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UFSW RV/2851-W/08Gewährung von Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2009

…Personen in einer Weise benutzt werden, dass sie als Wohnsitz der Mittelpunkt seiner (ihrer) Lebensinteressen ist. Die Erhöhungen des Hauptmietzinses sind § 107 Abs. 3 EStG 1988 zufolge: a) Erhöhungen auf mehr als das Vierfache auf Grund einer rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes (Gemeinde) nach § 7 Mietengesetz…

UFSW RV/0427-W/04Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2004

…dass die Einkommensgrenzen des § 107 Abs. 8 EStG im hier relevanten Jahr 2002 eindeutig überschritten worden sind. Aber auch aus einem weiteren Grund steht dem Bw. keine Mietzinsbeihilfe zu: Nach § 107 Abs. 1 EStG können nur Erhöhungen des Hauptmietzinses als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (vgl…

UFSW RV/1467-W/04Erhöhung des Mietzinses nach Wahrnehmung des Eintrittsrechtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2004

…in Abs. 7 genannten Personen in einer Weise benutzt werden, dass sie als Wohnsitz der Mittelpunkt seiner (ihrer) Lebensinteressen ist. (3) Die Erhöhungen des Hauptmietzinses sind: a) Erhöhungen auf mehr als das Vierfache auf Grund einer rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes (Gemeinde) - nach § 7 Mietengesetz, BGBl…

UFSW RV/1381-W/03Keine Mietzinsbehilfe bei freier Vereinbarung des Mietzinses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2004

…198 € monatlich bezahlen müsse. Im beigeschlossenen, mit 6. Mai 2003 datierten Formular Mzb 1 wurden die vorgesehenen Felder "Erhöhung des Hauptmietzinses" oder "Einhebung eines Erhaltungs- oder Verbesserungsbeitrages" nicht ausgefüllt. Dem in Kopie vorliegenden Mietvertrag vom 22. April 2003 ist zu entnehmen, dass der Bw…

BFG RV/7100416/20131. Herstellungsaufwand auf ein frei stehendes Hofgebäude mit nur einem Top 2. Vorläufige Beurteilung eines mit Verlusten vermieteten Ferienwohnhauses als Voluptuar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.11.2016

…im Zeitraum 16.07. - 21.07.2012 statt. Dass die Ortsgemeinde das Abweichen des Bf. von den behördlichen Auflagen (Hauptwohnsitzbegründung) offensichtlich duldet, indem es mit ihm die Erhebung der Kurtaxe grundsätzlich vereinbart hat, liefert keinen Nachweis dafür, dass das Objekt vor dem oben genannten Vermietungszeitraum…

UFSW RV/2692-W/06Berechnung des maßgeblichen Einkommens für Zwecke der Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2007

…so kann der Antrag nur von einer dieser Personen gestellt werden. ... Als Erhöhung des Hauptmietzinses gilt gemäß § 107 Abs. 3 lit. b 3. Teilstrich leg. zit. unter anderem auch die Erhöhung auf Grund eines vom Vermieter eingehobenen Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages nach § 45 Mietrechtsgesetz oder dem …

UFSW RV/0987-W/05Die Zahlung eines auf freier Vereinbarung beruhenden erhöhten Hauptmietzinses ist keine außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2005

…in Abs. 7 genannten Personen in einer Weise benutzt werden, dass sie als Wohnsitz der Mittelpunkt seiner (ihrer) Lebensinteressen ist. (3) Die Erhöhungen des Hauptmietzinses sind: a) Erhöhungen auf mehr als das Vierfache auf Grund einer rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes (Gemeinde) - nach § 7 Mietengesetz, BGBl…

BFG RV/7104092/2018Nachtrag zu einem Bestandvertrag - Identität des Bestandobjektes bei Verlegung des Standortes innerhalb eines Einkaufszentrums
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2023

…3,68 | € 9,2 | Summe pro Monat | € 140,65 | plus 20% USt | € 28,13 | Erhöhung des Entgelts pro Monat inklusive USt | € 168,78 | x 152 Monate (1.2.2018 - 30.9.2023 + Optionszeitraum…

UFSW RV/0573-W/08Die zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers (Stichtag) bereits entnommenen Mietzinsreserven stellen keine Nachlassverbindlichkeit dar, weil zum Stichtag keine rechtliche Verpflichtung des Erblassers bestanden hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2012

…Erhöhung des Hauptmietzinses ausführen zu lassen, soweit die Mietzinsreserve dazu ausreicht. Wenn nun der Hauseigentümer vor Ausführung dieser Arbeiten stirbt, sind die Erben als Rechtsnachfolger gehalten, die Arbeiten unter Verwendung von Mitteln aus der Verlassenschaft oder aus eigenen Mitteln auszuführen, widrigenfalls sie die Zwangsfolgen des…

UFSS RV/0758-S/021) Fremdüblichkeit eines Mietverhältnisses im Familienverband unter Berücksichtigung mietrechtlicher Beschränkungen 2) Sind Bilder abnutzbare Wirtschaftsgüter 3) Höhe des Privatanteiles der Telefonkosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2006

…Eintretenden weiterhin nur den Hauptmietzins begehren, den er ohne den Eintritt begehren dürfte. Treten in einen solchen Hauptmietvertrag ausschließlich Personen ein, die im Abs. 1 nicht genannt sind, so darf der Vermieter vom in das Hauptmietrecht Eintretenden eine Erhöhung des bisherigen Hauptmietzinses bis zu dem…

BFG RV/7103677/2014Einheitswertfeststellung - Bei Mietzinsbildung nach § 16 Abs. 1 MRG liegt keine gesetzliche Beschränkung des Mietzinses iSd § 53 Abs. 7 lit. a BewG vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.01.2020

…81 m² erhöhen. Die Gesamtfläche, welche nach § 53 Abs 7 lit a BewG zu berücksichtigen ist, erhöht sich hiedurch auf insgesamt 1.853,18 m², das sind 93,24 % der gesamten Fläche von 1.987,57 m². Richtigerweise wäre daher eine Kürzung des Betrages von…

UFSW RV/2271-W/12Gewährung einer Mietzinsbeihilfe als außergewöhnliche Belastung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2012

…Über die Berufung wurde erwogen:   Gemäß § 107 Abs. 1 EStG 1988 werden auf Antrag des unbeschränkt steuerpflichtigen Hauptmieters Erhöhungen des Hauptmietzinses als außergewöhnliche Belastung (§ 34 EStG 1988) berücksichtigt, wenn sie seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Kommen als Hauptmieter einer Wohnung mehrere Personen in Betracht…

UFSW RV/1931-W/03Antrag eines Vermieters auf Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2003

…wenn sie nicht der geltenden Rechtslage entsprochen hätte. Aus steuerrechtlicher Sicht ist auszuführen, dass gem § 107 Abs 1 EStG 1988 Erhöhungen des Hauptmietzinses auf Antrag des unbeschränkt steuerpflichtigen Hauptmieters als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Gem. Abs 11 leg…

UFSW RV/1045-W/07Liebhaberei bei Vermietung unter preisrechtlichen Zwangsvorschriften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2008

…auf über € 700,-- ergeben. Eine weitere wesentliche Steigerung der Einnahmen hätte sich durch die Erhöhung des Hauptmietzinses aG der Großreparatur der Dacherneuerung erzielen lassen. Dass diese Maßnahmen nicht durchgeführt wurden, lässt sich nur mit privaten Gründen, nämlich dem verwandtschaftlichen Verhältnis des Hälfteeigentümers Mag. H…

UFSW RV/0858-W/07Sind nach Maßgabe der Wohnbauförderungsgesetze der Länder ausbezahlte Wohnbeihilfen bei der Bemessung der Mietzinsbeihilfe auch dann in Abzug zu bringen, wenn den Zahlungen rückwirkend die Rechtsgrundlage entzogen wurde ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2007Teil 1/2

… 107 Abs. 3 lit. b EStG sei jene Erhöhung des Hauptmietzinses als außergewöhnliche Belastung heranzuziehen, die den Betrag von 0,33 Euro je Quadratmeter Nutzfläche übersteige. Gemäß der in der nachgereichten Bescheidbegründung nunmehr aufgeschlüsselt dargelegten Berechnung der Mietzinsbeihilfe sei somit zutreffend der Sockelbetrag von 0…

UFSW RV/0538-W/07Wiederaufnahme von mit rechtskräftigen Bescheid abgeschlossenen Mietzinsbeihilfenverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2007Teil 1/2

…Vorbringen des Bw., wonach der Abgeltungsbetrag gemäß § 107 Abs. 4 EStG sowohl rechtlich als auch rechnerisch eindeutig definiert ist und nach § 107 Abs. 10 EStG nur insofern herabgesetzt werden kann, als sich daran etwas maßgeblich verändert ist entgegen zu halten, dass die Erhöhung des Hauptmietzinses…

UFSW RV/3938-W/02Übergang der Bestandrechte gemäß § 12a MRG bei einem Unternehmenskaufvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2004

…einer Mietvertragsübernahme anlässlich einer Unternehmensübertragung dem Vermieter zustehende Recht auf Erhöhung des Hauptmietzinses nach dem MRG sei ein Gestaltungsrecht. Durch die schriftliche Ausübung dieses Rechtes werde das bisherige Bestandverhältnis abgeändert. Das löse Gebührenpflicht gemäß § 33 TP 5 GebG aus. Mangels Parteienidentität komme die Regelung des …

LStR 200237 MIETZINSBEIHILFEN (§ 107 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…haben, haben keinen Anspruch auf Beihilfe. Voraussetzung der Gewährung einer Mietzinsbeihilfe ist die Erhöhung des Hauptmietzinses während des aufrechten Mietverhältnisses (VwGH 27.9.1995, 92/15/0080). Daher kann die Zahlung eines auf freier Vereinbarung beruhenden erhöhten Hauptmietzinses nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Eine…

UFSW RV/0339-W/06Gepfändete Beträge vermindern nicht das für die Mietzinsbeihilfe relevante Einkommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2007

…in Abs. 7 genannten Personen in einer Weise benutzt werden, daß sie als Wohnsitz der Mittelpunkt seiner (ihrer) Lebensinteressen ist. (3) Die Erhöhungen des Hauptmietzinses sind: a) Erhöhungen auf mehr als das Vierfache auf Grund einer rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes (Gemeinde) - nach § 7 Mietengesetz, BGBl…

UFSG RV/0016-G/021. Fremdvergleich bei Mietverhältnissen im Familienverband unter Berücksichtigung mietrechtlicher Beschränkungen 2. AfA bei Gebäuden, die bereits vor dem 1.1.1963 der außerbetrieblichen Vermietung gedient haben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2004Teil 2/3

…ab 1.3.1994 69,50 S/m², keine Empfehlungen des Richtwertbeirates für Abschläge bei Kat. B oder C). In § 16 Abs.10 wird eine neue Möglichkeit der befristeten Erhöhung des Hauptmietzinses zur Deckung von Kosten der Erhaltung bzw. von nützlichen Verbesserungen im Sinn der …