… 62 Abs. 2 iVm § 160 Abs. 1 FinStrG bereits im Vorverfahren vor Einberufung des Finanzstrafsenates durch den Senatsvorsitzenden getroffen werden. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der…
…Doppelabrechnungen handelt es sich um folgende, jeweils mit einem "x" gekennzeichnete Rechnungen an ***Kunde X*** ***Kunde***. Im Zuge der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht im Vorverfahren war dabei festgehalten worden, dass bei der Kundin nicht die Ausgangsrechnung der Bf., sondern die der Vorgänger-GmbH erfasst…
…als Berufungsgericht im gesamten Urteil nicht mit einem Wort mit dem alternativen Klagstitel "Schadenersatz wegen ehrverletzender Äußerungen (§ 1330 ABGB)" befasst, sondern ausschließlich die dem gerichtlichen Vergleich vom 11. Dezember 2002 zugrundeliegenden Honorarforderungen des Bw. im Hinblick auf die vom Bruder des Bw. im Vorverfahren behauptete…
…1 FinStrG hat das BFG, sofern eine Beschwerde gegen ein Erkenntnis eines Spruchsenats nicht zurückzuweisen ist, grundsätzlich in der Sache selbst, sei es im Vorverfahren (§ 62 Abs. 2 Satz 3 FinStrG) durch den Vorsitzenden oder im Hauptverfahren durch den Senat, zu entscheiden. Gemäß § 161 Abs…
…Vorverfahrens gegen F.K. sei ein formeller Einstellungsbeschluss nie ergangen. Lediglich hinsichtlich des Deliktes der Begünstigung sei ein Strafantrag erfolgt, dieses Verfahren sei zwischenzeitig abgebrochen worden. Die Vorwürfe in Richtung Betrug bzw. grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen dürften für nicht stichhältig erachtet worden sein. Im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Hallas & Partner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Praterstraße 38, 1020 Wien, über die Beschwerde (vormals Berufung) vom 28.10.2003 gegen die Bescheide des FA Wien 8…
…Einkommensteuererklärung 2016 die gleichmäßige Verteilung der Einkünfte aus seiner schriftstellerischen Tätigkeit gemäß § 37 Abs. 9 EStG 1988 auf das Erklärungsjahr und die beiden Vorjahre. Im Einkommensteuerbescheid 2016 vom 5. Dezember 2017 unterblieb die beantragte Einkünfteverteilung. In der fristgerecht eingebrachten Beschwerde wurde begehrt, dem Antrag gemäß …
…4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Im Zuge der Beschwerdeverfahren gegen die Festsetzung von Säumniszuschlägen vom 09.01.2020 und 10.02.2020 wurde um Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO angesucht. Gegenständlicher Aussetzungsantrag wurde mit Bescheid vom 25.05…
B E S C H L U S S Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Name in der Beschwerdesache Bschwf., Adresse, nunmehr vertreten durch B-GmBH gegen die Bescheide des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck betreffend Umsatzsteuer 1998 bis 2001, Umsatzsteuervorauszahlungen Jänner bis September 2002 sowie Einkommensteuer…
…der dem öffentlichen Verkehr dient, durch die Abstellung von Mulden (mit div. Müll gefüllt) im Ausmaß von 8 m² genutzt, wobei er hierfür bis zum 28.6.2020 weder eine Gebrauchserlaubnis erwirkt, noch die Gebrauchsabgabe entrichtet habe und dadurch die Gebrauchsabgabe für den Monat Juni…
…Bf. führte aus, dass bis dato keine feststellbare Amtshandlung zur diesbezüglichen Erledigung erkennbar sei, weshalb auszuschließen sei, dass das Versäumnis nicht ausschließlich im Verschulden des FA gelegen sei. Das Finanzamt sei daher mehr als sechs Monate säumig. Der Bf. stellte den Antrag, dem FA aufzutragen…
…Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung beim Beschwerdeführer (Bf.) hat das Finanzamt mit Bescheiden vom 31.07.2014 das Einkommensteuerverfahren für die Jahre 2008 bis 2013 gemäß § 303 Abs. 1 BAO von…
…Rechtsprechung; siehe auch z.B. zuletzt BFG vom 14.6.2016, RV/5300011/2014, RV/5300023/2014). Es war daher spruchgemäß die bekämpfte Entscheidung bereits im Vorverfahren durch den Senatsvorsitzenden gemäß § 160 Abs. 1 FinStrG aufzuheben und die Finanzstrafsache der Finanzstrafbehörde gemäß § 161 Abs. 4…
…12.609 EUR sei am 12.03.2024 erfolgt. Er gab an, dass diese rückwirkende Gewährung ein Ereignis im Sinne des § 295a BAO darstelle und eine rechtzeitige Geltendmachung des Familienbonus Plus zuvor objektiv nicht möglich gewesen sei. Er wertete seine Eingaben daher nicht als verspätete…
…dass die belangte Behörde den Einkommensteuerbescheid 2014 am 29. August 2016 - sprich somit vor Einleitung des verwaltungsgerichtlichen Aufforderungsverfahrens -, erlassen hat, war wie im Spruch zu befinden. Zulässigkeit einer Revision Gemäß § 280 Abs. 1 lit. d BAO hat die Ausfertigung des Beschlusses eines Verwaltungsgerichtes den Spruch…
…zu enthalten. (4) Die Abgabenbehörde hat die Parteien (§ 78) vom Zeitpunkt der Vorlage an das Verwaltungsgericht unter Anschluss einer Ausfertigung des Vorlageberichtes zu verständigen. (5) Partei im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht ist auch die Abgabenbehörde, deren Bescheid mit Bescheidbeschwerde angefochten ist. (6) Die Abgabenbehörde ist…
…oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Einstellung des Verfahrens unmittelbar aus § 284 Abs. 2 BAO ergibt, liegt im konkreten Fall keine Rechtsfrage vor, der gemäß Art. 133 Abs. 4 iVm Abs…
…nach dem Eintritt zur Verpflichtung zu ihrer amtswegigen Erlassung bekanntgegeben (§ 97) werden. Hierzu ist jede Partei befugt, der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat. Partei im Beschwerdeverfahren ist gemäß § 286 Abs. 6 BAO auch die Abgabenbehörde, deren Säumnis geltend gemacht wird. Das Verwaltungsgericht hat der…
…Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig, weil sich die Rechtsfolge der Einstellung des…
…oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Einstellung des Verfahrens unmittelbar aus § 284 Abs. 2 BAO ergibt, liegt im konkreten Fall keine Rechtsfrage vor, der gemäß Art. 133 Abs. 4 iVm Abs…