Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W.S-Straße, vertreten durch G.G., W.S-Straße , vom 21. April 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg vom 22. März 2004 betreffend Festsetzung von…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W.,F-Gasse, vertreten durch IB Interbilanz Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft m.b.H., Steuerberatungsgesellschaft, 1040 Wien, Gußhausstraße 4, vom 1. Juli 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg…
…Geschäftsführerentlohnung zu sprechen. Bezugnehmend auf das VwGH-Erkenntnis vom 29.1.2003, 2002/13/0186, sei der Abzug direkter Kosten (Einzelkosten) als wichtiges Indiz für die Erfolgsabhängigkeit der Entlohnung anzusehen. Durch die direkte Zurechnung eines Teiles der Einzelkosten am Umsatzanteil könne ein Unternehmerwagnis nachgewiesen werden…
…sind als ,unternehmerische Beteiligung' und nicht als Darlehen zu qualifizieren, da in den Genussrechtsbedingungen folgende Abreden vereinbart wurden: Erfolgsabhängigkeit der Vergütung auf das Genusskapital: Die Vergütung von 6% vom Genussscheinnominale erfolgt aus zukünftigen Gewinnen und die Zinsen werden erst ausbezahlt, wenn sie im Jahresüberschuss bzw…
…sind als ,unternehmerische Beteiligung' und nicht als Darlehen zu qualifizieren, da in den Genussrechtsbedingungen folgende Abreden vereinbart wurden: Erfolgsabhängigkeit der Vergütung auf das Genusskapital: Die Vergütung von 6% vom Genussscheinnominale erfolgt aus zukünftigen Gewinnen und die Zinsen werden erst ausbezahlt, wenn sie im Jahresüberschuss bzw…
…auf der anderen Seite den Vertrag mit dem Makler noch für mehr als einen Monat uneingeschränkt laufen gelassen haben soll, dies unabhängig von einer allfälligen Erfolgsabhängigkeit der Prämie des Maklers. Die Nichtbelegbarkeit des Inhalts des Auftrages und das Fehlen sonstiger Unterlagen, weiters dass die Bw…
…Dr. UZ, naturgemäß dem Unternehmer und nicht dem Dienstnehmerbegriff zuzuordnen sei. Weiters bestehe im Fall der Bw eine Erfolgsabhängigkeit der Bezüge des Geschäftsführers. Gemäß Geschäftsführervertrag sei die Vergütung leistungsabhängig und zwar in der Art, dass die Höhe des Geschäftsführerhonorars von der Erreichung bestimmter Ziele abhängig…
…der Honorierung der Geschäftsführerbezüge im Wesentlichen die Vergütung ihrer Projektarbeit zu Grunde gelegen sei und die Geschäftsführertätigkeit dazu von untergeordneter Bedeutung sei. Um der vom Verwaltungsgerichtshof geforderten Erfolgsabhängigkeit zu entsprechen, sei für die eigentliche Geschäftsführertätigkeit ein Zuschlag von 25% auf die erfolgsabhängige Projektvergütung vereinbart worden…
…der Honorierung der Geschäftsführerin im Wesentlichen die Vergütung ihrer Projektarbeit zugrunde liege und die Geschäftsführertätigkeit im Vergleich dazu von untergeordneter Bedeutung sei. Um der vom VwGH geforderten Erfolgsabhängigkeit zu entsprechen, sei für die eigentliche Geschäftsführertätigkeit ein Zuschlag von 25% auf die erfolgsabhängige Projektvergütung vereinbart worden…
…sprächen. Neben den laufenden Bezügen seien in den Prüfungsjahren an die Gesellschafter-Geschäftsführer erfolgsabhängige Jahresprämien ausbezahlt worden. Die Erfolgsabhängigkeit dieser Prämien sei ein Beleg für das bei den Geschäftsführern vorliegende Unternehmerrisiko, das bei einem echten Dienstverhältnis nicht bestehe. Beide Geschäftsführer hätten persönlich und solidarisch für…
…dass der Honorierung der Geschäftsführerin im Wesentlichen die Vergütung ihrer Projektarbeit zugrundegelegen und die Geschäftsführungstätigkeit im Vergleich dazu von untergeordneter Bedeutung wäre. Um der vom VwGH geforderten Erfolgsabhängigkeit zu entsprechen, wäre für die eigentliche Geschäftsführungstätigkeit ein Zuschlag von 25% auf die erfolgsabhängige Projektvergütung vereinbart worden…
…wesentliche Verringerung sei, könne es überhaupt keine deutlichen Schwankungen geben, wie dies der Verwaltungsgerichtshof sieht. Es sei auch nicht richtig, dass Erfolgsabhängigkeit nur für einen Teil der Geschäftsführerentlohnung bestehe, vielmehr sei die gesamte Entlohnung erfolgsabhängig gestaltet. Auch Umsatzerlöse seien keine fixen Größen, sondern würden von…
…das sich in massiven Einnahmenschwankungen niederschlage. Seine Bezüge seien hinsichtlich Höhe und Auszahlung erfolgs- und liquiditätsabhängig. Die Endabrechnung der Geschäftsführervergütung erfolge auf Grund der Erfolgsabhängigkeit erst am Jahresende, nachdem das tatsächlich erzielte Jahresergebnis feststehe. Es sei vertraglich vereinbart worden, dass die tatsächliche Auszahlung der Geschäftsführervergütung…
…erfolgsabhängige Vergütung könne sehr wohl als Unternehmerrisiko beurteilt werden. Im gegenständlichen Fall bestehe zwischen der Berufungswerberin und dem Geschäftsführer eine vergleichbare Regelung, die Erfolgsabhängigkeit bestehe in der Entlohnung nach der Höhe des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, also eine Gesamtbetrachtung aller "Projekte". Ein Verlustrisiko bestehe insofern…
…) Ja Punkt 4 (Wie erfolgt die Entlohnung?) Reine Erfolgsabhängigkeit der Entlohnung nach festen Kriterien (zT über eine umsatzabhängige Vergütung und zT über eine Cashflow-abhängige Vergütung); Keine feste Entlohnung Im Jahresvergleich bestehen wesentliche Schwankungen (zT auch über 70 %) Punkt 5 (Art, Höhe und Anzahl der…
…lassen kann?) Ja Punkt 4 (Wie erfolgt die Entlohnung?) Reine Erfolgsabhängigkeit der Entlohnung nach festen Kriterien (zT über eine umsatzabhängige Vergütung und zT über eine Cashflow-abhängige Vergütung); Keine feste Entlohnung Im Jahresvergleich bestehen wesentliche Schwankungen (zT auch über 70 %) Punkt 5 (Art, Höhe und…
…Unternehmerwagnis trage, als die Geschäftsführerentlohnung erfolgsabhängig gestaltet sei. Dies komme auch in den überaus stark schwankenden Geschäftsführerbezügen für die Jahre 1998 bis 2001 zum Ausdruck. Diese Erfolgsabhängigkeit der Geschäftsführungsvergütung reiche soweit, dass der Geschäftsführer gegebenenfalls auch verpflichtet sei, bereits empfangene Vergütungen wieder zurückzubezahlen. Darüber hinaus…
…des Gesellschaft eingegliedert ist und die Tätigkeit ohne Unternehmerrisiko erfolgt. In der dagegen erhobenen Berufung wird vorgebracht, dass für die Höhe des Geschäftsführungsentgelts eine eindeutige Erfolgsabhängigkeit bestehen würde. Die Eingliederung in den betrieblichen Organismus wurde ebenfalls bestritten. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung erhöhte das Finanzamt die…
…der DB- und DZ-Pflicht unterworfen worden. Dabei wäre unrichtiger Weise von einem Fehlen eines Unternehmerrisikos ausgegangen worden. Die Erfolgsabhängigkeit dieser Vergütungen werde aber schon allein auf Grund der Tatsache bewiesen, dass in den Jahren 2000 und 2001, wie auch bei der Prüfung festgestellt worden…
…dass die Auszahlung der Vergütung vorübergehend rückgestellt worden sei, ändere in keiner Weise etwas an der rein Wirtschaftsjahr bezogenen Erfolgsabhängigkeit der Vergütung. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung änderte das Finanzamt den Bescheid dahingehend ab, als der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe in Höhe von S 100…