…der am 13.1.2015 durchgeführten mündlichen Verhandlung wurde zunächst das damalige Parkraumüberwachungsorgan, Herr F. L., als Zeuge zum Beweisthema: Mögliche Fälschung eines Kurzparkscheines einvernommen: "Herrn F. L. wird zur Einsicht übergeben: Anzeige sowie die beiden Fotografien der Parkscheine. Der Beschuldigte legt den Originalparkschein vor…
…ergänzte UID Nummer des Verkäufers "Name: X- Kft" "UID-Nummer: ATU3 "). Frage an den Zeugen: Sind Ihnen diese Abänderungen/Korrekturen bei der Rechnung bekannt? Antwort Zeuge: Es handelt sich um eine Fälschung. Für die mündliche Verhandlung wurde der Bw. in der Ladung aufgefordert, die obenstehende…
…Ausgangsbestätigungen auf der Beweisebene einer angenommenen tatsächlich erfolgten Ausfuhr der Waren, da für diesen Fall einer tatsächlichen Warenausfuhr der Beweggrund für eine Fälschung der zollamtlichen Ausgangsbestätigung nicht ohne weiteres erkennbar wäre. Insoweit die Bw. den Umstand der tatsächlichen Ausfuhr der betroffenen Waren voraussetzend eine verfassungsrechtliche…
…Anwendung der Befreiung (Art 15 der RL). In eventu werde die sofortige ertragsmindernde Ausbuchung der Umsatzsteuernachforderung begehrt, da die Bw. bis jetzt in keinem einzigen Fall die Anschrift der von den angeblichen Fälschungen betroffenen Personen ausfindig machen habe können. Die Bw. habe einen Wirtschaftsdienst beauftragt…
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2024/2399 wurde die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1352/2013 dahingehend abgeändert, dass die Antragsteller oder ihre Vertreter Anträge auf Tätigwerden (AFAs) sowie Änderungs- oder Verlängerungsanträge auf elektronischem Wege über eines der bestehenden Unternehmerportale einreichen müssen. Daher sind ab dem 3…
…hat, hat er den gegenständlichen Parkschein entsorgt - ist es auch dem Bundesfinanzgericht nicht möglich festzustellen, ob es sich um eine Fälschung handelte. Für die Zukunft bleibt jedoch anzumerken, dass laut Kenntnisstand des Bundesfinanzgerichtes der Verkauf von gefälschten Parkscheinen nicht das übliche Geschäftsmodell von Trafiken darstellt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des Bf. , gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 – Parkraumüberwachung, vom 29. Dezember 2015, Zl. MA 67-PA- 963147 , beschlossen: I. Gem. § 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene…
…1999, Rechnungsnummer 119/99, mit einem Nettobetrag von S 14.200,--, gefälscht sind (genannter BP-Bericht, Tz. 34c, Finanzstrafakt Bl. 22). Der Beschuldigte hat die Fälschungen grundsätzlich einbekannt, hinsichtlich der Rechnungen vom 30. September 1996, und vom 30. Juni und 30. Juli 1999 eine solche…
…der Begründung wurde ausgeführt, aufgrund des festgestellten Sachverhaltes sei erwiesen, dass es sich bei dem vorgelegten Verzollungsdokument um eine Fälschung handelt. Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Überführung in den freien Verkehr im Bestimmungsland sei daher nicht erbracht worden. Der differenzierte Teil der…
…der Begründung wurde ausgeführt, aufgrund des festgestellten Sachverhaltes sei erwiesen, dass es sich bei dem vorgelegten Verzollungsdokument um eine Fälschung handelt. Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Überführung in den freien Verkehr im Bestimmungsland sei daher nicht erbracht worden. Der differenzierte Teil der…
…der Begründung wurde ausgeführt, aufgrund des festgestellten Sachverhaltes sei erwiesen, dass es sich bei dem vorgelegten Verzollungsdokument um eine Fälschung handelt. Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Überführung in den freien Verkehr im Bestimmungsland sei daher nicht erbracht worden. Der differenzierte Teil der…
…die Abfertigung zum freien Verkehr im Drittland gefälscht sei. Die Bf. führte aus, sie sei gutgläubig gewesen und die nationalen Behörden hätten die Fälschung nicht erkannt. Die dreijährige Verjährungsfrist sei anzuwenden. Eine Rückforderung sei auch unzulässig, wenn der Vertragspartner im Drittland ohne Wissen und Willen…
…vom 21. Mai 2002 und zog daraus den Schluss, dass es sich beim vorgelegten Verzollungsbeleg um eine Fälschung handle. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) ergibt sich dieser Schluss aufgrund der Aktenlage nicht zwingend. Zum einen wird im Schreiben der russischen Zollverwaltung vom 21. Mai…
…wäre zum gegenständlichen Erstattungsfall der vorgelegte Verzollungsbeleg über das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung in Russland einer Verifizierung unterzogen worden, wobei sich dieser als Fälschung erwies. Zum einen sei die tatsächliche Abfertigung in Russland mit einem anderen Zollstempel erfolgt und zum anderen wären die TD 1…
…2000 vorgelegten Anmeldungen und der von EH und AC vorgelegten Anmeldungen lässt jedoch leicht erkennen, dass es sich bei den von SM vorgelegten Anmeldungen infolge Manipulation am Datum um Fälschungen handelt. Die Bezahlung erfolgte nur bar entweder von SM selbst oder über die Kassa der…
…somit auf die von ihm vorgelegten Dokumente bzw. eingeholten Bestätigungen, hinsichtlich derer keine konkreten Anhaltspunkte für eine Fälschung oder Verfälschung festgestellt werden konnten. Aus den angestellten Erwägungen ist die Behörde in freier Beweiswürdigung zur Überzeugung gelangt, dass der vom Bw. behauptete Sachverhalt verwirklicht worden ist…
…übergeleitet worden wäre. Im Zuge dieser Prüfungshandlungen seien durch das Finanzamt bzw. Zollamt Fälschungen von Ausfuhrnachweisen ("U 34") festgestellt worden, wodurch die Steuerfreiheit dieser Touristenexporte aus formalen Gründen versagt worden wäre. Die entsprechenden Umsatzsteuern seien den jeweiligen Abnehmern nachweislich ausbezahlt worden. Darüber hinaus sei anzumerken…
…speichern. Die Aufbewahrung der Originalrechnung sei bei einer entsprechenden Archivierung nicht erforderlich. Ebenso zweifelsfrei sei es, das Originalrechnungen zur Fälschungssicherheit vergleichbare Elemente enthalten können wie Zolldokumente. Eine Unterscheidung hinsichtlich der Zulässigkeit der optischen Aufbewahrung dieser Urkunden dahingehend, ob eine Rechnung oder ein Zolldokument vorliegt, sei…
…Punkte 1 und 17 der Berufung) wird vom Zollamt X. entgegnet, die Fälschung des Rundstempelabdruckes am vermeintlichen russischen Einfuhrdokument habe im Rahmen der formellen Prüfung zunächst nicht erkannt werden können. Erst auf Grund der Mitteilung der Europäischen Kommission, Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 26…
…vorgelegt. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass es sich dabei eindeutig um eine Fälschung handelt. Nach Auskunft der russischen Zollverwaltung wurden Lang- und Rundstempel des Zollamtes Stschelkowskaja mit der Nummer 019 - nach wiederholten Meldungen über die Verwendung von unechten Stempeln mit dieser Nummer - am 04…