…2004-2006 umfassenden abgabenbehördlichen Außenprüfung wurden im Wesentlichen nachstehende Feststellungen für das Jahr 2004 getroffen (Anm.: Hinsichtlich der Einkommensteuersteuerbescheide 2005 und 2006 ergeht aus verfahrensrechtlichen Gründen eine eigene Entscheidung): Im Jahr 2004 sei eine Eingangsrechnung von DI L F für Architektenleistungen als Fremdleistungsaufwand verbucht worden…
…Leistungen ausgestellt worden, die diese nie ausgeführt hätten. Von den Rechnungsempfängern seien diese Fremdleistungsrechnungen dann dazu benützt worden, um einerseits (schwarz) ausgeführte Leistungen der eigenen Arbeiter oder nicht angemeldete (Schwarz)Arbeiter zu entlohnen und andererseits (Schwarz-)Geld für den Rechnungsempfänger zu beschaffen. Es seien somit…
…Anwendung des § 162 BAO verzichtete, auch dbzgl. folgend - in Höhe von 50% der o.a. Fremdleistungen. Mit diesem Prozentsatz folgt das Bundesfinanzgericht einer von Erfahrungswerten gestützten jahrelangen Entscheidungspraxis, welche ihre Begründung im Wesentlichen darin findet, dass der ausbezahlte Nettolohn wegen der darauf entfallenden Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge…
…Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist die Absetzbarkeit von Fremdleistungen (Bauleistungen) von Subunternehmern i.H.v. insgesamt 152.346,80 € im Jahre 2005. Die Firma A (Beschwerdeführerin, Bf.…
…Tz. 4 der Niederschrift dargestellte Versagung des Betriebsausgabenabzuges für Fremdleistungen für Montagearbeiten im Zuge der Errichtung des Hochregallagers in O sowie die Wertung der Zahlung als verdeckte Ausschüttung sei unbegründet: Bereits im Zuge der Außenprüfung sei der Sachverhalt umfassend und eingehend dargelegt worden. Die Beauftragung…
…Auftragnehmern, die nicht mit den Erfahrungen des täglichen Lebens in Einklang steht, hätte dafür Sorge getragen werden müssen, die näheren Umstände der Fremdleistungen durch eine entsprechende Dokumentation zu beweisen. Die geltend gemachten Rechnungsbeträge sind daher nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Wie unter Pkt. 3.4 dargestellt…
…vom 2. April 2012 die erklärten Einkünften aus Gewerbebetrieb zunächst erklärungsgemäß. Mit Vorhalt vom 10. August 2012 ersuchte das Finanzamt den Bf. eine Aufstellung der Aufwendungen für Fremdpersonal und Fremdleistungen i.H.v. 171.500 € nachzureichen. Der Bf. habe Vor- und Nachname, UID-Nr…
| 3.900,00 -1.472,92 2.427,08 | 3.900,00 -2.952,06 947,94 | 3.900,00 - 3.900,00 | | 2013 | 2014 endg. | EVZ 2015 (Basis ESt 2013 4.387 + 9 %) | Lt. Erkl. E…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf über die Beschwerden vom 9.3.2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 11.2.2011 betreffend Lohnsteuer, für deren Einbehaltung und Abfuhr die Beschwerdeführerin als Arbeitgeberin…
… 299 BAO (Einkommensteuer 2008) ergingen. Strittig ist ausschließlich die steuerliche Abzugsfähigkeit von behaupteten Zahlungen für bezogene Fremdleistungen in den Jahren 2007 (EUR 98.780,00) und 2008 (EUR 70.110,00). Im Außenprüfungsbericht hielt das Finanzamt dazu auszugsweise fest: Der Berufungswerber ist seit Juli 2006…
Im konkreten Fall basiert die Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlung 2010 auf der Veranlagung 2008. Die festgesetzte Einkommensteuer 2008 (EUR 34.808,49) war deshalb um 9% (EUR 3.132,76) zu erhöhen und mit EUR 37.941,25 festzusetzen. Trotz Aufforderung brachte der Berufungswerber bis zum…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Mag. Krottendorfer & Partner WTH- u. Stb. GmbH, 2100 Korneuburg, Hauptplatz 32 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften betreffend Umsatzsteuer 1994-1997 und Körperschaftsteuer 1994, 1996, 1997 sowie der Bescheide des Finanzamtes für…
…Bw. ist Angestellter der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-AG sowie Lektor an der Technischen Universität in Wien. Strittig ist die Nichtanerkennung von geltend gemachten Aufwendungen hinsichtlich Bewirtungsspesen i.H.v. S 22.233,60 und Fremdleistungen für Schreibarbeiten i.H.v. S 9.008,- im Streitjahr 1993…
…dass das Gewerbe bereits mit 30.06.2015 abgemeldet worden sei, sodass die betriebliche Veranlassung von Buchungen nach diesem Zeitpunkt nicht nachvollziehbar sei. Zu TZ 2 Fremdleistungen Der Beschwerdeführer bringt vor, dass im Zuge der Betriebsprüfung weder ihm noch seinem steuerlichen Vertreter konkret mitgeteilt worden…
…nicht, diese in einem späteren Verfahren abweichend zu würdigen. Eine verbindliche Zusage der Abgabenbehörde, bestimmte Sachverhalte künftig nicht mehr aufzugreifen, ist weder aktenkundig noch vom Beschwerdeführer konkret nachgewiesen worden. Zu TZ 2: Fremdleistungen Gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben Aufwendungen oder Ausgaben, die…
…In der Einnahmen- Ausgabenrechnung für den Zeitraum 1. 3. bis 31. 12. 2005 findet sich unter Personalaufwand die Position Fremdleistungen im Ausmaß von € 45.620,00, welcher seitens des Finanzamtes die Anerkennung als Ausgabe versagt blieb. Die Berufung ist mit 30. 3. 2007 datiert…
…neue Sachbescheide verfügt, da es im Zuge einer Außenprüfung im Wesentlichen zu einer Hinzuschätzung aufgrund einer Vermögensunterdeckung gekommen und Fremdleistungen nicht anerkannt worden seien. Mit Schriftsatz vom 5.10.2017 erhob der Beschwerdeführer gegen diese Bescheide Beschwerde und begründete diese im Wesentlichen damit, dass die…
…als Vehikel für Scheinanmeldungen, sowie zur Ausstellung von Schein- und Deckungsrechnungen zeigen. Tz. 4 Fremdleistungen a) ***A-GmbH *** Von der ***A-GmbH ***, ***2*** wäre am xx.09.2014 eine Rechnung über Bauleistungen in der Höhe von € 8.100.- ausgestellt worden. Da in dieser Rechnung…
…Beträge wurden nach Abzug von Skontobeträgen in Gesamthöhe von € 1.201,56 und sohin mit einem Betrag von € 30.895,94 von der ***X-GmbH *** aufwandswirksam als Fremdleistungsaufwand verbucht und als Betriebsausgabe in der Körperschaftsteuererklärung 2016 geltend gemacht. (B) Hinsichtlich der ***19*** bzw…
…Verwaltungsgerichtshofes anerkannt (VwGH 2.9.2022, Ra 2022/13/0057). Die Schätzung der Höhe des Lohnaufwands für dieses eingesetzte Personal mit 50% der nicht anerkannten Fremdleistungen entspricht den Erfahrungen des Wirtschaftslebens und auch der Rechtsprechung (vgl. zB VwGH 15.5.2019, Ra 2018/13/0006…