…der zur Last gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Da die Bekanntgabe der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages somit nicht zwingend im Einleitungsbescheid zu erfolgen hat, ist eine Abänderung eines begründeten Tatverdachtes durch die Rechtsmittelinstanz auch im Sinne einer Erhöhung der zur Last gelegten Verkürzungsbeträge möglich…
…gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Die Bekanntgabe der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages hat daher nicht zwingend im Einleitungsbescheid zu erfolgen, somit ist eine Abänderung des angefochtenen Bescheides durch den Unabhängigen Finanzsenat im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens auch in der Form einer Erhöhung der zur Last…
…durch den Unabhängigen Finanzsenat im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens auch in der Form einer Erhöhung der zur Last gelegten Verkürzungsbeträge möglich. Dies stellt keinen Fall eines Verstoßes gegen das Verböserungsverbot dar (FSRV/0157-W/06 vom 3. Juli 2007). Was die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages betrifft…
…hat das Straferkenntnis des Spruchsenates mit Schriftsatz vom 4. Mai 2018 zur Gänze angefochten. Soweit der Beschuldigte die Formulierung des Spruches des Straferkenntnisses als rechtswidrig rüge, sei dies im Beschwerdeverfahren sanierbar. Wie der Beschuldigte selbst ausführe, sei dadurch keine Erhöhung des strafbestimmenden Wertbetrages und somit…
…da sich die Bedenken des Beschwerdeführers hinsichtlich der Formulierung des Schuldspruches als berechtigt erweisen: Der angefochtene Bescheid trägt einen im Rahmen des gegenständlichen Beschwerdeverfahrens nicht sanierbaren Mangel insoweit in sich, als der Spruchsenat - wie von der Verteidigung im Ergebnis zu Recht kritisiert - in seinem Erkenntnis…
…bei Beachtung des strafbestimmenden Wertbetrages und des damit gegebenen Strafrahmens und bei Berücksichtigung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten, sei für den Senat eine Geldstrafe - im Bereich von knapp über 20 % der Maximalstrafe - in Höhe von € 40.000,00 schuld- und tatangemessen gewesen…
…Rahmen eines Beschwerdeverfahrens auch in der Form einer Erhöhung der zur Last gelegten Verkürzungsbeträge möglich. Dies stellt keinen Fall eines Verstoßes gegen das Verböserungsverbot dar (FSRV/0157-W/06 vom 3. Juli 2007). Daher war im Zuge des Rechtsmittelverfahrens eine entsprechende Korrektur des strafbestimmenden Wertbetrages…
…19. 12. 2002, 2002/16/0149 - ÖStZB 2003/702]. Zusammenfassend ist Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens das mündlich verkündete Erkenntnis des Spruchsenates, die schriftliche Ausfertigung ist im Rahmen der Rechtsmittelentscheidung an die mündlich verkündete Entscheidung insoweit anzupassen, als zu entscheiden ist, ob die Voraussetzungen einer Abgabenhinterziehung nach …
…gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Die Bekanntgabe der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages hat daher nicht zwingend im Einleitungsbescheid zu erfolgen, somit ist eine Abänderung des angefochtenen Bescheides durch den Unabhängigen Finanzsenat im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens auch in der Form einer Erhöhung der zur Last…
…zu verständigen ist. Die Nennung einer konkreten Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ist sohin gesetzlich nicht gefordert, daher ist bei einem grundsätzlichen Tatverdacht auch die Textierung "in noch festzustellender Höhe" und der damit dokumentierte Vorbehalt, die Höhe der Verkürzung erst im anschließenden Untersuchungsverfahren kundzutun, zulässig (VwGH…
…Tatverdachtes im Beschwerdeverfahren durch den Unabhängigen Finanzsenat auch in der Form einer Erhöhung möglich. Dies stellt keinen Fall eines Verstoßes gegen das Verböserungsverbot dar (FSRV/0157-W/06 vom 3.7.2007). Im Lichte der zitierten Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates war der strafbestimmende Wertbetrag für…
…strafbestimmenden Wertbeträge für die Finanzvergehen - damit auch für die Höhe der Geldstrafe - gaben wir nur an, dass ich, ***Bf1***, zunächst im Rahmen meiner Einkommen- und Umsatzsteuererklärung betreffend Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft den Buschenschank deklarierte, dies mit den entsprechenden Pauschalierungsmöglichkeiten (siehe auch die Zeugenaussage des…
…als qualifizierte Vorprüfung auch für Zwecke des Finanzstrafverfahrens übernehmbar. Somit ergibt sich ein strafbestimmender Wertbetrag von € 2.442,79. Nach den Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung sind demnach im Lokal J im Jahr 2009 steuerpflichtige Umsätze erzielt worden, die im Rahmen eines Einzelunternehmens des Bf…
…hinsichtlich der zur Last gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Da somit die Bekanntgabe der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages nicht zwingend im Einleitungsbescheid zu erfolgen hat, ist eine Abänderung des begründeten Tatverdachtes im Beschwerdeverfahren durch den Unabhängigen Finanzsenat auch in der Form einer Erhöhung möglich…
…zur Last gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Im Rahmen der im § 161 Abs. 1 FinStrG eingeräumten Befugnisse steht es der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz daher zu, bei Überprüfung des begründeten Tatverdachtes im Beschwerdeverfahren gegen Einleitungsbescheide, eine Erhöhung des strafbestimmenden Wertbetrages für bereits eingeleitete Tatzeiträume vorzunehmen…
…nähere detailliertere Prüfung im Rahmen des Beschwerdeverfahrens hätte allenfalls einen höheren strafbestimmenden Wertbetrag ergeben, doch war aufgrund des Verböserungsverbotes des § 161 Abs. 3 FinStrG davon Abstand zu nehmen. Zu den Honoraren ist festzuhalten, dass diese von den jeweiligen auszahlenden Stellen nach Ablauf des Jahres zusammengefasst…
…in die Bemessungsgrundlage für den strafbestimmenden Wertbetrag eingerechnet werden dürfen. Die Bf. übersieht jedoch, dass im vorliegenden Fall entgegen ihrer Vermutung Sicherheitszuschläge nicht Gegenstand des Finanzstrafverfahrens sind. Vielmehr ist der TZ 1 des Betriebsprüfungsberichtes vom 25. Juli 2006 zum Thema Erhöhung Bemessungsgrundlagen Folgendes zu entnehmen…
…hinsichtlich der zur Last gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Da somit die Bekanntgabe der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages nicht zwingend im Einleitungsbescheid zu erfolgen hat, ist eine Abänderung des begründeten Tatverdachtes im Beschwerdeverfahren durch den Unabhängigen Finanzsenat auch in der Form einer Erhöhung möglich…
…hinsichtlich der zur Last gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Da somit die Bekanntgabe der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages nicht zwingend im Einleitungsbescheid zu erfolgen hat, ist eine Abänderung des begründeten Tatverdachtes im Beschwerdeverfahren durch den Unabhängigen Finanzsenat auch in der Form einer Erhöhung möglich…
…Umstand im Rahmen der Strafzumessung durchaus zu berücksichtigen, weil sich auch unter Berücksichtigung dieses Umstandes (sowie der ohnedies bereits vom Spruchsenat G-2 als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde festgehaltenen Strafzumessungsgründe) zeigt, dass insgesamt betrachtet die verhängte Geldstrafe vollkommen angemessen ist. Eine Erhöhung…