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104 902 Treffer449 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 6526–653421.9 Feststellung gemäß § 188 BAO, Vermietung an Miteigentümer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

21.9 Feststellung gemäß § 188 BAO, Vermietung an Miteigentümer Rz 6526: Jeder Miteigentümer kann insbesondere folgende Wahlrechte getrennt ausüben: Fünfzehntel-(Zehntel)absetzung oder Sofortabzug von nicht regelmäßig wiederkehrenden Instandhaltungsaufwendungen, Verteilung des Herstellungsaufwandes auf fünfzehn Jahre oder auf die Restnutzungsdauer, Inanspruchnahme der Verteilung von § 10 MRG…

KStR 2013 Rz 261–2622.10.6 Feststellungsbescheid (§ 6a Abs. 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Antragsbedürftigkeit und der Mitwirkungspflicht des Antragstellers hat die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (VwGH 12.9.1989, 89/14/0083, 0084). Bei einem Zweifelsfall kann die gemeinnützige Bauvereinigung einen Antrag auf Feststellung nach § 7 Abs. 3a WGG auch bei der Landesregierung stellen…

AL-1000§ 10 Altlastensanierungsgesetz - Feststellungsbescheid 7)
geltende FassungRichtlinien15.01.2019

§ 10 Altlastensanierungsgesetz - Feststellungsbescheid 7) Anzuwendende Rechtslage: Bei der Beurteilung der Tatbestandsvoraussetzungen nach § 10 Abs. 1 ist jene Rechtslage anzuwenden, die zu dem Zeitpunkt gegolten hat, zu dem der die Beitragspflicht auslösende Sachverhalt verwirklicht worden ist. (vgl. zB VwGH vom 27. April 2017, Zl. Ra 2015…

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

5.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG) 5.3.1. Allgemeines Rz 33: Das meldende Finanzinstitut hat das betreffende Konto im Falle, dass Informationen zur Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht…

GMSR Rz 37–385.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

5.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG) Rz 37: Es ist festzustellen, ob bei bestehenden Konten von Rechtsträgern der Kontoinhaber ein passiver NFE (§ 94 GMSG) mit einer oder mehreren beherrschenden Person(en) ist, bei denen es sich um meldepflichtige…

AD-70011.2. Feststellung des Dumpings
geltende FassungRichtlinien16.12.2020

1.2. Feststellung des Dumpings 1.2.1. Vergleich Durch einen Vergleich zwischen dem im Ausfuhrland gezahlten oder zu zahlenden Preis (Normalwert) und dem Preis, der bei der Ausfuhr in die Union für eine verkaufte Ware gezahlt wird, oder zu zahlen ist (Ausfuhrpreis), wird die…

VB-08009. Feststellungsverfahren
geltende FassungRichtlinien02.04.2022

…durch eine Zollstelle kann nur im Rahmen der Durchführung eines Zollverfahrens erfolgen. Haben Zollorgane bei Kontrollen außerhalb eines Zollverfahrens (zB mobilen Kontrollen) Bedenken, dass eine Sache gemäß EG-VerbringungsV notifizierungspflichtiger Abfall ist, ist gemäß § 83 Abs. 1 letzter Satz AWG 2002 ein Feststellungsverfahren zu veranlassen.

EAS 676Feststellung verdeckter Gewinnausschüttungen nach Österreich durch die deutsche Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/81/1-IV/4/9501.08.1995

…besteht keine Möglichkeit, die auf deutscher Seite erhobene Kapitalertragsteuer auf eine österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen. Sollte den deutschen BP-Feststellungen hingegen auf österreichischer Seite nicht gefolgt werden können und sollten daher die betreffenden Beträge mit österreichischer Körperschaftsteuer belastet bleiben, müsste zur Vermeidung einer sonst eintretenden Doppelbesteuerung…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…mit 15. Jänner 2018 eingerichtet und wird vom Bundesminister für Finanzen als Registerbehörde geführt. Als Ergänzung zu diesem Erlass hat die Registerbehörde auf der Homepage des BMF allgemeine Informationen sowie eine umfangreiche Beispielsammlung als Hilfestellung zur Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer zur Verfügung gestellt. Ebenso wird…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…keine Änderungen durch die Abwicklung oder ein Insolvenz- bzw. Sanierungsverfahren, solange die Verhältnisse, die zur Feststellung als wirtschaftlicher Eigentümer geführt haben, unverändert bestehen. Konnten nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten keine wirtschaftlichen Eigentümer iSd § 2 Z 1 lit. a WiEReG festgestellt werden und wird daher subsidiär die…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…übersteigt, dann gelten für die Meldung dieser Einmalbegünstigten bei Trusts dieselben Bestimmungen wie für jene bei Privatstiftungen. Bei der Feststellung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern eines Trusts oder einer trustähnlichen Vereinbarung sollte wie folgt vorgegangen werden: Schritt 1: In einem ersten Schritt ist festzustellen, ob…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…der jährlichen Meldung bestimmt sich grundsätzlich nach dem Datum der letzten jährlichen Überprüfung gemäß § 3 Abs. 3 WiEReG. Beispiel: die Erstmeldung sowie erstmalige Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erfolgte am 1. August 2023. Die Fälligkeit der jährlichen Überprüfung ist im Jahr 2024 der 1…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Dokumente zu übermitteln: Stiftungsurkunde Stiftungszusatzurkunde (sofern vorhanden) Alle weiteren Nachweise, die für die Feststellung und Überprüfung aller Begünstigten der Privatstiftung gemäß WiEReG notwendig sind (zB Beschluss des Stiftungsvorstands oder eines anderen Stiftungsorgans, sofern mit diesem Begünstigte oder Einmalbegünstigte bestimmt werden) Bestehen berechtigte Gründe gegen eine…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…und auch keine verbindliche Beurteilung ausländischer Rechtsformen durch das Bundesministerium für Finanzen darstellen. Die Verantwortung für die Beurteilung der erforderlichen rechtsformspezifischen Nachweise und für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer liegt bei den Rechtsträgern bzw. den Adressaten der jeweiligen gesetzlichen Sorgfaltspflichten. 7.5 Aktenvermerke …

04 3682/10-IV/4/03Feststellung der Gegenseitigkeit betr. Steuerfreiheit von Schachteldividenden bei 10%iger Mindestbeteiligung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 3682/10-IV/4/0313.08.2003

    Auf Grund eines mit der niederländischen Finanzverwaltung hergestellten Einvernehmens sind zur Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung im Verhältnis zu den Niederlanden gemäß § 48 der Bundesabgabenordnung ab 1. Jänner 2003 Dividendenzahlungen niederländischer Gesellschaften an österreichische Gesellschaften nach Maßgabe der Bestimmungen des…

BFG RV/7102043/2021Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO - Liebhaberei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.08.2026

…***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 3. September 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 31. Juli 2018 betreffend Feststellung der Einkünfte § 188 BAO 2016 Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 12.Mai 2026 in Anwesenheit der Schriftführerin ***19*** zu Recht erkannt…

BFG RV/7102400/2021Feststellung von Einkünften § 188 BAO, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Liebhaberei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.08.2026

…Adr***, über die Beschwerde vom 11. Mai 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. März 2020 betreffend Feststellung der Einkünfte § 188 BAO 2018 Steuernummer ***BF1StNr1*** nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 12.5.2026 in Anwesenheit der Schriftführerin ***1***, zu Recht erkannt: I…

BFG RV/7103124/2016Feststellung von Scheinunternehmen, Nichtanerkennung von Rechnungen von Scheinunternehmen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.07.2026Teil 1/2

…00 | € 99.616,33 | | € 21.433,11 | € 21.933,00 | € 99.615,33 Im Zuge dieser Feststellungen nahm die Außenprüfung folgende Berichtigungen vor: Änderungen der Besteuerungsgrundlagen Umsatzsteuer [048] Steuerschuld aus Bauleistungen | Zeitraum | 2010 |…

BFG RV/7103124/2016Feststellung von Scheinunternehmen, Nichtanerkennung von Rechnungen von Scheinunternehmen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.07.2026Teil 2/2

…jene Sachverhaltsmomente, die das Finanzamt als Wiederaufnahmegründe herangezogen hat. Die Abgabenbehörde begründete die Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 1 BAO mit den Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw. dem Prüfungsbericht zu entnehmen seien. Daraus seien auch die Begründung für die…

BFG RV/7102007/2025Feststellung eines Unternehmens als Scheinunternehmen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.01.2026

…Mariahilfer Straße 118/1/33, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 13. März 2025 gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung vom 10. März 2025 betreffend Feststellung eines Scheinunternehmens, AZ ***XXX***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…