…im Sinne einer Haushaltsgründung) abzusichern. Welche Interessen die werte Finanzverwaltung zu bedenken auch immer vorgeben möge, entspreche es der tatsächlichen guten Gesetzeslage in keinster Weise und es gelte Berufung einzulegen. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen: Gemäß § 303 Abs…
…außerhalb der Schulferien ausgeübt wird. Im gegenständlichen Berufungsfall hat die Tochter des Bw. die Beschäftigung nicht nur während der vorlesungsfreien Ferienmonate Juli, August und September bzw. Februar ausgeübt hat, sondern laut den vorgelegten Unterlagen unbestritten auch während des Studienjahres eigene Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze bezogen…
…der Tochter des Bw. nicht ausschließlich in den gesetzlichen Ferien über der Geringfügigkeitsgrenze. Zweck des § 5 Abs. 1 lit. d FLAG 1967 id im Berufungsfall anzuwendenden Fassung ist jedoch erkennbar die Befreiung der Ferialarbeitseinkünfte in Schulausbildung stehender Kinder von Auswirkungen auf den Beihilfenbezug des Anspruchsberechtigten…
…angenommen. Dort hat er jene Vorschrift des Arbeitslosenversicherungsgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben, die eine Verpflichtung zur (gänzlichen) Rückzahlung von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bereits dann vorsah, wenn der Bezieher in der Folge ein Einkommen (als selbständig Erwerbstätiger) erzielte, das über die Geringfügigkeitsgrenze des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes hinausging, dies…
…angenommen. Dort hat er jene Vorschrift des Arbeitslosenversicherungsgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben, die eine Verpflichtung zur (gänzlichen) Rückzahlung von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bereits dann vorsah, wenn der Bezieher in der Folge ein Einkommen (als selbständig Erwerbstätiger) erzielte, das über die Geringfügigkeitsgrenze des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes hinausging, dies…
…wonach bei einem zu versteuernden Einkommen des Kindes, das den Betrag von 8.725 Euro übersteigt, kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, gestützt hat, sondern der Sohn der Bw. für diese Zeiträume unter anderem eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten hat und…
…fragte, welche Berufsausbildungen das Familienlastenausgleichsgesetz beinhalte. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist nach Ergehen der (Berufungsvorentscheidung) BVE nunmehr der Berufungspunkt hins. des Kindes Kind-2 (idF X). Das Kind X hat am Institut für InsitutSchule am 15.4.2009 eine Ausbildung zur Nachmittagsbetreuerin begonnen…
…der Sohn der Bw aus einer geringfügigen Beschäftigung Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze erzielt habe. Im dagegen eingebrachten Vorlageantrag brachte die Bw ergänzend vor, dass sie bereits mit Berufung vom 31. Jänner 2007 Unterlagen mit Ausnahme einer Bestätigung des Arbeitsmarktservices für das Jahr 2005 vorgelegt habe…
…den im FLAG festgesetzten Grenzbetrag überschritten hätte. Verfehlt ist der Hinweis des Finanzamtes dahingehend, dass die bezogenen Notstands- und Beihilfen über der Geringfügigkeitsgrenze lägen, bezieht es sich damit doch augenscheinlich auf § 2 Abs. 1 lit. f, bb, FLAG 1967. Die genannte Gesetzesstelle meint volljährige Kinder…
…werde in Hinsicht auf "entgegenstehende Einkünfte des Kindes" auf § 6 Abs 3 FLAG verwiesen, wo bestimmt wird, dass Entschädigungen aus einem anerkannten Lehrverhältnis bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens außer Betracht zu bleiben haben. Die Bestätigung der fv über seine Lehrausbildung liege im Akt…
…in dem es ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) bezogen hat, das den Betrag von 8.725 Euro übersteigt, kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wobei § 10 Abs. 2 nicht anzuwenden ist. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens des Kindes bleibt (nach lit…
…nach § 2 Abs.1 lit.f bb FLAG 1967 bestehe für volljährige Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS als Arbeitssuchende vorgemerkt sind und über kein eigenes Einkommen verfügen. Da der Sohn des Bw. seit 1…
…Einkommen, sondern das fiktive Einkommen, das absichtlich ausgeschlagen wurde, zur Berechnung herangezogen. Beim Bedarf des Kindes wird zwischen Regelbedarf und Sonderbedarf unterschieden. Zum Regelbedarf des Kindes gehören beispielsweise: Unterkunft Nahrungsmittel Bekleidung Unterricht und Erziehung Freizeitgestaltung Taschengeld Zum Sonderbedarf eines Kindes zählen außergewöhnliche Bedürfnisse, die über…
…jährliche Einkommen des Ehegatten beträgt für das Jahr 2010 € 25.487,25 (Einkommensteuerbescheid 2010 vom 9.1.2012), 2011 € 27.608,54 (Einkommensteuerbescheid 2011 vom 29.10.2012) und 2012 € 26.300,11 (Einkommensteuerbescheid vom 30.4.2013). Betreffend der Beschwerde über…
…erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen; dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) sowie Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Beihilfen durch das Arbeitsmarktservice im Sinne dieses Absatzes in einem Kalendermonat bis zur Geringfügigkeitsgrenze nach …
…erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen; dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) sowie Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Beihilfen durch das Arbeitsmarktservice im Sinne dieses Absatzes in einem Kalendermonat bis zur Geringfügigkeitsgrenze nach …
…Entscheidungsfindung über die Beschwerde wird vorsorglich die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt. Die Beschwerdevorlage wurde mit nachstehendem Sachverhalt und Anträgen erstattet: Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (Bf), ungarische Staatsbürgerin lebt mit ihrer Familie in Ungarn. Der Gatte ist in Ungarn beschäftigt. Anlässlich der Geburt des ersten Kindes…
…Recht abzustellen. In Österreich sind darunter grundsächlich alle beschäftigten ASVG-Versicherten über der Geringfügigkeitsgrenze zu verstehen. Gemäß Art. 1 VO (EG) Nr. 883/2004 bezeichnet der Ausdruck "Beschäftigung" jede Tätigkeit oder gleichgestellte Situation, die für die Zwecke der Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit des Mitgliedstaats, in…
…Ende der Karenz, maximal aber bis zum 2. Geburtstag des Kindes, als beschäftigt im Sinne der VO. Zur Beachtung: Vereinbarungen zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer über zusätzliche Freistellungen, die über die Dauer der gesetzlichen Karenz nach dem Mutterschutz- oder Väterkarenzgesetz (bis max. zum 2. Geburtstag)…
…dieses Beschäftigungsverhältnis vom 1. März bis Ende August 1999 unter der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze des § 5 Abs. 2 lit. c ASVG, die für 1999 S 3.899 monatlich betrage, gelegen. Erst seit 1. September 1999 liege das freie Dienstvertragsverhältnis über dieser Geringfügigkeitsgrenze. Sein Sohn habe in…