…der Sohn des Berufungswerbers bis zum 19. Lebensjahr den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe bezogen hat. Somit ist eine erhebliche Behinderung bereits vor dem 21. Lebensjahr nachweislich vorgelegen. Strittig ist im vorliegenden Fall der Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit. Dazu ist festzuhalten, dass alleine auf Grund des Bestehens…
…6 FLAG ab dem Jahre 2003 durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Im Berufungsfall ist strittig, ob eine die Erwerbsunfähigkeit der Bw. bedingende Behinderung bereits vor Vollendung deren 21. bzw. 27. Lebensjahres eingetreten ist oder nicht…
…21. Lebensjahres voraussichtlich dauernd außerstande war, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Dazu wurde vom Bundessozialamt am 18.7.2008 Folgendes mitgeteilt: "Nach den anamnestischen Angaben in den Gutachten und den vorliegenden Befunden kann dies eindeutig bestätigt werden. Die dauernde Erwerbsunfähigkeit ist vor dem 21…
…verschaffen, da Erwerbsunfähigkeit vorlag. Dass die Bw. vor Vollendung des 21. Lebensjahres erwerbsunfähig war, wird auch durch die oben angeführten Versicherungsdaten untermauert, beschränkten sich doch ihre Dienstverhältnisse auf nicht einmal ein Monat. Bei dem vorliegenden Sachverhalt ist die Erwerbsunfähigkeit sohin vor dem 21. Lebensjahr eingetreten…
…wird festgestellt, dass mit der diagnostizierten Erkrankung der Tochter eine nach dem Gesetz relevante - dauernde Erwerbsunfähigkeit der Tochter besteht, diese jedoch nicht vor dem 18. bzw. 21. Lebensjahr eingetreten ist. "…Es liegt eine durch eine Chromosomenanomalie bedingte genetische Erkrankung seit Geburt vor. Es lässt…
…keine Möglichkeit mehr, ein Gutachten oder Ergänzungen vorzulegen, die eine etwaige Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr bestätigen würden. Schließlich wurde mit Schreiben vom 21.11.2007 der Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 6 Abs. 5 FLAG 1967…
…belangten Behörde (bB) vom 5. April 2023 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (Bf) auf Familienbeihilfe ab Jänner 2018 abgewiesen. Die bB begründete die Abweisung damit, dass vor dem 21. Lebensjahr keine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit der Bf iSd § 6 Abs. 2 lit. d Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) eingetreten…
…Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (dauernde Erwerbsunfähigkeit) unter Heranziehung der zusätzlichen Befunde und Atteste prüfen und ergänzen lassen und unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Befunde und Atteste einer Beweiswürdigung unterziehen, pürfen und ergänzen lassen, ob die dauernde Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr (bzw…
…ist, gelangte das Bundesfinanzgericht zur Auffassung, dass die dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. bzw. 25. Lebensjahr eingetreten ist, da der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit in schlüssiger und nachvollziehbarer Weise durch drei Gutachten des Sozialministeriumservice mit Juni 2007 festgestellt wurde. Zu diesem Zeitpunkt war der Bf…
…Sonderschule für sich genommen nicht bereits zwangsläufig zu einer voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit führt bzw. der Sonderschulbesuch kein ausreichendes Indiz dafür ist, das eine in der Folge eingetretene Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist. Das Vorbringen der Sachwalterin…
…sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und dass diese Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr bestanden habe. Auch über ausdrückliche Anfrage, wie diese Diagnose mit der Erwerbstätigkeit der Berufungswerberin noch nach dem 21. Lebensjahr vereinbar sei, bekräftigte das Bundessozialamt diese Feststellung und erklärte dies mit…
…ist es u.a. nach den Bestimmungen der genannten Gesetzesstelle notwendig, dass bei einem bereits volljährigen Kind eine vor dem 21. Lebensjahr eingetretene körperliche oder geistige Behinderung dazu führt, dass dieses voraussichtlich dauernd außerstande sein wird, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Gegenteiliges wird jedoch…
…und dass ihr Leiden bereits seit der Kindheit besteht. Zweifel, ob die dauernde Erwerbsunfähigkeit tatsächlich bereits vor dem 21. Lebensjahr bestanden hat, ergaben sich lediglich deshalb, da die Berufungswerberin fünf Jahre durchgehend berufstätig war. Nach der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes steht eine mehrjährige berufliche Tätigkeit der…
…oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu…
…die monatsweise Betrachtung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe der Monat Februar als Beginn des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit festgestellt werden könne. Vermutungen der ehemaligen Sachwalterin in der Beschwerde und im Vorlageantrag, dass die Erkrankung schon vor dem 21. Lebensjahr vorgelegen haben müsse…
…Fragen dahingehend auf, dass er seit dem Jahr 2023 mit einer ***LAND*** verheiratet ist und ebendort seit Ende 2023 lebt. Zusätzlich bestätigte das Sozialministeriumservice mit Bescheinigungen vom 12.04.2024 und 26.04.2024, dass keine Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr vorlag, woraufhin das Finanzamt…
…GdB liegt rückwirkend vor: ab VGA 4/2023 (Der Bf.) ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: NEIN Anmerkung bzw. Begründung betreffend die Fähigkeit bzw. voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: es bestand keine erwerbsunfähigkeit vor dem 21.Lebensjahr…
…20 Jahre alt. Die dauernde Erwerbsunfähigkeit ist somit vor dem 21. Lebensjahr eingetreten. Dem Bf. stehen daher jedenfalls der Grundbetrag an Familienbeihilfe und der Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe zu und zwar ab dem beantragen Zeitpunkt, somit ab Dezember 2016. Der angefochtene Bescheid spricht über den Zeitraum…
…oder sonstige Unterlagen, die darauf schließen lassen, dass die voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit auf Grund der Erkrankung (Behinderung bereits vor dem 21. Lebensjahr (bzw. wenn sich der Antragsteller noch in schulischer Ausbildung befand, das 25. Lebensjahr) eingetreten ist (vgl. VwGH 20.11.2014, Ra 2014/16…
…gegen den Abweisungsbescheid wegen Verspätung erfolgte daher zu Unrecht. In weiterer Folge wurde vom Bundessozialamt am 23.09.2022 eine Bescheinigung erstellt, in der eine vor dem 21. Lebensjahr eingetretene dauernde Erwerbsfähigkeit des Bf. nicht bestätigt wird. Da somit im gegenständlichen Fall die Voraussetzungen des …