…wenn eine Aufhebung und Zurückverweisung nicht ausgesprochen würde, was der oa Kontrollbefugnis des UFS widerspricht. Nicht nur der UFS selbst, sondern auch die Abgabenbehörde erster Instanz hat auf die umfassende Kontrollbefugnis des UFS als unabhängige Behörde Bedacht zu nehmen, um ein "faires Verfahren" zu garantieren…
…ein faires Verfahren verletzt worden. D. Nach Übermittlung einer Kopie der Niederschrift von der mündlichen Verhandlung des Spruchsenates vom 11. Mai 2017 haben die Beschuldigten mit einem an das Bundesfinanzgericht gerichteten Schriftsatz vom 21. November 2017 auch noch Einwendungen gegen die Protokollierung erhoben und beantragt…
…des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Im weiteren Verfahren sind die Behörden…
…des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs.1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Im weiteren Verfahren sind die Behörden…
…des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs.1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Im weiteren Verfahren sind die Behörden…
…müsste auch ein Verschuldensnachweis erfolgen. Die Bf. hätte sich durch Antragstellungen und Urkundenvorlagen bemüht den Sachverhalt aufzuklären, während die Behörde die Unschuldsvermutung genauso verletzt habe, wie das Recht auf ein faires Verfahren gemäß der EMRK. Im Übrigen sei es bedenklich, dass über die Berufung der…
…und vom 27. April 1989, Zl. 89/16/0039). Das Unterbleiben der Ladung des Bw. zur mündlichen Verhandlung bzw. die Ladung zu einem anderen Termin und die damit verbundene mangelnde Möglichkeit zur Erforschung der Wahrheit verbunden mit einer Beschneidung seiner Verteidigungsrechte, lässt ein faires Verfahren…
…FinStrG werden die konkreten Anknüpfungspunkte für das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren zur örtlichen Zuständigkeit bestimmt. Damit wird auch die Einhaltung des Rechtes auf ein faires Verfahren vor dem gesetzlichen Richter (Art 6 EMRK und Art 83 Abs. 2 B-VG) gewährleistet. Sachliche Unzuständigkeit des Spruchsenats aufgrund Unterschreitung…
…Der Bw. sei in das Verfahren betreffend Gewährung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld an die Kindesmutter nicht einbezogen worden und er sei auch nicht darüber belehrt worden. Es scheine daher eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und damit des Rechts aus ein faires Verfahren vorzuliegen. Auch dagegen…
…gewesen. Da die Vorschreibung dieser Eingangsabgaben rein pönalen Charakter hätte, müsse auch ein Verschuldensnachweis erfolgen. Die Behörde habe aber die Unschuldsvermutung genauso verletzt wie das Recht auf ein faires Verfahren gemäß der EMRK. Im Übrigen sei es bedenklich, dass über die Berufung der Bf. dieselbe…
…erwiesen. Da die Vorschreibung dieser Eingangsabgaben rein pönalen Charakter hätte, müsse auch ein Verschuldensnachweis erfolgen. Die Behörde habe aber die Unschuldsvermutung genauso verletzt wie das Recht auf ein faires Verfahren gemäß der EMRK. Im Übrigen sei es bedenklich, dass über die Berufung der Bf. dieselbe…
…müsste auch ein Verschuldensnachweis erfolgen. Die Bf. hätte sich durch Antragstellungen und Urkundenvorlagen bemüht, den Sachverhalt aufzuklären, während die Behörde die Unschuldsvermutung genauso verletzt habe, wie das Recht auf ein faires Verfahren gemäß der EMRK. Im Übrigen sei es bedenklich, dass über die Berufung der…
…Ebenso werden ihre persönliche und aktuelle wirtschaftliche Situation zu bedenken sein, wobei jedoch - zumindest nach der derzeitigen Aktenlage - kein Anlass besteht, die zwischenzeitlich etablierten Mindeststrafgrenzen in sinngemäßer Anwendung zu unterschreiten. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz wird daher gegen US ein entsprechendes Verfahren zu eröffnen haben. Der…
…hatte seit Einleitung des Verfahrens im Jahr 2018 ausreichend Gelegenheit, die nunmehr behaupteten Tatsachen durch geeignete Beweismittel nachzuweisen oder entsprechende Beweisanträge zu stellen. Eine solche Möglichkeit bestand im Zuge der Außenprüfung, des ersten Beschwerdeverfahrens sowie des nach der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Bundesfinanzgericht fortgesetzten…
…so weit vorhanden, vorzulegen. Im Falle einer Überprüfung bei den anderen Subunternehmern regte Mag. KK eine Bescheidaufhebung und Zurückverweisung an die I. Instanz (§ 289 Abs. 1 BAO) an. Die Unterlagen könnten dann im Verfahren I. Instanz im Unternehmen der Bw. eingesehen werden. Es wäre sinnvoller…
…16.ÖJT Band IV/1, 85). Schon aus diesem Grund erweist sich die konkrete Ermittlungstätigkeit des Finanzamtes im Verfahren als ungenügend und nicht den Grundsätzen eines "fairen Verfahrens" entsprechend, weil der Rechtsunterworfene bei einer Einsicht in den Akt die Gründe, die zur Erlassung des zweiten…
…Unabhängigen Finanzsenates "Gerichtseigenschaft" im Sinne der ständigen Judikatur des EuGH zu, da sie als weisungsfreie (Kollegial)Behörden mit Ansätzen zur Selbstverwaltung im Rahmen fairer Verfahren regelmäßig öffentliche Verhandlungen durchzuführen haben und somit die vorab angeführten Kriterien in ausreichendem Ausmaß erfüllen. Linz, am 30. Oktober 2003
…R in Spanien ist und wie die Veranlagung dort erfolgt . Aufgrund der internationalen Zusammenarbeit im EU-Raum muß es der Behörde möglich sein herauszufinden ob "R " in Spanien Steuern zahlt oder nicht. Diesbezüglich einem Unbeteiligten eine Mitwirkungspflicht aufzuerlegen, würde dem Grundsatz eines fairen Verfahrens widersprechen…
…2010, 2005/13/0145). Da laut jüngster, oben zitierter, VwGH-Entscheidung somit ein im zweitinstanzlichen Verfahren nicht sanierbarer Mangel gegeben ist, war in Hinsicht auf die durch den VwGH vorgegebene Rechtsmeinung mit Aufhebung und Zurückverweisung im Sinne des § 289 Abs. 1 BAO vorzugehen (vgl. auch…
…des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Im weiteren Verfahren sind die Behörden…