Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 27. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 24. August 2006 betreffend Einkommensteuer 2005 nach der am 15. Jänner 2008 in 4010 Linz, Zollamtstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Für die von ihm angestrebte Anerkennung der mit der Teilnahme an diesem Seminar verbundenen übrigen Aufwendungen als Werbungskosten ist daraus aber nichts gewonnen, weil Aufwendungen für die Lebensführung nach § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 auch dann nicht abgezogen werden dürfen, wenn…
…Fortbildung bei einer Psychologin und Psychotherapeutin (in weiterer Folge "Psychologin"). Beigelegt war folgende Honorarnote: "Honorarnote für psychologische Fortbildungsseminare (für Lehrerinnen) Frau Bw. hat im Jahr 2007 psychologische Fortbildungsseminare im Ausmaß von 37 Einheiten absolviert. | 37 Einheiten a € | € | 60,00 | …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Mirha Karahodzic MA in der Beschwerdesache des *****, *****, *****, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 8.11.2012 betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des CK, W, vom 31. Oktober 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 9. Oktober 2003 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 2000 bis 2002 entschieden: Die Berufungen betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Mirha Karahodzic MA in der Beschwerdesache des *****, *****, *****, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 21.11.2012 betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
…VwGH 23.4.1985, 84/14/0119). Im Erkenntnis vom 24.6.2004, 2001/15/0184 hat der Verwaltungsgerichtshof die Aufwendungen für Fortbildungsseminare bei einer Religionslehrerin nicht anerkannt und festgestellt, dass die eigene Stressbewältigung des StPfl in den Bereich der Erhaltung bzw. Verbesserung der eigenen…
…CHF (10.418,00 S) bezahlt hat (lt. Beilage zur Einkommensteuererklärung wurden - offenbar irrtümlich - 1.220,00 SFR (10.504,20 S) als Fortbildungskosten beantragt). Zu den Fortbildungsseminaren "WIE Werkplatz für individuelle Entwicklung" gab die Bw. in einer offenbar von ihr selbst verfassten Beschreibung an…
Die Bw. hat für das Berufungsjahr 1996 weder im Rahmen der Veranlagung, noch im Berufungsverfahren Kosten für Fachliteratur als Werbungskosten beantragt. Erst der Vorhaltsbeantwortung vom 28. Feb. 2005 ist mittelbar zu entnehmen, dass offenbar Kosten für Fachliteratur geltend gemacht werden sollen. Der Vollständigkeit halber wurde…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Pölten betreffend Einkommensteuerbescheid 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel…
…auch Sachwalter) sämtlicher Verträge des Versicherungskunden, andererseits müsse er sich bei der Schadenbetreuung im Sinne der Mediation um konsensuale Zusammenführung der Vertragspartner bemühen. Zu gegenständlichem Fortbildungsseminar könne gesagt werden, dass hier spezielle Kenntnisse für genau diesen Bereich vermittelt würden. Das Hauptgebiet sei die Taktik der…
…plus Taggeld (360,00 S x 2, 210,00 S x 2) | 4.800,00 S 1.140,00 S | Fortbildungsseminar Fastenbesinnung | 100,00 S | Taggeld für obige Veranstaltung:30.3.: 30,00 S x 5, 31.3.: 30,00 S…
…Wien 12 und Korneuburg. Im ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2001 beantragte die Bw. Werbungskosten, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte in Höhe von S 38.955, für Fortbildungsseminare, Seminarunterlagen und Nächtigungskosten. Betreffend diese erhöhten Werbungskosten legte die Bw. Ablichtungen von folgenden an die Bw…
…486 S) und pauschale Nächtigungskosten in Höhe von 8.448 S (Nächtigungsgelder für 22 Tage zu 384 S) für den Besuch von Fortbildungsseminaren am Chiemsee in Deutschland geltend. In dem am 16. Dezember 2002 erlassenen Einkommensteuerbescheid für 2001 wurden weder die geltend gemachten Aufwendungen für…
…der Abweichungen gegenüber Ihrer Erklärung wird auf die diesbezügliche (telefonische) Besprechung verwiesen. Zu den beantragten Reisekosten in Höhe von € 2.606,18 wurden Taggelder für das Fortbildungsseminar in ***5*** in maximaler Höhe von € 132,- (€ 26,40 x 5 Tage) anerkannt." In der…
…Persönlichkeitsbildung, Pädagogik der Erwachsenenbildung" (***C*** GmbH) | 6.10.2018 | 398,00 | Fortbildungsseminar (Institut für Astrologie) | 25.2.2018 | 200,00 | 2. Weiterbildungsseminar Coaching (Institut für Astrologie) | 24.6.2018 | 400,00 Außerdem sollten Steuerberatungskosten in Höhe von…
…Gewünschte Änderungen: Seminar P. Anselm Grün: "Quellen innerer Kraft" Das Seminar sei am 7. Oktober 2006 vom Religionspädagogischen Institut in Linz ausschließlich für ReligionsleherInnen als Fortbildungsseminar in Puchberg bei Wels angeboten worden. Das Religionspädagogische Institut veranstalte nur Seminare für ReligionslehrerInnen. Da er an diesem Vormittag…
…Umsatz- und Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1996 brachte die Bw. in ihrer von ihrem steuerlichen Vertreter B verfassten Berufung vor, im Jahr 1996 ein Fortbildungsseminar besucht zu haben, dessen Kosten US$ 13.962,28 betragen hätten. Die der Berufung beiliegende Einnahmen-Ausgaben- Rechnung für das…
…vor. Sowohl die Lehre (Juridicum der rechtswissenschaftlichen Universität) als die Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater (in den Fortbildungsseminare) lehren den Wegfall der Geschäftsführerhaftung im Zusammenhang des Gleichbehandlungsprinzips unter oder zwischen den Gläubigern. Ich bitte daher das BFG zu einer entsprechenden Stellungnahme. Jedenfalls informiere ich, dass…
…vor. Sowohl die Lehre (Juridicum der rechtswissenschaftlichen Universität) als die Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater (in den Fortbildungsseminare) lehren den Wegfall der Geschäftsführerhaftung im Zusammenhang des Gleichbehandlungsprinzips unter oder zwischen den Gläubigern. Ich bitte daher das BFG zu einer entsprechenden Stellungnahme. Jedenfalls informiere ich, dass…