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Findok · Erlässe & Informationen

04 3682/10-IV/4/03

Feststellung der Gegenseitigkeit betr. Steuerfreiheit von Schachteldividenden bei 10%iger Mindestbeteiligung

geltende FassungErlass04 3682/10-IV/4/03vom 13.08.2003

Wortlaut laut Findok

    Auf Grund eines mit der niederländischen Finanzverwaltung hergestellten Einvernehmens sind zur Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung im Verhältnis zu den Niederlanden gemäß § 48 der Bundesabgabenordnung ab 1. Jänner 2003 Dividendenzahlungen niederländischer Gesellschaften an österreichische Gesellschaften nach Maßgabe der Bestimmungen des § 10 KStG 1988 von der Steuer befreit, wenn die Beteiligung der österreichischen Gesellschaft an der niederländischen Gesellschaft mindestens 10 vom Hundert beträgt. Korrespondierend hiezu sind Dividendenausschüttungen österreichischer Gesellschaften an niederländische Gesellschaften nach Maßgabe der Bestimmungen des § 94a EStG 1988 von der Steuer befreit, wenn die Beteiligung der niederländischen Gesellschaft an der österreichischen Gesellschaft mindestens 10 vom Hundert beträgt. 13. August 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

ReziprozitätGegenseitigkeit

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Erlass
Geschäftszahl
04 3682/10-IV/4/03
Stammnummer
5489
Gültig
13.08.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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