…Schreibarbeiten nicht vorliegt und die Entlohnung des Kindes sicher nicht überhöht sei, das für die Anerkennung der Aufwendungen notwendige Vorliegen fremdüblicher Vereinbarungen nicht zu entnehmen ist: Auch im berufungsgegenständlichen Fall liegen keine Werkverträge zwischen dem Berufungswerber und seinen Kindern vor; die Kinder lieferten nur Schreibarbeiten…
…wann bzw. bis wann die Arbeiten zu verrichten sind, Anwesenheits-verpflichtungen d.h. Bereitschaftszeiten sowie der Arbeitsumfang (z.B. Anzahl der Seiten für Schreibarbeiten), den das pauschale Werkvertragshonorar abgelten soll, Fälligkeit des Entgeltes und Zahlungsmodus. Entgegen dem geforderten eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt…
…vorliegen, ist auszuführen, dass unter Hinweis auf die über Jahre ausgeübte Tätigkeit eine unverhältnismäßig auffallende (doppelt bis vielfache) Steigerung der Entlohnung für Schreibarbeiten zu erkennen ist, von € 400 bis 1.000 in den Jahren 1998 bis 2000 auf rund € 2.800 bzw. 4…
…für die seine Tochter von ihm entlohnt wurde. Dabei wurde um Vorlage der von der Tochter verfassten Schriftstücke, die Entlohnung betreffenden Überweisungsbelegen sowie einer allenfalls mit der Tochter abgeschlossenen Vereinbarung gebeten. In der entsprechenden Antwort führte der Bw. lediglich aus, dass sich die Schreibarbeiten der…
…auf einer fremdüblich ermittelten Entlohnung basierte. Zumal sich nicht einmal ansatzweise Faktoren der Bemessung erkennen lassen, sprechen die Umstände vielmehr dafür, dass der Bw. seinem Sohn aufgrund des familiären Naheverhältnisses ein überdurchschnittlich hohes Entgelt zukommen ließ, das er einem Fremden für diese Tätigkeiten nicht gezahlt…
…3. Er werde ersucht, die bezogenen Leistungen detailliert zu beschreiben. Seien für diese Leistungserbringung spezielle Ausbildungen notwendig oder könnten diese Leistungen von jeder allgemein gebildeten Person erbracht werden? 4. Gebe es Stundenaufzeichnungen oder wie sei die Entlohnung errechnet bzw. festgesetzt worden? 5. Der Geldfluss sie…
…0094). Weiter vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, das ein Dienstverhältnis zwischen Ehegatten unter anderem nur dann steuerlich anzuerkennen ist, wenn die Entlohnung für die geleistete Tätigkeit angemessen. Ein fremdunüblich hohes Entgelt führt aber dazu, dass das Dienstverhältnis dem erforderlichen "Fremdvergleich" nicht standhält…
…Tochter ist 1976 geboren und war im Jahr 2006 Studentin an der ***11*** Wien. Sie hat daher Maturaniveau und ist daher für Schreibarbeiten und sonstige Kontrollarbeiten oder Hilfe bei Recherchen für mich tätig." Der Arbeitsumfang ist nach Angaben des Bf. jedes Jahr etwa gleich hoch…
…daher eine nach außen ausreichend zum Ausdruck kommende Publizitätswirkung vor. Bezüglich des Kriteriums der Fremdüblichkeit im Zusammenhang mit der Publizitätswirkung werde auf folgenden Fall verwiesen: "Von der Höhe her fremdübliche Zahlungen an die Ehegattin eines nebenberuflichen Schriftstellers für Schreibarbeiten und Korrekturlesen sind auch dann abzugsfähig…
…in der Höhe von rund 52 Stunden. Das dafür gezahlte Entgelt entspreche damit der üblichen Entlohnung für Tätigkeiten dieser Art. Familienhafte Mitarbeit bei erwachsenen unterhaltsberechtigten Kindern könne wohl im Beitrag zum Gelingen eines gemeinsamen Haushaltes oder gelegentliche Gefälligkeiten bestehen, eine rechtliche oder sittliche Verpflichtung zum…
…die stundenweise Entlohnung bezüglich der einzelnen Monate samt konkreten Angaben betreffend der verrichteten Arbeiten ersichtlich sei. In Entsprechung des an die Parteien gerichteten Ersuchens des UFS-Referenten vom 7. Juni 2005, die Aufgliederung der Honorarrechnungen bzw. den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für die Tochter…
…und Verpachtung. Seiner Einkommensteuererklärung für 2002 hat der Bw. einen Antrag auf Anerkennung von Werbungskosten betreffend seiner unselbstständigen Tätigkeit in Höhe von insgesamt 12.794,73 € beigelegt. Dieser Betrag hat sich zusammengesetzt aus Anbahnungsspesen/Bewirtung, Arbeitsmittel, Betriebsumlage, Büromaterial/Postgebühren, Entlohnung für Fremdleistungen, Gewerkschaftsbeiträge, Subprovision…
…umfangreiche Beträge als Lizenzgebühren geltend gemacht. Nachweise für diese Lizenzzahlungen und eine zweifelsfreie Darstellung dieser Aufwendungen und deren betriebliche Veranlassung erfolgten nicht. Vielmehr hat der Gesellschafter der Bf angegeben, dass diese Lizenzzahlungen an ihn erfolgten, um seine Vortragstätigkeit zu entlohnen. Diese Bezeichnung sei gewählt worden…
…an 21 Tagen als Vortragender tätig. Ein Blick auf die Ausgabenseite zeigt, dass der Bw. in den Jahren 1995 - 1998 für diese Tätigkeiten Ausgaben für Schreibarbeiten geltend gemacht hat. Wie aus der Niederschrift vom 24. Oktober 2006 ersichtlich ist, wurden in den verbleibenden Jahren diese…
…unter Hinweis auf VwGH vom 24.04.2002, 98/13/0193). Die Berufung war in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen. 2.) Ausgaben für Schreibarbeiten an die Ehegattin: Eingangs ist zu bemerken, dass grundsätzlich auch zwischen Ehegatten steuerlich anzuerkennende Rechtsgeschäfte und Rechtsbeziehungen wie etwa Werk- und…
…Zuwendungen an unterhaltsberechtigte Personen iSd § 20 Abs 1 Z 4 EStG anzusehen. Nach der Rechtsprechung sei ein Dienstverhältnis zwischen Ehegatten unter anderem nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn die Entlohnung für die geleistete Tätigkeit angemessen sei. Auch eine „Unterbezahlung“ führe dazu, dass das Dienstverhältnis dem erforderlichen…
…worin lediglich festgehalten wird, dass der Stundenlohn für Bürotätigkeiten € 25 beträgt sowie Kassa-Ausgangsbelege. Trotz Aufforderung wurden keine Stundenabrechnungen vorgelegt. Ungewöhnlich bzw. nicht fremdüblich ist die Entlohnung in Pauschalbeträgen zu willkürlichen Zeitpunkten. Eine entsprechende Vereinbarung dazu wurde nicht vorgelegt. Mit einem fremden Dritten würden…
…Pauschalentgelt vereinbart wurde. Die Vereinbarung eines Pauschalentgeltes, das unabhängig davon anfällt, wann und in welchem Umfang Leistungen erbracht werden, für Dienstleistungen, die im Wesentlichen Bürodienste (Schreibarbeiten, Telefondienst etc.) betreffen, ist aber bereits dem Grunde nach absolut unüblich (vgl. dazu VwGH 10.7.1996, 95/15…
…Form von Schreibarbeiten mehr als doppelt so hoch entlohnt wird als die Arbeitsleistung eines Juristen. Auf Grund der unangemessenen und unüblichen Höhe der "Entlohnung" der Mutter, kann daher die Zahlung von S 6.000,00 an eine nahe Angehörige für behauptete einfachste Schreibarbeiten nicht anerkannt…
…Wenn ja. wer hat Ihnen den Auftrag dazu erteilt? Haben Sie auch an Wochenenden oder in der Nacht gearbeitet? Wie hoch war die Entlohnung für Überstunden? Antwort: Meine Wochendienstzeit betrug wöchentlich 40 Stunden. Überstunden sind keine angefallen. Frage: Wie haben Sie Ihren monatlichen Gehalt erhalten?…