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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSL RV/0261-L/07

Aufwendungen für Flug und Hotel im Rahmen eines Fortbildungsseminars eines Facharztes.

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0261-L/07vom 28.01.2008Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Für die von ihm angestrebte Anerkennung der mit der Teilnahme an diesem Seminar verbundenen übrigen Aufwendungen als Werbungskosten ist daraus aber nichts gewonnen, weil Aufwendungen für die Lebensführung nach § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 auch dann nicht abgezogen werden dürfen, wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Die grundsätzliche Zuordnung der Aufwendungen für Flug und Hotel zum Bereich der Lebensführung durch das Finanzamt kann angesichts des unbestreitbaren außerordentlichen Erlebnis- und Erholungswertes des in Rede stehenden Aufenthalts in AS nicht als rechtswidrig erkannt werden. Was schließlich den Hinweis des Bw. betrifft, dass Ärztekollegen, die auch an diesem Seminar teilgenommen haben, sämtliche Aufwendungen als Werbungskosten anerkannt worden wären, genügt es darauf hinzuweisen, dass aus einer - allenfalls rechtswidrigen -Vorgangsweise gegenüber Dritten niemand für sich einen Anspruch auf vergleichbares Vorgehen ableiten kann. Es ist daher ohne jegliche Bedeutung, ob das Finanzamt etwa gegenüber anderen Abgabepflichtigen nicht in gleichartiger Weise wie gegenüber dem Bw. vorgegangen ist (VwGH 24.4.1997, 93/15/0069). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Linz, am 28. Jänner 2008

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Normen und Schlagworte

FortbildungsseminarMischprogrammNotarztFacharztAufteilungsverbotTauchgängeBergung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0261-L/07
Stammnummer
32676
Gültig
28.01.2008 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF