…Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre…
…Ebenso wenig ist die Bf. auf die vom Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung angesprochene Besicherung des Rückstandes eingegangen. Das nicht näher erläuterte Vorbringen, der Gesellschafter-Geschäftsführer werde die Abgabenverbindlichkeiten entrichten, wenn das Finanzamt der Gesellschaft mit einer Ratenvereinbarung entgegen komme, erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Glaubhaftmachung…
…ist ersichtlich, dass eine monatliche Rate für 1.8.2019 in Höhe von 113,90, ein Annuitätenzuschuss vom Land St. in Höhe von 1.302,56 € und Zinsen und Spesenbelastungen in Höhe von 195,44 € und 17,56 € verbucht wurden. Der aushaftende…
…Abschlusszahlung zum 10. Juli 2006 in der Höhe von € 254,30. Die während der Laufzeit der Ratenbewilligung fällig werdenden Abgabenschuldigkeiten sind entsprechend den Abgabenvorschriften zu entrichten. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 1. Juli 2004 ersuchte die Berufungswerberin (Bw.) um Gewährung einer Ratenzahlung. Für den aus…
…00 zu entrichten; die letzte Rate für Jänner 2025 beinhaltet den am Strafkonto dann noch offenen Restbetrag am Strafkontonummer 37-1 von (derzeit € 15.200,00 minus € 4.400,00) € 10.800,00] gewährt, um den vom Beschwerdeführer mitgeteilten bzw. in Aussicht…
…39 wäre dieser in ca. 3 Jahren getilgt. Können Zahlungserleichterungen Härten aus der Abgabeneinhebung abhelfen, so bedarf es keiner Abgabennachsicht (VwGH vom 25.6.1990, 89/15/0076). Dass es dem Bw. ohne Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz nicht möglich sei, die Schuldigkeit in Raten abzustatten…
…vorliegenden Fall hat der Bw. im Antrag vom 22. August 2009 die Entrichtung des aushaftenden Rückstandes von 609,69 € in monatliche Raten zu je 200,00 € angeboten und zwischenzeitig den aushaftenden Rückstand durch Überweisungen am 29. September 2009 (209,69 €), am 29…
…Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre…
…des Rückstandes auf dem Strafkonto nicht gefährdet ist und andererseits die sofortige Entrichtung eine erhebliche Härte darstellt. Der Bf. hat zur Begründung seines Ratengesuches seine schwierige wirtschaftliche, psychische und physische Situation dargelegt. Bereits in seinem gegen die Strafverfügung eingebrachten Einspruch vom Mai 2002 bezifferte der…
…hinsichtlich derer ihm gegenüber aufgrund eines Rückstandsausweises (§ 229) Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, ua. die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Abgabenentrichtung für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden…
…In der sofortigen vollen Entrichtung dieser Nachforderung, mit deren Entstehung der Bw. rechnen habe müssen, könne somit keine erhebliche Härte erblickt werden. Des Weiteren seien die angebotenen Raten im Verhältnis zur Höhe des Rückstandes zu niedrig und es erscheine die Einbringlichkeit ohne Leistung einer Sicherheit…
…verhängt. Die Fälligkeit der Geldstrafe ist am 1. September 2008 eingetreten. Mit Eingabe vom 14. August 2008 beantragte die Bf. die Entrichtung der Geldstrafe in Form monatlicher Ratenzahlungen zu je 50,00 €, beginnend ab 1. September 2008. Ihre derzeitige Pension betrage 1.100,00…
…entrichten. Die Schwierigkeiten mit insolventen Kunden seien bereinigt bzw. im Griff, da die sonstige Kundenstruktur in Ordnung sei, könne von einer Gefährdung der Einbringlichkeit nicht gesprochen werden. Das Finanzamt hat diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 17.März 2005 abgewiesen und festgestellt, dass die angebotenen Raten…
…hinsichtlich derer ihm gegenüber aufgrund eines Rückstandsausweises (§ 229) Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen dazu in Betracht kommen, ua. die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige volle Abgabenentrichtung für den Antragsteller mit erheblichen Härten verbunden wäre und die…
…hinsichtlich derer ihm gegenüber aufgrund eines Rückstandsausweises (§ 229) Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, ua. die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Abgabenentrichtung für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden…
…Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre…
…in einem Jahr € 42.000,00 entrichten, wobei dieser Betrag den festgestellten Jahresgewinn 2007 übersteigen würde. Dadurch wäre nach Ansicht der Rechtsmittelbehörde - wie auch der Bw. dargestellt hat - die Existenz gefährdet, da allein die zu zahlenden Raten den 2007 erwirtschafteten Jahresgewinn nach Steuern übersteigen…
…für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Entrichtungszeitpunkt hinausschieben (Stundung) bzw. die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige bzw. die sofortige volle Entrichtung für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der…
…Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre…
…Verwaltungsgerichtshof judizierten Prämissen - einerseits dem Strafzweck ausreichend Rechnung zu tragen und andererseits die Entrichtung der Geldstrafe in noch angemessener First zu gewährleisten. Weiters wird der Bf. die übrigen Kosten, wie aus dem Spruch ersichtlich, in Raten abzustatten haben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Feldkirch,…