Findok · Erlässe & Informationen
04 3682/10-IV/4/03
Feststellung der Gegenseitigkeit betr. Steuerfreiheit von Schachteldividenden bei 10%iger Mindestbeteiligung
geltende FassungErlass04 3682/10-IV/4/03vom 13.08.2003
Wortlaut laut Findok
Auf Grund eines mit der niederländischen
Finanzverwaltung hergestellten Einvernehmens sind zur Erzielung einer den
Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung im
Verhältnis zu den Niederlanden gemäß
§ 48 der
Bundesabgabenordnung ab 1. Jänner 2003 Dividendenzahlungen
niederländischer Gesellschaften an österreichische Gesellschaften nach
Maßgabe der Bestimmungen des § 10 KStG 1988 von der Steuer befreit,
wenn die Beteiligung der österreichischen Gesellschaft an der
niederländischen Gesellschaft mindestens 10 vom Hundert beträgt.
Korrespondierend hiezu sind Dividendenausschüttungen österreichischer
Gesellschaften an niederländische Gesellschaften nach Maßgabe der
Bestimmungen des § 94a EStG 1988 von der Steuer befreit, wenn die
Beteiligung der niederländischen Gesellschaft an der österreichischen
Gesellschaft mindestens 10 vom Hundert beträgt.
13.
August 2003 Für den
Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Erlass
- Geschäftszahl
- 04 3682/10-IV/4/03
- Stammnummer
- 5489
- Gültig
- 13.08.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF