…aufgehoben, mit der Begründung in der Hingabe dieser Gutschrift wäre kein der Schenkungssteuer unterliegender Vorgang zu erblicken gewesen, weil das subjektive Merkmal der Freigiebigkeit des Zuwendenden gefehlt hatte." Dazu erklärte die Bw, dass dieser aufgezeigte Sachverhalt richtig wäre und keiner Ergänzung bedürfe. Zudem erklärte sie…
…dinglichen Recht des lebenslänglichen Wohnrechtes war der Ehegatte nicht gezwungen. Er hat diese Maßnahme aus freien Willen gesetzt. Daher ist die Freiwilligkeit und die Freigiebigkeit an der Verdinglichung des Wohnrechtes vollkommen gegeben; und zwar genauso gegeben, wie wenn dieses Einräumung des dinglichen Wohnungsgebrauchsrechtes ohne Übergabe…
…Entgeltcharakter zukommt. Diese zinslosen Kredite, die als eine besondere Form von betrieblichen Sozialleistungen anzusehen sind, werden im Allgemeinen nicht aus Gründen der Freigiebigkeit sondern vorwiegend aus unternehmerischen Interessen gewährt, zB in der Erwartung dadurch einen qualifizierten Mitarbeiterstamm zu erhalten, ein gutes Betriebs- und Arbeitsklima zu…
…Hat das Erkenntnis nur eine geringe Geldstrafe zum Gegenstand, kann durch Bundesgesetz vorgesehen werden, dass die Revision unzulässig ist. Da zur Beurteilung der Freigiebigkeit einer Zuwendung aus der Sachlage des Einzelfalls heraus, eine Rechtsprechung des VwGH nicht fehlt, noch das vorliegende Erkenntnis von dieser abweicht …
…mich zu erhalten, mein Bruder, der mich mit monatlich € 200.- aus Freigiebigkeit unterstützt, ist mir gegenüber nicht unterhaltspflichtig und ich habe keinen Rechtsanspruch auf seine Zuwendungen. Es trägt somit niemand für mich irgendwelche Unterhaltskosten. Ich beantrage in Stattgebung der Berufung die Familienbeihilfe wie beantragt…
…unentgeltlicher Überlassung von Grund und Boden zur Errichtung eines Ferienheimes unter Widerrufsvorbehalt das Rechtsgeschäft mit dem Risiko des verlorenen Aufwandes belastet gewesen sei, sodass durch die Vereinbarung keine Bereicherung erfolgt sei. Keine Schenkung liege nach herrschender Ansicht (mangels Freigiebigkeit) vor, wenn eine Leistung aus moralischen…
…dass der Zuwendungsempfänger nicht lediglich objektiv bereichert werde, sondern ein Wille zur Freigiebigkeit bestehe. Daran anschließend werden diese Merkmale auf den Beschwerdefall übertragen: Das Vorliegen einer seitens des Bf. erbrachten Gegenleistung für die an ihn übertragenen Sparbücher sei bereits ausgeschlossen worden und dürfe daher auf…
…der Betriebsprüfung Frau Y.Z. die Schenkungen vor dem moralischen Hintergrund getätigt habe, eine etwaige Ungleichbehandlung der Geschwister auszugleichen. Es seien keine Umstände erkennbar, die an der Freigiebigkeit von Frau Y.Z. zweifeln ließen. Auch der Umstand, dass beide Schenkungen gemäß § 121a BAO dem Finanzamt…
…2013). Hinsichtlich des Vorliegens eines Bereicherungswillens darf noch festgehalten werden, dass der Wille zur Unentgeltlichkeit oder auch der Wille zur Freigebigkeit auf Grund der dem Zuwendenden bekannten Umstände nach den Maßstäben des allgemeinen Verkehrsüblichen bestimmt wird. Der allgemeinen Verkehrsauffassung und unseren Ausführungen folgend würde aber…
…weder eheliches Gebrauchsvermögen noch eheliche Ersparnisse aufgeteilt. In einem solchen Fall wird gemäß den o.a. Erläuterungen die Freigiebigkeit der Zuwendung grundsätzlich für möglich gehalten und kann gemäß der ständigen Rechtsprechung des VwGH aus dem Sachverhalt erschlossen werden. (vgl. VwGH 30.08.1995,94/16…
…zu sichern, ausgeschlossen worden sei. Die moralische Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung schließe die Annahme der Freigiebigkeit der Leistung (den Bereicherungswillen beim Zuwendenden) dann aus, wenn der Gesetzgeber eine solche moralische Verpflichtung zu einer Leistung anerkenne und im Fall ihrer Nichterfüllung entsprechende Schutzvorschriften aufstelle. Der…
…Dies insbesondere deshalb, da der Berufungswerber lediglich aufgrund des Ersuchens von Frau B aus Freigiebigkeit und völlig unentgeltlich sein Fahrzeug für eine noch dazu nicht besonders lange Fahrt innerhalb Österreichs zur Verfügung stellte. Jegliches wirtschaftliches Interesse an der Zur-Verfügung-Stellung des Fahrzeuges war dem…
…Gegenleistung, grundsätzlich nicht in Betracht kommen. Durch § 3 Abs.4 ErbStG wäre klargestellt, dass die Freigiebigkeit einer Zuwendung nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass der Zuwendende dem Empfänger für in der Vergangenheit liegende Leistungen belohnen wollte. Bei derartigen Leistungen würde es sich vornehmlich um solche handeln…
…mit der entsprechenden Zuwendung dem Begünstigten lediglich den gesetzlichen Unterhalt zu sichern, ausgeschlossen. Die moralische Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung schließt die Annahme der Freigiebigkeit der Leistung (den Bereicherungswillen beim Zuwendenden) dann aus, wenn der Gesetzgeber eine solche moralische Verpflichtung zu einer Leistung anerkennt und…
…sondern für den ordentlichen Unterhalt sorgen will. Auf den vorliegenden Fall umgelegt bedeutet dies, dass für die Entscheidung über die Freigiebigkeit der Zuwendung entscheidend ist, ob auch ohne die Zuwendung des Fruchtgenussrechtes nach dem Tod des Erblasser zur Deckung der Lebensbedürfnisse ein Einkommen zumindest 60…
…war J.K. nicht gezwungen. Sie hat diese Maßnahme aus freien Willen gesetzt. Daher ist die Freiwilligkeit und die Freigiebigkeit an der Einräumung der Dienstbarkeit des lebenslänglichen und unentgeltlichen Wohnungsgebrauches vollkommen gegeben. Das Vermögen der J.K. wurde, solange nicht der (ungewisse) Fall des Verkaufes…
…zu sichern, ausgeschlossen worden sei. Die moralische Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung schließe die Annahme der Freigiebigkeit der Leistung (den Bereicherungswillen beim Zuwendenden) dann aus, wenn der Gesetzgeber eine solche moralische Verpflichtung zu einer Leistung anerkenne und im Fall ihrer Nichterfüllung entsprechende Schutzvorschriften aufstelle. Der…
…erbracht wird. Die eine Zuwendung ist durch die andere bedingt, es soll ein wirtschaftlicher Ausgleich erzielt werden. Bei den unentgeltlichen Rechtsgeschäften wird eine Zuwendung aus Freigiebigkeit, das heißt ohne Gegenleistung, gemacht. Vor diesem Hintergrund kann keine Rede davon sein, dass der Vertrag vom 10. August…
…der Gegenleistung willen erbracht wird. Die eine Zuwendung ist durch die andere bedingt, es soll ein wirtschaftlicher Ausgleich erzielt werden. Bei den unentgeltlichen Rechtsgeschäften wird eine Zuwendung aus Freigiebigkeit, das heißt ohne Gegenleistung, gemacht (s. VwGH vom 29.3.2007, Zl. 2006/16/0118 unter…
…entsprechenden Zuwendung dem Begünstigten den gesetzlichen Unterhalt zu sichern, ausgeschlossen worden sei. Die moralische Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung schließe die Annahme der Freigiebigkeit der Leistung (den Bereicherungswillen beim Zuwendenden) dann aus, wenn der Gesetzgeber eine solche moralische Verpflichtung zu einer Leistung anerkenne und im…