…diesem Umstand keine schuldhafte Pflichtverletzung des Bw. erblickt werden kann. Ab Oktober 1998 ist daher davon auszugehen, dass die GmbH über keinerlei liquide Mittel verfügte, weshalb der Berufung hinsichtlich der haftungsgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen und Säumniszuschläge stattzugeben war. Da das Bankkonto gesperrt war, erscheint auch das Vorbringen…
…in der mündlichen Verhandlung gegen die Haftung für Umsatzsteuer 04/2009 vorgebrachten Einwendungen ist daher nicht weiter einzugehen. Fehlen liquider Mittel Der Bf. brachte in der mündlichen Verhandlung vor, der Gesellschaft seien im Fälligkeitszeitpunkt der Abgaben keine finanziellen Mittel zu deren Entrichtung zur Verfügung gestanden…
…Gemäß Beschluss des Gerichtes vom 15. Dezember 2004 wurde der Konkurs mangels Kostendeckung nicht eröffnet. Somit liegen nach der Aktenlage Anhaltspunkte für das gänzliche Fehlen liquider Mittel vor. Auch das Finanzamt erklärte in Beantwortung eines Vorhaltes des Unabhängigen Finanzsenates vom 11. September 2006, dass die…
…die Firma ruhend zu stellen und dass keinerlei liquide Mittel vorhanden gewesen seien. Wie aus dem Sachverhalt ersichtlich wurde der Nachweis für das völlige Fehlen liquider Mittel im Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit der GS trotz mehrfacher Aufforderung durch den Unabhängigen Finanzsenat nicht erbracht. Mangels Vorlage der…
…nicht von jeglicher Ermittlungspflicht; eine solche Pflicht besteht etwa dann, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergeben. Eine Zuordnung der Umsatzsteuernachforderung zu einem bestimmten Monat ist nicht möglich, so dass vom Fälligkeitstag 15. Februar 2005 auszugehen ist…
…von 5.597,04 € unerklärlich sei. Sämtliche Unterlagen und Belege der GmbH hätten sich im Besitz des Herrn T befunden, der im Jänner 2007 verstorben sei. Die GmbH habe niemals über Einnahmen und liquide Mittel verfügt, weshalb es dem Bw. nicht möglich gewesen sei…
…der Fälligkeit der Abgabe über keine liquiden Mittel mehr verfügt und überhaupt keine Zahlungen an Gläubiger, Lieferanten und Arbeitnehmer geleistet hat, so verletzt der Vertreter dadurch keine abgabenrechtliche Pflicht. Entscheidend ist somit, ob der Gesellschaft bzw. der Primärschuldnerin Mittel im Zeitpunkt der Fälligkeit überhaupt noch…
…im Verfahren die Grundlagen für die behördliche Feststellung des zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zur Bezahlung der Abgabenschuld zur Verfügung gestandenen Anteils an liquiden Mittel beigebracht hat. Es wird hier an eine Gegenüberstellung von liquiden Mitteln und Verbindlichkeiten zum jeweiligen Fälligkeitstag der haftungsgegenständlichen Abgaben zu denken sein…
…2001/15/0187, wonach das allfällige Fehlen liquider Mittel das Unterlassen der Abfuhr von Lohnsteuer nicht entschuldigen kann). Daraus folgt, dass - bei pflichtgemäßem Handeln - die haftungsgegenständlichen Abgaben während der Geschäftsführertätigkeit des Beschwerdeführers zu entrichten gewesen wären und diese Pflicht vom Beschwerdeführer schuldhaft nicht erfüllt wurde…
…im Zuge langer Besprechungen geklärt werden mussten". Der behauptete Zahlungsausfall im Betrag von rund 779.000 S und ein dadurch verursachtes gänzliches Fehlen liquider Mittel im Zeitraum vor Juni 1998 können daher ebenfalls nicht als erwiesen angesehen werden. e) Steht die Uneinbringlichkeit bestimmter Abgabenbeträge bei…
…nicht ausfindig gemacht werden." Somit liegen deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen liquider Mittel zur Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten zum jeweiligen Fälligkeitstag (12. und 16.11.2009) vor. Da der Bf. somit die Abgaben nicht entrichtet hat, weil der Vertretene überhaupt keine liquiden Mittel zur Verfügung hatte…
…dem Bw. seien keine Mittel zur Abgabenentrichtung zur Verfügung gestanden, habe der Bw. nicht schlüssig dargelegt, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei. Da der Bw. das Fehlen liquider Mittel zur Zahlung der Abgaben der GmbH nicht nachgewiesen habe, obwohl ihm…
…ist nach der Aktenlage davon auszugehen, dass zumindest bis zu diesem Zeitpunkt Mittel zur Abgabenentrichtung zur Verfügung standen. Auch übersieht die für das Fehlen liquider Mittel zur Abgabenentrichtung seit September 1997 vorgebrachte Begründung, wonach diese nur im Rahmen vereinbarter Mietzahlungen theoretisch zur Verfügung gestanden seien…
…ist nach der Aktenlage davon auszugehen, dass zumindest bis zu diesem Zeitpunkt Mittel für zur Abgabenentrichtung zur Verfügung standen. Auch übersieht die für das Fehlen liquider Mittel zur Abgabenentrichtung seit September 1997 vorgebrachte Begründung, wonach diese nur im Rahmen vereinbarter Mietzahlungen theoretisch zur Verfügung gestanden…
…das Vorliegen der Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Geschäftsführerhaftung zu prüfen. Die Niederschrift über diese Prüfung vom 3.6.2002 enthält daher auch weder derartige Feststellungen noch Aussagen über das Vorhandensein oder Fehlen liquider Mittel. Bei der Prüfung ergaben sich für den Zeitraum 10/2001…
…vollen vereinbarten Arbeitslöhne und der Abfuhr der darauf entfallenden Lohnsteuer eingetreten ist (VwGH 16.9.2003, 2000/14/0106). Dass das Fehlen liquider Mittel das Unterlassen der Abfuhr von Lohnsteuer nicht entschuldigen kann, gilt nicht auch hinsichtlich der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds und der entsprechenden Zuschläge…
…in Höhe von insgesamt € 37.894,43 unberichtigt aushaften würden, welche als uneinbringlich anzusehen seien. Dem Beschwerdeführer wurde Gelegenheit gegeben das Fehlen liquider Mittel bzw. die Gläubigergleichbehandlung entsprechend nachzuweisen. Mit Haftungsbescheid vom 27. September 2017 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer zur Haftung für folgende…
…zur Stellungnahme und Vorlage von Unterlagen betreffend die laut Beschwerde erteilten Verrechnungsweisungen, die gegenüber dem Finanzamt erwirkte Zahlungserleichterung und das Fehlen liquider Mittel aufgefordert. Der Vorhalt blieb unbeantwortet. Beweiswürdigung Der eingangs dargestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem Akteninhalt, der Insolvenzdatei und dem Firmenbuch. Rechtslage Gemäß …
…24. Oktober 2001: S 11.228,00) keine deutlichen Anhaltspunkte für das Fehlen liquider Mittel zur Abgabenentrichtung. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.5.2008, 2006/15/0322) lässt die Tatsache der teilweisen Abgabenentrichtung zwar auf das Vorhandensein liquider Mittel, nicht jedoch auf eine…
…Es wäre daher Aufgabe des Bw gewesen, entsprechende sachverhaltsbezogene Angaben hinsichtlich des Fehlens liquider Mittel zu machen. Insgesamt gesehen habe daher der Bw eine Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes nicht nachweisen können, sodass vom Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung auszugehen sei. Daraufhin beantragte der Bw mit Schriftsatz vom…