…da die Bw. seit dem Jahre 2004 den Lebensgefährten pflegen würde und weiters versuche mit Aufnahmeprüfung vom 26.3.2007 in die Krankenpflegeschule des A. aufgenommen zu werden. Dem Antrag wurde weiters zum Nachweis der Existenzmittel und Krankenversicherung u. a. auch vom "Beratungszentrum Pflege und…
… 2. für sich oder ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, sodass sie während ihres Aufenthaltes weder Sozialleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen.... Die Kindesmutter und Antragstellerin ist polnische Staatsbürgerin und besitzt eine EU- Anmeldebescheinigung (Selbständiger) ab 06.04.2022…
…besteht für Zeiträume, in denen Sie sich nicht in Österreich befunden haben (1.3.11-29.6.11 + 13.12.11-4.3.12 + 27.6.12-7.11.12). Da Sie für den restlichen Zeitraum über keine ausreichende Existenzmittel verfügt haben, war Ihr Antrag…
…aufhalten sind Österreichern in Bezug auf den Familienbeihilfenanspruch grundsätzlich nur dann gleichgestellt, wenn sie unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind bzw. über ausreichende Existenzmittel und über eine ausreichende Krankenversicherung für sich und ihre Familienangehörigen verfügen." Der Bw. erhob Berufung: "Ich erhebe Anspruch gegen den Abweisungsbescheid vom…
…Zur Begründung wurde darauf verwiesen, dass ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich in diesem Zeitraum nicht vorgelegen sei, da der Bf. nicht über ausreichende Existenzmittel, erzielt durch eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit, verfügte. Für den Zeitraum 1.12.2011 bis 31.8.2013 seien keine Versicherungszeiten…
…1.1.2008 ruhend gemeldet und verfüge somit über keine eigenen Einkünfte. Mangels eigenen Existenzmittel ab 2/2008 wäre die Berufung somit abgewiesen worden. Dagegen wurde fristgerecht der Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs…
… 2 Abs. 8 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 im Bundesgebiet befände. Als Nachweis dafür gelte in erster Linie das Vorhandensein ausreichender Existenzmittel, sowie das Bestehen einer in Österreich leistungspflichtigen Krankenversicherung für Antragsteller und Kind. Eine bloße Anmeldung in Österreich eines EU/EWR/CH-Bürgers zum zentralen Melderegister…
…drei Monate hier aufhielten, seien Österreichern und Österreicherinnen in Bezug auf den Familienbeihilfenanspruch grundsätzlich nur dann gleichgestellt, wenn diese unselbständig oder selbständig erwerbstätig seien bzw. über ausreichende Existenzmittel und über eine ausreichende Krankenversicherung für sich und ihre Familienangehörigen verfügten. Gem. § 3 Abs. 1 und 2…
…hat dem Finanzamt keine EU-Anmeldebescheinigung übermittelt. Wie aus diesen Aufstellungen ersichtlich, sei nach Ansicht des Finanzamtes (FA) das Vorliegen ausreichender Existenzmitteln in den Jahren 2006 und 2007 nicht glaubhaft nachgewiesen worden, weswegen auch in Ansehung des Zeitraumes 08/2007 bis 12/2007 nach der…
Wie aus diesen Aufstellungen ersichtlich, ist das Vorliegen ausreichender Existenzmitteln in den Jahren 2006 und 2007 nicht glaubhaft nachgewiesen worden, weswegen auch in Ansehung des Zeitraumes 08/2007 bis 12/2007 nach der Rechtsansicht des Finanzamtes die Berufung abzuweisen wäre. Vom UFS wird angemerkt, wie…
…und ist den vorgelegten Unterlagen zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin und die Kinder sind rumänische Staatsangehörige und leben in Österreich. Die Beschwerdeführerin sowie ihre Kinder verfügen im Beschwerdezeitraum über Anmeldebescheinigungen gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Die Beschwerdeführerin erklärt bezüglich der Frage des Finanzamtes nach ausreichenden Existenzmitteln…
…der EU-Richtlinie 2004/34/EG hat jeder Unionsbürger das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaates für einen Zeitraum von über drei Monaten, wenn er a) Arbeitnehmer oder Selbständiger im Aufnahmemitgliedsstaat ist oder b) für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt…
…oder - über Existenzmittel und eine ausreichende Krankenversicherung in Österreich verfügen Der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Antragstellers (Bw.) und der ständige Aufenthalt des Kindes in Österreich muss nachgewiesen sein. Die Bw. ist weder selbständig noch unselbständig tätig. Sie konnte weder vorhandene ausreichende Existenzmittel vorweisen noch eine…
…auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates für einen Zeitraum von über drei Monaten, wenn er Arbeitnehmer oder Selbständiger im Aufnahmemitgliedstaat ist oder für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, sodass sie während ihres Aufenthaltes keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaates in Anspruch nehmen müssen…
…1) Jeder Unionsbürger hat das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von über drei Monaten, wenn er für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen müssen…
…angegebenen Lebenserhaltungskosten getragen werden, wurde nicht erbracht. Mangels Mittel für die Sicherung des Lebensunterhaltes kann eine wirtschaftliche Verfestigung im Inland nicht gesehen werden. Es stehen daher im Hinblick auf das Vorliegen des Mittelpunktes der Lebensinteressen im Inland keine ausreichenden Existenzmittel zur Verfügung, die Beschwerde war…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A B Ca, Adresse, vertreten durch Mag. Thomas Scholik, 1130 Wien, Fichtnergasse 6A, vom 30.11.2015, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien…
…jedenfalls ab dem Schuleintritt der Kinder im September 2014 nicht in Österreich befunden hätte. Das Finanzamt vermengt im angefochtenen Bescheid und in der Beschwerdevorentscheidung die Frage des Lebensmittelpunkts mit jener, ob über die notwendigen Existenzmittel verfügt wurde. Sollte, wofür nach der Aktenlage kein Anhaltspunkt besteht…
…Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 abgewiesen. Da die Berufungswerberin in Österreich keiner selbständigen oder nichtselbständigen Beschäftigung nachgehe und laut Aktenlage weder über eigene Existenzmittel noch eine ausreichende Krankenversicherung in Österreich verfüge, sei der Antrag abzuweisen. Die dagegen eingebrachte Berufung vom 28.8.2008 wird damit begründet…
…Lichtbildausweis/Daueraufenthaltskarte vor, ist für den Anspruch auf die Familienbeihilfe der rechtmäßige Aufenthalt im Bundesgebiet (Antragsteller und Kind) durch Nachweis einer Krankenversicherung und von Existenzmitteln im Hinblick auf das Vorliegen des Mittelpunktes der Lebensinteressen zu prüfen (Punkt 03.01.5 Durchführungsrichtlinien zum FLAG). Dieser Punkt…