…einer unverzüglichen Entrichtung der Vorauszahlung von € 6.783,44 wären aber die insolvenzrechtlichen Bestimmungen entgegengestanden. Ob eine rechtzeitige Entrichtung entsprechend den (um insolvenzrechtliche Normen erweiterten) Abgabenvorschriften vorliegen wird, entscheidet sich durch die zukünftige Einhaltung des erwähnten Zahlungsplanes. Dessen Überwachung sprengt jedoch den Rahmen des…
…jedenfalls aber an der ausreichenden unverzüglichen Darlegung der Verfehlung, an einer Täterbenennung und an einer den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung. Betreffend das Einzelunternehmen des W ist bezüglich des Voranmeldungszeitraumes März 2001 am 16. Mai 2001 beim Finanzamt Freistadt eine vom Steuerberater des Beschuldigten erstellte Voranmeldung eingereicht…
…noch die Täter, noch die exakte Aufteilung der verkürzten Gesamtsumme auf die einzelnen Voranmeldungszeiträume wurde dargelegt. Des Weiteren fordert § 29 Abs.2 FinStrG in derartigen Fällen eine den Abgabenvorschriften entsprechende Entrichtung, was - siehe oben - ebenfalls nicht geschehen ist. Gemäß § 29 Abs.3 lit.c FinStrG…
…an einer Täterbenennung und an einer den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung. Betreffend die W OEG sind bezüglich des Zeitraumes Oktober 2002 Lohnsteuern in Höhe von € 326,42, Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von € 219,19 und Zuschläge zu diesen in Höhe von…
…2009 und 1-12/2010 ausgesetzt wurde. Hinsichtlich des Betrages von € 2.723,00 ist somit einmal jedenfalls von einer Entrichtung entsprechend den Abgabenvorschriften auszugehen. Mit der erfolgten Berichtigung der Umsatzsteuer aufgrund der Uneinbringlichkeit der Forderung gegenüber der K kam es zu einer Gutschrift…
…Selbstanzeige). War mit der Verfehlung eine Abgabenverkürzung verbunden, tritt die Straffreiheit nur insoweit ein, als der Behörde ohne Verzug auch die für die Feststellung der Verkürzung bedeutsamen Umstände offengelegt und die sich daraus ergebenden Beträge den Abgabenvorschriften entsprechend entrichtet werden (vgl. Abs. 2 leg.cit.). …
…Abs. 2 FinStrG die Entrichtung der solcherart vom Anzeiger geschuldeten Beträge entsprechend den Abgabenvorschriften (Gesetzeswortlaut zum Zeitpunkt der Taten bzw. der Selbstanzeige) oder binnen Monatsfrist (Gesetzeswortlaut zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung) gewesen. Im Falle einer Entrichtung entsprechend den Abgabenvorschriften (Gesetzeswortlaut zum Zeitpunkt der Taten bzw…
…dem Rückstand am Tag der Einbuchung der Abgaben, die inkriminierten Beträge waren am 5.2. 2001 zur Gänze ausständig. Eine Entrichtung entsprechend den Abgabenvorschriften im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG ist daher nicht gegeben. Wenn bei einer Einzahlung von der Verrechnungsregel des § 214 Abs…
…FinStrG). Nach der alten Rechtslage bis zum 31. Dezember 2010 musste die Entrichtung entsprechend den Abgabenvorschriften erfolgen (Abs. 2 alte Fassung). Seit 1. Jänner 2011, neue Rechtslage (FinStrG-Novelle 2010), hat die Entrichtung der verkürzten bzw. nicht rechtzeitig entrichteten oder abgeführten Abgaben binnen Monatsfrist (Abs…
…FinStrG). Nach der alten Rechtslage bis zum 31. Dezember 2010 musste die Entrichtung entsprechend den Abgabenvorschriften erfolgen (Abs. 2 alte Fassung). Seit 1. Jänner 2011, neue Rechtslage (FinStrG-Novelle 2010), hat die Entrichtung der verkürzten bzw. nicht rechtzeitig entrichteten oder abgeführten Abgaben binnen Monatsfrist (Abs…
…dass eine unverzügliche Entrichtung der verkürzten Beträge unter Einhaltung der entsprechenden Abgabenvorschriften im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG nicht erfolgt ist, kann auch für diese Beträge eine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeigen nicht zum Tragen kommen. Die Beschwerdeausführungen, ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen für den Restrückstand von…
…einräumt, dass in den Jahren 1997 bis 1999 Zahlungen zwar zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes geleistet wurden, Abgaben hingegen nicht entsprechend den Abgabenvorschriften berechnet und bedient wurden, so liegt darin eine deutliche Ungleichbehandlung des Abgabengläubigers im Vergleich zu den Schauspielern und Banken vor. Der Bw. gibt…
…durch von ihm unabhängige Umstände (z.B. Forderungsausfälle) oder sonst durch Zufall an der Erfüllung dieser Bedingung der Schadensgutmachung gehindert worden ist. Da somit eine Entrichtung der Umsatzsteuer entsprechend den Abgabenvorschriften im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG nicht vorliegt, kann den Bf. sein Vorbringen…
…entsprechende Reue vorhanden seien, keine Bereicherungsabsicht, sondern lediglich das Bestreben, die betriebliche Existenz aufrecht zu erhalten, gegeben gewesen. Den getätigten Selbstanzeigen der R sei nur deshalb keine strafbefreiende Wirkung zuerkannt worden, da ihr aufgrund der schwierigen finanziellen Situation eine Entrichtung der Abgaben entsprechend den Abgabenvorschriften…
…der Bf. habe im Jahr 2004 Pachteinnahmen erzielt und diese keiner entsprechenden Besteuerung zugeführt. Die Feststellungen wurden im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung getroffen. Der erklärten Selbstanzeige komme mangels Entrichtung des Abgabenbetrages im Sinne der Abgabenvorschriften keine strafbefreiende Wirkung zu. Aufgrund dieser Feststellungen sei der objektive Tatbestand…
…Da eine Entrichtung der Zahllasten entsprechend den Abgabenvorschriften nicht erfolgte, kommt diesen Selbstanzeigen strafbefreiende Wirkung nicht zu. Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer für den vom Einleitungsbescheid ebenfalls erfassten Voranmeldungszeitraum Juli 2004 wurde vom Prüfer im Zuge der Prüfung auf der Basis der ihm vorgelegten Unterlagen…
…zeitgerechter Entrichtung der Raten eingetreten ist. Von einer Entrichtung entsprechend der Abgabenvorschriften kann daher keine Rede mehr sein. Soweit die Bf. meint, die Entrichtung der Abgabennachforderung innerhalb von zwei Jahren entspreche immer den Abgabenvorschriften unterliegt Sie einem Irrtum. Soweit im Einleitungsbescheid das Finanzstrafverfahren für den…
…einem nach Fälligkeitstag der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen (verspätet) eingebrachten Ratenansuchen eine Nachfrist für eine den Abgabenvorschriften entsprechende Entrichtung nicht zu. Die im gegenständlichen Fall mit Entrichtungstag 27. Mai 2003 erfolgte Bezahlung der selbst angezeigten Beträge stellt daher keine für eine Selbstanzeige erforderliche Entrichtung im Sinne des …
…vom 19. Jänner 2004 wieder aufgehoben wurde. Im Rahmen des Zwangsausgleiches erhielten die Konkursgläubiger eine Quote von 40%. Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob eine den Abgabenvorschriften entsprechende Entrichtung im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG bzw. eine nach Maßgabe insolvenzrechtlicher Bestimmungen erfolgte Abgabenentrichtung zu…
…die mittels Selbstanzeige einbekannten Abgabenschuldigkeiten nach § 29 Abs. 2 FinStrG auch entsprechend den Abgabenvorschriften zu entrichten. Eine Abgabenentrichtung im Sinne der Abgabenvorschriften erfolgte nicht, die nachgemeldeten Beträge wurden erst nach Festsetzung des dritten Säumniszuschlages im Juli 2008 beglichen. Somit liegt auch hinsichtlich des Verbandes keine…