IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 3.2.2015 betreffend Pfändung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…vorliegen, ist daher weder einer vorläufigen Feststellung des Konkursgerichtes nach § 66 Abs. 1 AO noch einer Vorfragenbeurteilung durch das Konkursgericht zugänglich. Eine Exekutionsführung auf den Gesamtbetrag der Forderung (wegen Wiederauflebens bzw. wegen Vorliegens der Voraussetzungen des § 156 Abs. 6 KO) hängt somit nicht davon ab…
…VwGH 20.7.1999, 94/13/0059). 18.12. Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgabe Rz 1570: Eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgabe kann zB bei drohendem Insolvenzverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins…
…7 BAO). Innerhalb dieser Frist gelten die allgemeinen Regeln des § 230 Abs. 7 BAO. Rz 1465: Zur Exekutionsführung nach Erlassung eines Vollstreckungsbescheides muss ein Rückstandsausweis (§ 229 BAO) ausgestellt werden, da ein Vollstreckungsbescheid zwar die Hemmung beseitigt, jedoch kein Exekutionstitel ist. Rz 1466: Der Vollstreckungsbescheid kann…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 20. August 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 18. August 2003 betreffend Aufschiebung der Exekution (§ 18 AbgEO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 29. April 2002 brachte der Berufungswerber (Bw…
…VwGH 20.9.2001, 98/15/0193). Für eine solche Gefährdung bzw. Erschwerung sprechen etwa drohende Insolvenzverfahren, Exekutionsführung von dritter Seite, Auswanderungsabsicht sowie Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte (VwGH 6.7.2011, 2008/13/0224). Im Beschwerdeverfahren ist nur zu prüfen, ob im Zeitpunkt…
…24.1.1996, 95/13/0147; 17.12.1996, 95/14/0130) vor allem vor bei drohendem Konkurs -oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte und bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben, wobei allerdings…
…VwGH 20.9.2001, 98/15/0193). Für eine solche Gefährdung bzw. Erschwerung sprechen etwa drohende Insolvenzverfahren, Exekutionsführung von dritter Seite, Auswanderungsabsicht sowie Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte (VwGH 6.7.2011, 2008/13/0224). Im Beschwerdeverfahren ist nur zu prüfen, ob im Zeitpunkt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Steuerberater, Franzensbrückenstraße 5/DG, 1020, Wien gegen den Bescheid des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 30.07.2012, betreffend Pfändung und Überweisung einer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 21. Juni 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 21. Mai 2012 betreffend Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeit und Einstellung der Exekution entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Gefährdung oder Erschwerung der Einbringlichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedenfalls bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und…
…die eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung begründen, "beispielsweise" vor (siehe dazu BAO Kommentar Ritz4, Rz 5 zu § 232) - bei einem drohendem Insolvenzverfahren, - bei Exekutionsführung von dritter Seite, - bei Auswanderungsabsicht, - bei Vermögensverschleppung, - bei Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte, - bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung.…
…die eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung begründen, "beispielsweise" vor (siehe dazu BAO Kommentar Ritz4, Rz 5 zu § 232) - bei einem drohendem Insolvenzverfahren, - bei Exekutionsführung von dritter Seite, - bei Auswanderungsabsicht, - bei Vermögensverschleppung, - bei Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte, - bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung…
…von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten ins Verdienen bringe (Alterspension monatlich EUR 802,72 netto) zusammen, die unpfändbar ist. Dementsprechend erweist sich die Exekutionsführung auf ein derartiges Kontoguthaben als unzulässig". Zudem "wolle gemäß § 274 BAO eine mündliche Berufungsverhandlung anberaumt werden". Das Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde…
…sondern dadurch, dass gemäß § 67 Abs. 1 AbgEO das Vollstreckungsorgan die Papiere unter Aufnahme eines Pfändungsprotokolls an sich nimmt und beim Finanzamt erlegt. Demnach ist die Erlassung eines Zahlungsverbotes für Spareinlagen eine unzulässige Exekutionsführung. Die Beschwerde gemäß § 65 Abs. 4 AbgEO gilt als Einstellungsantrag gemäß §…
…wenn eine Gefährdung oder Erschwerung der nachfolgenden Einbringung von Abgaben begründet zu befürchten ist. Derartige Gefährdungen oder Erschwerungen werden u.a. bei drohendem Insolvenzverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung…
…eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben gerichtet sei. Nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung liege eine Gefährdung der Einbringung vor allem bei einem drohenden Insolvenzverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite und bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung vor. Der Aussetzungsantrag sei daher gemäß § 212a Abs…
…2004/14/0045; 30.6.2015, 2012/15/0165; 30.9.2015, 2012/15/0174) vor allem vor: bei drohendem Insolvenzverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte, bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung. Abgabenhinterziehung und Mängel…
…anwaltlichen Korrespondenz). 8. Bei Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers (Auskunft über Vermögensverhältnisse), Veränderungen seiner Rechtslage, Zahlungseinstellung, ergebnisloser Exekutionsführung, Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, sowie Eröffnung des Ausgleichs- oder Konkursverfahrens oder Abweisung derartiger Anträge mangels Vermögens oder Vorliegen sonstiger Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern, ist die **…
…Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 07.02.1990, 89/13/0047) sind derartige Gefährdungen oder Erschwerungen u.a. bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in…