…Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1995 bis 1999 sowie Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für Jänner bis Dezember 1999 nach der am 4. Oktober 2006 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung a.) entschieden: 1. Die Berufung gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß …
…vorgelegt. Für die Entscheidung über diese Rechtsmittel ist das Bundesfinanzgericht zuständig. Die Bf. bzw. Dr. NN2 stellten auch nicht näher präzisierte Anträge betreffend Endgültigerklärung von Bescheiden, obwohl keine vorläufigen Bescheide erlassen wurden. Die Anträge wurden abgewiesen, die dagegen eingebrachten Berufungen, welche nunmehr als Beschwerden gelten…
…fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da eine Endgültigerklärung von Bescheiden, welche nicht vorläufig erlassen wurden, nicht vorgesehen ist, konnte dem Antrag nicht entsprochen werden. Im Übrigen beabsichtigte der Bf. keine Endgültigerklärung der bekämpften Bescheide…
…fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da eine Endgültigerklärung von Bescheiden, welche nicht vorläufig erlassen wurden, nicht vorgesehen ist, konnte dem Antrag nicht entsprochen werden. Im Übrigen beabsichtigte der Bf. keine Endgültigerklärung der bekämpften Bescheide…
…unverändert und mögen dieser entnommen werden. Endgültigerklärung des Einkommensteuerbescheides 2003 Das Finanzamt hat die Einkommensteuer 2003 vorläufig veranlagt. Die Endgültigerklärung des Einkommensteuerbescheides 2003 erfolgt, da kein gesetzlicher Grund für dessenVorläufigkeit gemäß § 200 BAO vorliegt. Die Änderungsbefugnis der zweiten Instanz umfasst auch die Endgültigerklärung von Bescheiden…
…betrachten. Der Berufung ist somit in diesem Punkt teilweise stattzugeben. Gemäß § 200 Abs. 2 BAO erfolgt die Endgültigerklärung des Umsatzsteuerbescheides 1999, weil kein gesetzlicher Grund für dessen Vorläufigkeit mehr vorliegt. Die Änderungsbefugnis der zweiten Instanz umfasst auch die Endgültigerklärung von Bescheiden (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar³…
…BAO erfolgt die Endgültigerklärung des Einkommensteuerbescheides 1999, weil kein gesetzlicher Grund für dessen Vorläufigkeit gemäß § 200 BAO mehr vorliegt. Die Abweisung einer gegen einen vorläufigen Bescheid gerichteten Berufung ändert an der Vorläufigkeit nichts. Die Änderungsbefugnis der zweiten Instanz umfasst auch die Endgültigerklärung von Bescheiden (vgl…
…Geschäftsführer, Gesellschafter und Masseverwalter von nicht verfahrensgegenständlichen Firmen beweisen hätte sollen. Die Endgültigerklärung der Bescheide 2000 und 2001 erfolgt, da kein gesetzlicher Grund für deren Vorläufigkeit gemäß § 200 BAO vorliegt. Die Abweisung einer gegen einen vorläufigen Bescheid gerichteten Berufung würde nichts an deren Vorläufigkeit ändern…
…die Entscheidung über diese Berufungen, welche als Beschwerden gelten, ist nunmehr das Bundesfinanzgericht zuständig. Der Bf. stellte auch einen nicht näher präzisierten Antrag betreffend Endgültigerklärung von Bescheiden, obwohl keine vorläufigen Bescheide erlassen wurden. Der Antrag wurde abgewiesen, die dagegen eingebrachten Berufung, welche nunmehr als Beschwerde…
…ob die Abänderung und Endgültigerklärung von vorläufigen Bescheiden durch die belangte Behörde nach Vorlage der Beschwerde an das Verwaltungsgericht einen Verstoß gegen § 300 Abs 1 BAO darstellt. Daher war die Revision auch hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit der Endgültigerklärung durch die belangte Behörde sowie der…
…das Finanzamt für den Bw. eine Steuernummer vergeben, ohne im Eingabebeleg für die EDV eine Zustellvollmacht des steuerlichen Vertreters einzutragen. Die Zustellung von Bescheiden und sonstigen Schriftstücken des Finanzamtes erfolgte in den folgenden Jahren bzw. Jahrzehnten stets an den Bw. persönlich. Nach so langer Zeit…
…Beteiligten genehmigt, darunter auch jene des Bf. Herrn ***Bf1***. Den greifbaren Steuerakten kann entnommen werden, dass mit der Endgültigerklärung der Bescheide gem. § 188 BAO für die Zeiträume 1995 - 2000 am 05.02.2003 eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte nicht stattzufinden hat. Diese Entscheidung…
…ein Bescheid zu erlassen, der den vorläufigen zum endgültigen Abgabenbescheid erklärt. Da nach obigen Ausführungen kein Zweifel mehr daran besteht, dass auch das zweite Mietobjekt als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei zu qualifizieren ist, war dem Antrag des Bw auf Endgültigerklärung des - jedoch abgeänderten - bekämpften Bescheides gemäß…
…Bescheid wurde dieser Antrag mit dem Hinweis auf eine für dieselben Streitjahre und Abgabenbescheide in derselben Rechtsangelegenheit bereits ergangene Berufungsentscheidung (UFS 24.3.2005, RV/0307-G/04 u. RV/0357-G/04) abgewiesen. Begründet wurde dazu, dass die Hauptberuflichkeit einer Tätigkeit nur eines von…
…geboten gewesen, statt der bloßen Endgültigerklärung die vorläufigen Bescheide durch rechtmäßige endgültige Bescheide zu ersetzen. Klarzustellen ist, dass vor der Erlassung der vorliegenden Berufungsentscheidung auch beide gegenständlichen Bescheide vom 8. Juni 2001 noch im Rechtsbestand waren und nicht von den gegenständlichen Bescheiden vom 24. Oktober…
…| Gutschrift | 721.223 Die Bw. bekämpfte die Bescheide betreffend Endgültigerklärung der Körperschaftsteuerbescheide 1997 und 1998 mit gegenständlicher Berufung vom 25. Oktober 2000 und beantragte neuerlich, die "Wartetasten-Investitionsfreibeträge" aus 1992 in Höhe von insgesamt S 2,289.534 "in einem der beiden Jahre…
…führt zu keiner anderen Beurteilung (VwGH 27. September 2012, 2009/16/0185; zu einer möglichen Verlängerungswirkung von Bescheiden unabhängig von ihrer rechtswirksamen Zustellung vgl. auch bereits VwGH 21. März 1995, 94/14/0156). Mit all den (oben angeführten) nach außen gerichteten Amtshandlungen zur Durchsetzung des…
…sondern eine gemäß § 200 Abs. 2 BAO vorgenommene Endgültigerklärung der zuvor gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig ergangenen Umsatz - und Körperschaftsteuerbescheide 2004 (mit Ausfertigungsdatum 20. Juni 2005). Die Berufung richtet sich daher gegen Schriftstücke bzw. Bescheide, die nie ergangen sind, und ist daher als unzulässig…
…ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Der BW wurde mit Bescheid vom 28. Februar 1996 zur Einkommensteuer 1994 veranlagt. Dabei wurden neben Einkünften aus selbständiger Arbeit auch Verluste aus Gewerbebetrieb als Beteiligter an sechs (Publikums)Gesellschaften in Höhe von rund ATS 600.000,00 sowie Einkünfte aus Vermietung…
…der Partei, Anbringen, die eine Änderung oder Aufhebung von Grundlagenbescheiden abgeleiteter Bescheide gemäß § 295 BAO anregen, auf Endgültigerklärung bzw. auf Erlassung des endgültigen Bescheides wegen Wegfalles der Ungewissheit (im Sinn des § 200 Abs. 1 BAO) gerichtete Anbringen, Anregungen auf amtswegige Fortschreibung von Einheitswerten. 6…