…von Material für eine Reportage im Radio, das Machen von Fotos für die Reportagen und für die allgemeine Verwendung sowie das Führen von Interviews für die Veröffentlichung in diversen Medien" stellten keine Tätigkeiten als Fachkraft der Entwicklungshilfe dar. Ob ein konkretes Vorhaben dem Dreijahresprogramm der…
…die Beschwerdeführerin (abgekürzt mit Bfin.) die Steuerbefreiung des § 3 Z 11 lit b EStG 1988 (Entwicklungshelferin /Expertin) hinsichtlich der in Afrika/Tansania erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zur Anwendung kommt. Berechnungsfragen waren nicht strittig. I. Verfahrensgang Am 13.12.2013 wurden die Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung…
…würde. Es wäre keineswegs beabsichtigt gewesen, jenen Kindern von Diplomaten oder Entwicklungshelfern die FB vorzuenthalten. In Beantwortung des Ergänzungsersuchens vom 16.04.2020 bestätigte die Bf mit Schriftsatz vom 18.05.2020, dass in Kenia ein gemeinsamer Haushalt mit den Kindern und dem Kindesvater bestände…
…Äthiopien entsandt worden sei und im Bundesgebiet weder eine Beschäftigung noch einen Wohnsitz habe. In der Berufung gegen den Abweisungsbescheid wird vorgebracht, dass nach § 13 des Entwicklungshelfergesetzes ein Aufenthalt im Bundesgebiet keine Voraussetzung für den Bezug von Familienbeihilfe sei. Da die Bw. niederländische Staatsbürgerin sei…
…2 Abs. 1 EZA-G ableiten ( Entwicklungszusammenarbeit im Sinne dieses Bundesgesetzes umfasst alle Maßnahmen des Bundes, die Bestandteil der öffentlichen Entwicklungsleistungen sind und die an den Entwicklungshilfeausschuss (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gemeldet werden. Diese Maßnahmen können von der ADA (§ 6…
…2 Jahren nach Chile entsandt. Aufgabenbereich: Unterstützung von J. in seiner Tätigkeit als Entwicklungshelfer Während des Aufenthaltes in Österreich (in der Regel bis zu 3 Monate) bleibt das Dienstverhältnis aufrecht. Diese Zeit soll zu Informationsbesuchen in den verschiedenen Kirchengemeinden dienen, in denen diese Arbeit vorgestellt…
… 8 Abs 3 und 4 Familienlastenausgleichsgesetz und des Kinderabsetzbetrages gemäß § 33 Abs 3 Satz 1 Einkommensteuergesetz und jeweils alternativ in Verbindung mit § 13 Entwicklungshelfergesetz nach ausschließlich österreichischen Rechtsvorschriften gestellten Anträge, gemäß § 290 Abs 1 Bundesabgabenordnung beschlossen: Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art 267…
…eine durch EU-Recht gleichgestellte Person etwa, der bzw, die vor Beginn des Einsatzes als Entwicklungshelfer/in seinen Lebensmittelpunkt in Österreich hatte, behält daher - im Hinblick auf Ansprüche auf die genannten Leistungen - während seines Einsatzes seinen Lebensmittelpunkt in Österreich. Beendet er seinen Einsatz und kehrt…
59 Falls Frage 8 verneint wird, ist nach Ansicht des BFG fraglich, ob die Bf aus den in Rn 36, 37 und 40 dieses Beschlusses genannten Gründen einen individuell-konkreten Anspruch auf Fortbestand der Familienbeihilfe iSv wohlerworbenen Rechten erlangt hat (vgl EuGH vom 12.6…
… darunter fällt zB der Besuch einer Fahrschule, einer Schischule oder eines Kurses zur Erlangung eines Flugzeugführerscheines etc. Der Begriff Entwicklungshelfer umfasst nach langläufiger Auffassung (siehe etwa die Publikationen des Österreichischen Entwicklungsdienstes) Menschen, die ihr Fachwissen für eine begrenzte Zeit (mindestens 3 Jahre) Entwicklungsprojekten im Ausland…
…33 Abs 3 Einkommensteuergesetz iVm § 13 Abs 1 Entwicklungshelfergesetz idF BGBl I 87/2013 (in der Folge: EHG aF) als Träger des Beschäftigungsstaates vorrangig zur Leistung der Familienleistungen zuständig. Als zuständiger Träger des Beschäftigungsstaates gemäß § 13 Abs 1 EHG aF hat die belangte Behörde für…
…und § 53 Abs 4 FLAG in der Stammfassung des Bundesgesetzes vom 4.12.2018, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden, BGBl I 83/2018, gegen das Umsetzungsverbot von Verordnungen iSd Art 288 Abs 2 AEUV? Fragen 8 bis…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf) besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft und stand seit 6.9.2016 zu einem in Österreich ansässigen Verein, der in der Entwicklungshilfe tätig ist (***4***), in einem Beschäftigungsverhältnis. Ihr Einsatzland war Uganda. Sie…
…vor AbgÄG 2011, Einkünfte von Entwicklungshelfern gemäßim Sinne des § 3 Abs. 1 Z 11 lit. b EStG 1988 und Einkünfte(Einkünfte, die Fachkräfte der Entwicklungshilfe als Arbeitnehmer von Abgeordneten zum EU-Parlament gemäßEntwicklungsorganisationen für ihre Tätigkeit in Entwicklungsländern beziehen) und im Sinne des § 3 Abs…
…ein in Österreich ansässiger freiberuflich tätiger Umweltgutachter mit der EU einen Vertrag, auf Grund dessen er für zwei bis zweieinhalb Jahre vor Ort in China die Ausführung eines EU-Entwicklungshilfeprojektes zu überwachen hat, und wird ihm dort zur Ausübung dieser Tätigkeit ein Büro zur Verfügung…
…durch karitative Arbeiten diene, stelle diese keine Berufsausbildung im Sinne des Gesetzes dar. Die dagegen eingebrachte Berufung vom 18.9.2007 wird damit begründet, dass die Ausbildung zum Missions und Entwicklungshelfer sich in mehrere Stufen gliedere. Der erste Teil umfasse die Grundausbildung, welche aus einem…
3.3.11 Fachkräfte der Entwicklungshilfe und Aushilfskräfte mit geringfügigem Beschäftigungsverhältnis (§ 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988) Rz 71: Der für die Steuerbefreiung in Betracht kommende Personenkreis ergibt sich aus den Bestimmungen des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes, BGBl. I Nr. 49/2002. Die Einkünfte sind gemäß § 3…
…des Bundesgesetzes betreffend den Familienlastenausgleich durch Beihilfen vom 24. Oktober 1967 in der durch das Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden, vom 4. Dezember 2018 geänderten Fassung und von § 33 des Bundesgesetzes über die Besteuerung des Einkommens…
…dass die Familienangehörigen des Erwerbstätigen in dem die Leistungen erbringenden Mitgliedstaat wohnen (vgl. u. a. Urteil vom 25. November 2021, Finanzamt Österreich [Familienleistungen für Entwicklungshelfer], C-372/20, EU:C:2021:962, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung). 47 Art. 67 der Verordnung Nr…
…BlgNR 26. GP: "Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, eine Lösung zu entwickeln, welche sicherstellt, dass der Personengruppe der Auslandsbediensteten, Entwicklungshelfer und Wirtschaftsdelegierten, die sich mit Kindern im Ausland aufhalten, in Bezug auf Familienbeihilfe und Familienbonus Plus ein sachgerechter Anspruch erwächst"). § 26 Abs. 3…