…möglich gewesen, eine Quotenvereinbarung anzuklicken, da die Steuernummer nicht auf E-Erklärung umgestellt worden war. Die gesetzliche Erklärungsfrist habe am 30.6.2015 geendet. Die Erklärung sei mit Jänner 2016 abgegeben worden. Die Festsetzung des Maximalwertes sei bei einer so kurzen Überschreitung rechtswidrig. Da es…
…1 oder 2 bewirkt, wenn Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig festgesetzt wurden oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist nicht festgesetzt werden konnten. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., vom 15. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 8. Juni 2011, mit dem von der Vorauszahlung an Umsatzsteuer für den Zeitraum Jänner bis März 2011 ein Verspätungszuschlag in Höhe…
…ist nicht bekannt. Es ergibt sich dazu auch kein Anhaltspunkt aus den nunmehr vorgelegten und von der Prüferin eingesehenen Unterlagen. V gibt bekannt, dass für die Jahre 2018 und 2019 bei Ablauf der Erklärungsfrist des § 134 BAO keine Jahreserklärungen eingereicht wurden, weswegen der Tatverdacht der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende R-1, die Richterin R-2 sowie die fachkundigen Laienrichter R-3 und R-4 in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch i-tax Steuerberatungs GmbH, Triester Straße 14, 2351 Wiener Neudorf, über die…
…es vollkommen aus, dass die Abgabenbehörde von einem einzigen Einzeltatbestand Kenntnis erlangt habe, der zur Abgabepflicht führe. Der Zeitpunkt der Deliktsvollendung trete mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist ein. Vor diesem Fristablauf bestehe aber bezüglich bescheidmäßig festzusetzender Abgaben keine wie immer geartete Verpflichtung, irgendetwas zu…
…mit den bekämpften Bescheiden vom 25.6.2008, somit jeweils nach Ablauf dieser Jahre und nach Ablauf der Erklärungsfrist festgesetzt. Dem Einkommensteuergesetz ist zwar nicht zu entnehmen bis zu welchem Zeitpunkt eine erstmalige Festsetzung von Vorauszahlungen möglich ist, es widerspricht aber dem Wesen und dem…
…eine Abgabenverkürzung nach Absatz 1 oder 2 bewirkt , wenn Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig festgesetzt wurden oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist nicht festgesetzt werden konnten. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich…
…auch nicht in einer möglichst späten Steuererklärungsabgabe liegen, sondern in einem verwaltungsökonomischen Ersatz für die ansonsten zu erwartenden, zahlreichen Fristverlängerungsansuchen am Ende der gesetzlichen Erklärungsfrist. Zu erläutern ist - auch im Hinblick auf spätere Ausführungen -, warum in die Ermessensübung eine Säumigkeit des Bw nur seit 28…
…die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig festgesetzt wurden oder diese infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist nicht festgesetzt werden konnten, nämlich Einkommensteuer 2018 in der Höhe von € 7.296,45 Umsatzsteuer 2018 in der Höhe…
…einer verbleibenden Untätigkeit des Abgabepflichtigen - Aufstellung Verfahrensablauf, Ausdruck Bescheid betreffend die Androhung der Zwangsstrafe, Finanzstrafakt Bl. 17 f) wiederum bis zum Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist am 30. Juni 2010 und auch danach unterlassen, wohl in der Hoffnung, dass das Finanzamt eine Schätzung der Bemessungsgrundlagen für…
…830,00 (2007) und € 19.829,99 (2008) bewirkt hatte, indem infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung der Abgabenansprüche die diesbezüglichen Einkommensteuern nicht mit Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfristen festgesetzt werden konnten, wobei [es ihm darauf angekommen war,] sich durch die wiederkehrende Begehung dieser…
…2009: € 2.658,83) bewirkt, indem er seine einkommensteuerpflichtigen selbständigen Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der B-GmbH nicht in entsprechenden Steuererklärungen bis zum Ablauf der jeweiligen gesetzlichen Erklärungsfrist gegenüber dem österreichischen Fiskus offengelegt hat, weshalb die sich daraus ergebenden bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ALTHUBER SPORNBERGER & PARTNER Rechtsanwälte GmbH, Doblhoffgasse 9 Tür Top 14, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 20. Februar 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch ***9******10*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Marion Mayer Steuerberatungsgesellschaft über die Beschwerde vom 7. April 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 3. März 2020 betreffend Abgabenerhöhung 2018…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Wiebke Peperkorn in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***A***, ***Adresse Vertreter***, über die Beschwerde vom 18. September 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 14. August…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Verwaltungsstrafsache gegen Herrn A., Tirol, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. jur. Fabian Maschke, Dominikanerbastei 17/11, 1010 Wien, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. November 2018 gegen den Bescheid des…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend Säumnisbeschwerde des ***1*** ***2***, ***3*** ***4***, ***5***, Rumänien, Sozialversicherungsnummer ***6***, vertreten durch Felicitas Niedermann, Rechtsanwältin-DE, Union TAX & LAW, 8590 Romanshorn/TG, Obere Zelgstrasse 7, Schweiz, Korrespondenzbüro 1220 Wien, Donau-City-Straße…
…gewertet, dem stehen erschwerend zwei Finanzvergehen gegenüber. Die Selbstanzeige ist kein weiterer Milderungsgrund. Ihr kommt hinsichtlich der Umsatzsteuer 2019 eine Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen vor Ablauf der Erklärungsfrist zu, daher ist bei der Strafneubemessung für 2019 von einem Verkürzungsbetrag von Null auszugehen. Mildernd wäre sie gewesen…
…Abgabenanspruches, daher Vollendung der Abgabenverkürzung mit 30.6.2021 in Höhe der tatsächlichen Zahllast von € 5.365,04. Wiederum kann lediglich von einem Verkürzungsbetrag von € 3.304,32 ausgegangen werden. Die Behörde war vor Ablauf der Erklärungsfrist in Kenntnis der 109a Mittteilungen, wonach…