…unrichtigen rechtlichen Beurteilung wendet der Beschuldigte in seiner Berufung zunächst ein, dass es bei § 35 Abs. 2 FinStrG um ein Erfolgsdelikt handle und der Erfolg erst eintrete, wenn die Abgabenschuld bei ihrer Entstehung nicht oder zu niedrig festgesetzt wird. Nach Reger/Hacker/Kneidinger, Finanzstrafgesetz (3…
…Abgabengutschriften, die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu Unrecht oder zu hoch festgesetzt wurden (lit. c). Die Abgabenhinterziehung als Erfolgsdelikt setzt somit das Bewirken einer Abgabenverkürzung voraus. Die bloße Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht alleine genügt nicht. Allerdings bewirkt auch die nur vorübergehende Abgabenverkürzung den Tatbestand des …
…die den Gegenstand betreffende Gesamtbetrachtung mutatis mutandis, dass die wesentliche Tathandlung eines Beteiligten jene war, gerade die letzte Zollschuld zum Entstehen zu bringen, also bei einem Erfolgsdelikt das Aussteigen-Lassen der beförderten Personen, wird eine erste Zollschuld durch die nachfolgende, im Zeitpunkt des Aussteigens entstandene…
nicht vor. Sofern die Fahrzeuge mit denen diese Verkehrsdienste durchgeführt werden, einen hohen Stand der Technik hinsichtlich Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen (dies ist durch technische Fahrzeugberichte für Busse und ein Kontrolldokument nachzuweisen - Art. 7 Abs. 2), unterliegen Rundfahrten mit geschlossenen Türen, Absetzfahrten und Abholfahrten nicht…
…die den Gegenstand betreffende Gesamtbetrachtung, dass die wesentliche Tathandlung eines Beteiligten jene war, gerade die letzte Zollschuld zum Entstehen zu bringen, also mutatis mutandis bei einem Erfolgsdelikt das Aussteigen-Lassen der beförderten Personen, wird eine erste Zollschuld durch die nachfolgende, im Zeitpunkt des Aussteigens entstandene…
…die den Gegenstand betreffende Gesamtbetrachtung, dass die wesentliche Tathandlung eines Beteiligten jene war, gerade die letzte Zollschuld zum Entstehen zu bringen, also mutatis mutandis bei einem Erfolgsdelikt das Aussteigen Lassen der beförderten Personen, wird eine erste Zollschuld durch die nachfolgende, im Zeitpunkt des Aussteigens entstandene…
…möglichen Schadens bei der Strafbemessung ist aber nach Ansicht des Gerichtes nicht geboten, zumal es sich beim § 51b FinStrG um ein Vorbereitungsdelikt zum klassischen Erfolgsdelikt des § 33 FinStrG handelt und sich daher das Tatbestandsmerkmal des § 51b Abs 1 FinStrG ausschließlich auf konkrete Tathandlungen (Verfälschen von…
…87/17/0349). Der Straftatbestand des § 16 Abs. 1 GAG ist dem Tatbild nach ein Erfolgsdelikt. Das Tatbild ist dabei auf die Herbeiführung eines Erfolges, der Verkürzung der Gebrauchsabgabe entweder durch ein aktives Tun (Handlungen) oder pflichtwidriges Unterlassen (unechtes Unterlassungsdelikt) abgestellt. Eine Verkürzung ist immer…
…4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006 durch die Verkürzung der Abgabe (ebenso durch die Hinterziehung der Abgabe) den Eintritt eines Schadens. Deshalb normiert § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006 ein Erfolgsdelikt (vgl. auch VwGH 19.6.2002, 2002/15/0013 zur ähnlich formulierten, damaligen Fassung des § 19…
…Abgabe hinterzogen oder fahrlässig verkürzt wird, sind als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu 365 Euro zu bestrafen.“ Daher ist das dem Bf. mit dem angefochtenen Bescheid (Straferkenntnis) angelastete Verhalten nach dem Tatbild ein Erfolgsdelikt (vgl. VwGH 19.6.2002, 2002/15/0013 zur ähnlich formulierten…
…ist ein sog. Unrechtsdelikt (Fahrlässigkeit), die Manipulation von Parkscheinen aufgrund der höheren kriminellen Energie ein Erfolgsdelikt (Vorsatz). Von Vorsatz ist aber auch im angefochtenen Bescheid keine Rede. Diese Rechtswidrigkeit war von Amts wegen aufzugreifen und die Strafhöhe auf jenes Maß zu reduzieren, wie sie bei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, geboren 1950, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Dr. Wolfgang Lang, Alter Markt 1 Tür II, 5020 Salzburg, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Dipl.Ing. Peter Tomasi als weitere Mitglieder des…
…eine Abgabe auch tatsächlich verkürzt worden sein. Die Abgabenhinterziehung stelle sich daher als Erfolgsdelikt dar. Die bloße Gefährdung der Erhebung einer Abgabe sei nicht strafbar. Voraussetzung sei ein Kausalzusammenhang zwischen Verletzung einer Wahrheits- oder Offenlegungspflicht und der Beeinträchtigung der betroffenen Abgabe. Die Verkürzung der Umsatzsteuer…
…Verjährung erlöschen. Bei den Erfolgsdelikten würde die Verjährungsfrist erst mit Eintreten des Erfolgs zu laufen beginnen (§ 31 Abs. 1 3. Satz FinStrG). Die dem Beschuldigten vorgeworfenen Finanzvergehen seien Erfolgsdelikte. Bei durch Bescheid festzusetzenden Abgaben würde die Abgabenverkürzung mit der Zustellung des Steuerbescheides eintreten, in dem…
…87/17/0349). Der Straftatbestand des § 16 Abs. 1 GAG ist dem Tatbild nach ein Erfolgsdelikt. Das Tatbild ist dabei auf die Herbeiführung eines Erfolges, der Verkürzung der Gebrauchsabgabe entweder durch ein aktives Tun (Handlungen) oder pflichtwidriges Unterlassen (unechtes Unterlassungsdelikt) abgestellt. Eine Verkürzung ist immer…
…führt. Verfügung ist jedes Verhalten des Genötigten, das unmittelbar die Vermögensschädigung herbeiführt. Der praktisch bedeutsamste Fall ist die von Seiten des Genötigten erfolgende Übergabe der Erpressungssumme. Die Erpressung ist ein Erfolgsdelikt, vollendet mit dem effektiven Vermögensverlust. Bei allen Tatbestandsmerkmalen des § 144 StGB genügt bedingter Vorsatz…
… 31 Abs. 2 VStG von Amtswegen aufzugreifen sei. Zudem sei das in Rede stehende Delikt im § 19 VGSG nach der Rechtsprechung des VwGH ein Erfolgsdelikt, der Zeitpunkt der Abgabenfestsetzung sei für die Beendigung des Delikts nach § 19 Abs. 1 VGSG unter Verweis auf VwGH 21…
…einen Schmuggel begeht, wer eingangsabgabepflichtige Waren vorsätzlich vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Europäischen Union verbringt. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Erfolgsdelikt, sodass der Versuch schon gedanklich ausgeschlossen ist. Von der Befragung der Zeugen und des Auftraggebers war Abstand zu nehmen, da der Sachverhalt…
…1 2. Satz GAG, wonach das hier gegenständliche Abgabendelikt als Dauerdelikt qualifiziert werde, gehe die belangte Behörde zu Unrecht von der Anwendung des Kumulationsprinzips und sieben vollendeten Erfolgsdelikten aus. Diese Rechtsansicht sei aus folgenden Gründen nicht zutreffend: Bereits nach dem Wortlaut des § 16 Abs. 1…