…eine juristische Person (zB GmbH), so ist die Sendung diesfalls dem § 13 Abs. 3 ZustellG folgend einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen. Wer das ist, richtet sich nach den die Organisation der nicht natürlichen Person regelnden Vorschriften (OGH 8.5.1991, 9 Ob A 91…
…dieser Bescheid mangels rechtswirksamer Zustellung rechtlich nicht existent geworden ist, keine Rechtswirkungen. Dies selbst dann nicht, wenn die Berufungsvorentscheidung der Bw. bzw. deren zur Empfangnahme befugten Vertretern iSd. § 13 Abs. 3 ZustellG, Arno K und Johannes K, durch Weiterleitung seitens der Steuerberatungskanzlei nachträglich zugekommen wäre…
… und RL 2006/112/EG, Abl.Nr. L 347 v.11.12.2006) zu übersenden. Des Weiteren hat der Bw durch Empfangnahme der Zigarettensendungen dazu beigetragen, dass UP die in Rede stehende Zigaretten (als dem österreichischen Tabakmonopol unterliegende Gegenstände, siehe § 1 TabMG 1996) dem bestehenden…
…Das Gesetz stellt es der Behörde frei, bei der Zustellung eines seinem Inhalt nach für eine (nicht durch einen gewillkürten Bevollmächtigten vertretene) juristische Person bestimmten Schriftstücks entweder einen - individuell bestimmten - "zur Empfangnahme befugten Vertreter" oder die juristische Person selbst als Empfänger anzugeben (VwGH 28. 5…
…einer E-Mail-Sendung dann der Fall, wenn sie von einem Server, den der Empfänger für die Empfangnahme von an ihn gerichteten E-Mail-Sendungen gewählt hat, empfangen wurde und sich damit im "elektronischen Verfügungsbereich" des Empfängers befindet. Das Einlangen beim Empfänger hat die Abgabenbehörde…
…oder zugelassen (zB im Einhebungs- und Einbringungsverfahren), kann sie nicht bewirkt werden, und zwar auch nicht durch tatsächliches Zukommen an den gegenüber der Behörde ausdrücklich zur Empfangnahme bevollmächtigten Vertreter. Wird dieser weder im Adressfeld - zB "An Abgabepflichtige(n) A, zu Handen Zustellungsbevollmächtigte(r) Z" - noch…
…diese eine Postvollmacht besteht (Ritz, BAO², ZustellG § 13 Tz 3). Auch die im § 13 Abs. 3 ZustellG erwähnten Empfänger, also die zur Empfangnahme befugten Vertreter einer juristischen Person, Personengesellschaft, Körperschaft öffentlichen Rechts etc., sind berechtigt, einen Postbevollmächtigten zu bestellen (Ritz, BAO², ZustellG § 13 Tz 11…
…VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035, mwA). Ist der Empfänger keine natürliche Person, so ist das Dokument einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen (§ 13 Abs. 3 ZustG). Die Abgabenbehörde hat die die Zustellung der Körperschaftsteuerbescheide 2013 und 2014 zu Handen des Dkfm. ***X…
…erteilt gemäß § 8 RAO" ist nicht erkennbar, ob auch eine ausdrückliche Zustellungsbevollmächtigung erteilt worden ist. Eine an sich unbeschränkte Bevollmächtigung schließt aber stets die "Ermächtigung" zur Empfangnahme von Schriftstücken einer Abgabenbehörde ein (vgl. Beschluss des VwGH vom 15.12.1994, 94/15/0110). Gemäß § 103…
(5) Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, bedürfen zur Geltendmachung des Anspruches auf die Familienbeihilfe und zur Empfangnahme der Familienbeihilfe nicht der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. § 11 FLAG 1967 lautet: § 11. (1) Die Familienbeihilfe wird, abgesehen von den Fällen des § 4, monatlich durch das…
…Personengesellschaften gegenüber der Behörde zur Empfangnahme von Dokumenten bevollmächtigen (Zustellungsvollmacht). (2) Einer natürlichen Person, die keinen Hauptwohnsitz im Inland hat, kann eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden. Gleiches gilt für eine juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, wenn diese keinen zur Empfangnahme von Dokumenten befugten Vertreter…
…des Bw. der Prüfungsauftrag vom 21. Juli 1998 übergeben und diese Empfangnahme von diesem durch seine Unterschrift bestätigt. Die Verjährungsfrist für die Einkommensteuer 1992 wurde daher jedenfalls durch die Erlassung des Erstbescheides am 29. November 1994 und durch die Bekanntgabe des Prüfungsauftrages am 20. August…
…steuerlichen Vertretung versandt. Sollte die Zustellung der Beschwerdevorentscheidung vom 29.9.2021 wirksam gewesen sein, entfaltete die Zustellung vom 2.3.2022 gemäß § 6 ZustG keine Rechtswirkungen. Eine allgemeine Vollmacht umfasst nach ständiger Rechtsprechung auch die Empfangnahme von Schriftstücken (vgl. Ritz/Koran, BAO, 7.A…
…steht damit grundsätzlich jenem Elternteil zu, dem die Pflege und Erziehung zukommt bzw. übertragen wurde (vgl auch RIS-Justiz RS0072255: Für eine unterschiedliche Zuordnung der Empfangnahme von Unterhalt und der Geltendmachung besteht kein sachlicher Grund). Aus den zit. Beschlüssen des OGH, denen das BFG folgt…
…4) Für einen Monat gebührt Familienbeihilfe nur einmal. (5) Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, bedürfen zur Geltendmachung des Anspruches auf die Familienbeihilfe und zur Empfangnahme der Familienbeihilfe nicht der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. § 11. (1) Die Familienbeihilfe wird, abgesehen von den Fällen des …
…gebührt Familienbeihilfe nur einmal. (5) Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, bedürfen zur Geltendmachung des Anspruches auf die Familienbeihilfe und zur Empfangnahme der Familienbeihilfe nicht der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. § 13 FLAG 1967 lautet: § 13. Über Anträge auf Gewährung der Familienbeihilfe hat das Finanzamt…
…gebührt Familienbeihilfe nur einmal. (5) Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, bedürfen zur Geltendmachung des Anspruches auf die Familienbeihilfe und zur Empfangnahme der Familienbeihilfe nicht der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. § 13 FLAG 1967 lautet: § 13. Über Anträge auf Gewährung der Familienbeihilfe hat das Finanzamt…
…anzuwenden. (4) Für einen Monat gebührt Familienbeihilfe nur einmal. (5) Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, bedürfen zur Geltendmachung des Anspruches auf die Familienbeihilfe und zur Empfangnahme der Familienbeihilfe nicht der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. § 11 FLAG 1967 lautet: § 11. (1) Die Familienbeihilfe wird…
…vorgesehene Empfänger tatsächlich in den Besitz des zuzustellenden Schriftstückes (im Original) kommt. Nicht ausreichend ist die bloße Kenntnis vom Vorhandensein und vom Inhalt des Dokuments, etwa infolge der Empfangnahme einer Ablichtung, der eigenständigen Anfertigung einer Kopie oder durch Akteneinsicht (vgl. etwa VwGH 3.10.2013…
…4) Für einen Monat gebührt Familienbeihilfe nur einmal. (5) Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, bedürfen zur Geltendmachung des Anspruches auf die Familienbeihilfe und zur Empfangnahme der Familienbeihilfe nicht der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. § 11. (1) Die Familienbeihilfe wird, abgesehen von den Fällen des …