…ausgeführt, dass eine Gefährdung der Abgabeneinbringung dann gegeben sei, wenn aus der wirtschaftlichen Lage und aus den sonstigen Umständen des Falles geschlossen werden könne, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheine. Eine objektive Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung sei ausreichend…
…der Höhe von S 5.878.626,93,-- nicht anerkannt. Dieser Betrag wurde sowohl als Basis des Sicherstellungsauftrages angesetzt, als auch - im Sinne des § 232 Abs. 2 lit. d BAO- als Hinterlegungsbetrag bestimmt. Eine Sicherstellung ist kein abschließender Sachbescheid, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung…
…0030 mwN) vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint. Für eine Gefährdung bzw wesentliche Erschwerung sprechen etwa drohende Insolvenzverfahren, Exekutionsführung von dritter Seite…
…werden. Eine Gefährdung und wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgaben im Sinne des § 232 BAO sei gegeben, da aus der wirtschaftlichen Lage des Abgabepflichtigen und aus den besonderen Umständen geschlossen werden müsse, dass nur bei raschem Zugriff der Behörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheine. Aus…
…die drohende Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Abgabeneinbringung beim Abgabenschuldner. Eine Einschränkung der Erlassung von Sicherstellungsaufträgen auf bestimmte Fälle des Nichtvorliegens von Rechtshilfeabkommen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ebensowenig wie die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages allein wegen der Zeitverzögerung im Fall der Inanspruchnahme eines Rechtshilfeabkommens zulässig wäre…
…Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung zu begegnen kann die Abgabenbehörde nach Entstehen des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) einen Sicherstellungsauftrag erlassen (§ 232 BAO). Eine Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgabe/der Abgaben ist zu befürchten, weil aufgrund der Höhe des…
…Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint (VwGH 27.8.1998, 98/13/0062). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 7.2.1990, 89/13/0047) sind derartige Gefährdungen oder Erschwerungen u.a. bei drohendem Konkurs…
…Gesetzesstelle normiert, dass der Sicherstellungsauftrag ua. die voraussichtliche Höhe der Abgabenschuld sowie die Gründe zu enthalten hat, aus denen sich die Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der Abgaben ergibt. Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme", die dazu…
…0045, ausgesprochen, dass die Ausführungen des angefochtenen Bescheides auch ohne den Hinweis auf die Verbringung von Vermögen nach Chile die Annahme einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgaben zu stützen vermögen. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass über das Vermögen des Bw…
…2402). Eine solche Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung liegt vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage und den sonstigen Umständen des Einzelfalls geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint (VwGH 10.7.1996, 92/15/0115; 20.2.1997…
…die Gründe, aus denen sich die Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der Abgabe ergibt, zu enthalten. Eine solche Gefährdung oder wesentliche Erschwerung liege vor, wenn aus den Umständen des Einzelfalls geschlossen werden kann, dass die Abgabeneinbringung nur bei raschem Zugriff voraussichtlich gesichert erscheint. Nach st…
…Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint (VwGH 27.8.1998, 98/13/0062). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Erk. 7.2.1990, 89/13/0047) sind derartige Gefährdungen oder Erschwerungen u.a. bei drohendem Konkurs…
…Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung zu begegnen, könne die Abgabenbehörde nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) einen Sicherstellungsauftrag (§ 232 BAO) erlassen. Eine Gefährdung oder eine wesentliche Erschwerung der Einbringung der Steuerschuld liege vor, da der dringende Verdacht…
…raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint. Derartige Gefährdungen oder Erschwerungen werden unter anderem bei drohendem Konkursverfahren oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleuderung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben sein. Dabei reicht der objektive…
…kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint. Da ein Sicherstellungsauftrag unter anderem somit nur ergehen darf, wenn die Abgabenschuld dem Grunde nach entstanden ist, und Gründe vorliegen, die die Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der Abgabe befürchten lassen, muss…
…dass es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich bedeutsamen Tatbestandes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Dies enthebt die Behörde jedoch nicht der Pflicht, den Abgabepflichtigen…
…bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint. Der Annahme der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung einer Abgabenschuld müssen entsprechende Tatsachenfeststellungen zugrunde liegen. Vom Abgabenschuldner selbst gesetzte Gefährdungshandlungen sind hingegen nicht erforderlich (vgl. auch dazu das bereits zitierte, von der Berufungswerberin selbst…
…mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes entstanden sei und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben seien. Von einer solchen Gefährdung bzw. wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung könne im Wesentlichen dann gesprochen werden, wenn aus der wirtschaftlichen…
…der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, liegt eine Gefährdung oder Erschwerung im Sinne des § 232 Abs. 1 BAO vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, daß nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung…
…oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe voraus. Davon ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schon dann auszugehen, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich…