IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 21.03.2014 (St.Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer 2012 und 2013 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und…
…beruflichen Betätigungen verwendet wird; jedoch führt der nur zur Gestaltung der Freizeit dienende Aufwand keinesfalls zu einer steuerlichen Berücksichtigung. Der Verwaltungsgerichtshof hat dementsprechend die Kosten von Reisen, bei denen ein typisches Mischprogramm absolviert wird, in den Bereich der privaten Lebensführung verwiesen (vgl. VwGH 24.4…
…auch die besondere Ehre darstellt, dort die Republik Österreich entsprechend zu vertreten. Es wäre interessant - wie die Referentin die Teilnahme eines ,,Mischprogrammteilnehmers" an solch einer Veranstaltung begründen könnte. Der Aufforderung zu einer Vorlage eines -Programmablaufes konnte deshalb nicht nachgekommen werden, weil sich der jeweilige spezielle…
…aus, aus den beigelegten Programmen sei eindeutig zu entnehmen, dass es sich bei den Reisen nach Kampanien, in die Steiermark und nach Griechenland/Italien nicht um ein Mischprogramm gehandelt habe. Die Aufstellung der einzelnen Reisetage belege eindeutig, dass das Programm überwiegend mit seinem beruflichen Interesse…
…sind gemäß § 7 Absatz 2 EStG 1988 für dieses Jahr nur 50% der Jahresabschreibung absetzbar. Aufwendungen für eine Textilhandwerkerstudienreise mit Mischprogramm eines Fachlehrers an der höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe nach Indien stellen auch dann keine Werbungskosten sondern nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung dar, wenn es…
…wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben. Dies mit der Begründung, dass Reisen die durch ein privates Erholungs- und Bildungsinteresse mit betrieblichen bzw. beruflichen Interessen untrennbar vermengendes Mischprogramm geprägt sind, auch nach dem Erkenntnis des VwGH vom 27.1.2011, 2010/15/0197, der Abzug als Betriebsausgaben bzw…
…Veranlassung andererseits wird der betriebliche/berufliche Anteil als abzugsfähig angesehen. Anwendungsfälle der streitgegenständlichen Art (Reisen, Messebesuche) fallen jedenfalls in diesen „Mischbereich“ (Studienreisen etc. mit Mischprogramm vgl. VwGH 31.5.2000, 97/13/0228). Seitens des Verwaltungsgerichtshofes erfolgte eine Änderung der Rechtsprechung nur im Fall einer…
…2002/15/0034). Es sei also eine ausschließliche Zuordnung zum Schulbetrieb Voraussetzung für die Anerkennung der streitgegenständlichen Reisekosten. Bei Studienreisen mit Mischprogramm sei jedenfalls keine derartige ausschließliche Zuordnung möglich und gegeben. Eine mögliche berufliche Mitverwertung würde einen Aufwand noch nicht zum beruflich veranlassten Aufwand machen…
…Taggeldern, und zwar ATS 1.800,00 für drei Tage Singapur und ATS 8.463,00 für 13 Tage Australien. Zur Studienreise traf die Amtspartei die Feststellung, dass es sich dabei um ein Mischprogramm gehandelt habe. Zu den Honoraren wurde im angefochtenen Bescheid ausgeführt, dass…
…der Bw. als beruflich veranlasst bekannt gegeben werden. Im bekämpften Einkommensteuerbescheid für 2005 vom 10.10.2007 fanden die unter dem Titel Studienreise begehrten Kosten unter Hinweis auf das Vorliegen eines Mischprogramms keine Berücksichtigung. Mit Schriftsatz vom 08.11.2007 erhob die Bw. Berufung und…
…einem Restaurant anschließend Hotel Tag7 West-Inselbesichtigungstour Tag8 Abfahrt vom Hotel 10h Instituto do Vinho da Madeira (Weininstitut von Madeira) anschließend Transfer zum Flughafen 13h20 - 18h55 Rückflug nach Wien Es handelte sich um eine Studienreise mit Mischprogramm, die teils privaten und teils beruflichen Zwecken diente…
…für das Jahr 2003 vom 7. Dezember 2004 wurden u.a. die Kosten für die Indienreise nicht anerkannt, da ein Mischprogramm vorliege, weil an Tagen mit beruflichen Veranstaltungen auch allgemein interessierende Programmpunkte zur Verfügung stünden. Die Indienreise unterliege somit dem Aufteilungsverbot gemäß § 20 EStG 1988…
…Deutsch, Geschichte und Politische Bildung zu gestalteten versuchen. Der in der Begründung des Finanzamts bezeichnete Terminus "Mischprogramm" der Studienreise würde diesbezüglich fragwürdig erscheinen: Es würde in der Vermittlung einer europäischen Region nicht nur um Literatur und Kunst dieser Region gehen, sondern auch um politische, wirtschaftliche…
…Macao und in die Volksrepublik China als erhöhte Werbungskosten. Zweck der Reise seien der Informationsaustausch und das Kennenlernen sozialer Institutionen in Hongkong gewesen. Das Finanzamt würdigt das vorgelegte Programm als Mischprogramm, weil das Programm auch für Berufsfremde attraktiv sei, und anerkennt die Ausgaben nicht. Aus…
…Zl. 91/14/0171). Im Zusammenhang mit Aufwendungen für Auslandsreisen, bei denen ein typisches Mischprogramm absolviert wird, hat der Verwaltungsgerichtshof dementsprechend diese Kosten in den Bereich der privaten Lebensführung verwiesen (VwGH vom 24.4.1997, Zl. 93/15/0069). Laut Erkenntnis vom 10.12.1991…
…dort vermittelten Inhalte aber auch in großem Ausmaß für den privaten Lebensbereich vor allem in Hinblick auf Selbsterfahrung und Persönlichkeitsbildung von Bedeutung sind. Der Coaching-Lehrgang beinhaltet somit ein typisches Mischprogramm, das einen Abzug der damit verbundenen Aufwendungen aus den oben dargelegten Gründen nicht zulässt…
…Der Bw teilte dazu mit, dass es nicht den Tatsachen entspräche, wenn man im Zusammenhang mit den Forschungsreisen ein Mischprogramm unterstellen würde. Er wäre bei solchen Reisen nicht an Erholung interessiert, sondern würde seine Zeit einzig und allein dem Bereich Forschung widmen. Seitens des Unabhängigen…
…der nur zur Gestaltung der Freizeit dienende Aufwand keinesfalls zu einer steuerlichen Berücksichtigung. Der Verwaltungsgerichtshof hat dementsprechend die Kosten von Reisen, bei denen ein typisches Mischprogramm absolviert wird, in den Bereich der privaten Lebensführung verwiesen (vgl das bereits zitierte Erkenntnis VwGH vom 24.04.1997…
…werden (VwGH 31.3.03, 2000/14/0102 ). Maßgebend für die steuerliche Beurteilung ist die Gestaltung des Aufenthaltes ohne Berücksichtigung der Reisebewegungen (VwGH 10.5.94, 93/14/0104 ). Liegt ein sog „Mischprogramm“ vor, das also neben beruflich veranlassten Programmpunkten auch den Besuch der üblichen…
…01 2011, 2010/15/0197 die Auffassung, dass Kosten für solche Reisen, die durch ein private Erholungs- und Bildungsinteressen mit betrieblichen bzw. beruflichen Interessen untrennbar vermengendes Mischprogramm (=untrennbares Gemengelage) geprägt sind, weiterhin nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzuziehen sind. Für den Fall von Reisen, die…