…auch auf finanzstrafrechtlich übernehmbaren Kalkulationsdifferenzen aufzubauen, letztlich sichtlich nach einem Gespräch mit dem Parteienvertreter, dessen Inhalt nicht wiedergegeben ist, davon wieder abgegangen ist und lediglich Sicherheitszuschläge angewendet hat. Sicherheitszuschläge sind ein Element der Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde, jedoch ist unter den strengeren Vorgaben für Finanzstrafverfahren mit…
Als Nachweis, dass ab Jänner 2009 die GmbH Überweisungen mittels Telebanking durchgeführt hat, wurde ein Schreiben betreffend i-TANs der Bank-1 vom 22. Jänner 2009 an Ing. E. vorgelegt. Berücksichtigt man den optimalen Postlauf dieses Schreibens, wäre der Bw. tatsächlich frühestens am Freitag, dem…
…Betrieben, Beitrag von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben). Rz 613: Bei Wechsel von unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht ist eine voneinander getrennte Verbuchung der Gebarung vorzunehmen. Rz 614: Die Gebarung der im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafen und Wertersätze und der hiebei anfallenden sonstigen Geldansprüche ist zwar zusammengefasst…
…wohnt. [...] Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen…
…c, 136 FinStrG eingestellt. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 5. November 2002, Str.L.Nr. 2002/00115-001, hat das Finanzamt X als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Bw. nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt…
…Beschuldigte selbst hatte dort von Geburt an bis zum 13. August 2013 seinen Hauptwohnsitz gehabt; danach hatte er dort einen Nebenwohnsitz (Niederschrift Schlussbesprechung zu ABnr2; Tz 1, Finanzstrafakt, Bl. 4). Er war mit seiner damaligen Lebensgefährtin liiert, mit welcher er zwei gemeinsame Kinder gehabt hat…
…Strafverfahrens bzw. in eventu die Herabsetzung der ausgesprochenen Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe auf ein schuldadäquates Ausmaß beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Nach Aktenlage zur StNr. 243/6262 des Finanzamtes Linz und den Ergebnissen des finanzstrafrechtlichen Untersuchungsverfahrens betrieb der Bw. von Juli 1985 bis zum 31. Dezember…
§ 21 Abs. 2 FinStrG: Die einheitliche Geld- oder Freiheitsstrafe ist jeweils nach der Strafdrohung zu bestimmen, welche die höchste Strafe androht. Es darf jedoch keine geringere Strafe als die höchste der in den zusammentreffenden Strafdrohungen vorgesehenen Mindeststrafen verhängt werden. Hängen die zusammentreffenden Strafdrohungen von Wertbeträgen…
…neu festgesetzt. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 11. Dezember 2006, SN X, hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Berufungswerber nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er im Bereich des…
…hat der VwGH die Behandlung der Beschwerde abgelehnt. Der Verteidiger vermeint jedoch, dass die bisherige Judikatur des VwGH auf den verfahrensgegenständlichen Fall nicht anzuwenden sei, daher wurde eine ordentliche Revision zugelassen. Zahlungsaufforderung Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und …
…€ 10.000,00 bis € 12.000,00, lebt von seiner Ehegattin getrennt und hat keine Sorgepflichten. Bei der Strafbemessung stehen dem erschwerenden Umstand eines deliktischen Handelns über mehrere Jahre hinweg als mildernd gegenüber die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, die (in ihrer Gesamtheit geringfügige) Mitwirkung des…
…00 und eines allfälligen Vollzuges zu ersetzen. Zur Begründung wurde seitens des Spruchsenates ausgeführt, über die gegenwärtigen Einkommensverhältnisse und allenfalls bestehende Sorgepflichten des finanzstrafrechtlich bisher noch nicht in Erscheinung getretenen Bw. würden dem Spruchsenat keine Erkenntnisse vorliegen. Die Ladung zur mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat…
…mildernd sind zu berücksichtigen die offensichtlich schwierige finanzielle Lage des Beschuldigten im Begehungszeitraum, welche mit eine Ursache für sein Fehlverhalten sein kann, seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, weiters seine teilweise Mitwirkung an der Aufklärung des strafrelevanten Sachverhaltes in Form der nachträglich eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen, sowie sein abgelegtes Geständnis…
…Euro dreihundertfünfzig) erhöht werden. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates I. beim Finanzamt Klagenfurt als Organ des Finanzamtes Klagenfurt vom 26. Februar 2003, SNr 2002/00221-001, hat das Finanzamt Klagenfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz B.C. der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit…
…Abs. 1 lit. a FinStrG auf € 300,-- (in Worten: Euro dreihundert) angehoben werden. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 07. Mai 2003, SNr 2002/00203-001, hat das Finanzamt Klagenfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Besch. nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt…
…185 Abs. 1 lit. a FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00 festzusetzen ist. Zahlungsaufforderung Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG…
…Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 30 Tagen verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG wurden die Kosten des Finanzstrafverfahrens mit € 363,00 bestimmt. Begründend wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, dass der Bw. ca. € 30.000,00 brutto jährlich an Einkommen habe…
…Die Berufung des Beschuldigten wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 2. Februar 2006, StrNr 2003/00208-001, hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Beschuldigten ST der Abgabenhinterziehung[en] nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit[en] nach …
…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Zu Gunsten von ES zu bedenken sind ihre finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, das nunmehrige weitgehende Zurücktreten des spezialpräventiven Aspektes (folgt man ihren Ausführungen, wonach sie zumal aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr unternehmerisch tätig sein könne und auch…
…2 lit. a FinStrG am 24. März 2009 eingeleitetes Finanzstrafverfahren wurde durch den Spruchsenat nicht abgeschlossen. Betreffend den Voranmeldungszeitraum November 2008 hätte E die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 886,19 bis zum Ablauf des 15. Jänner 2009 zu entrichten gehabt; ebenso hätte…