…EStG 1988 steht unter bestimmten Voraussetzungen ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Voraussetzung ist unter anderem, dass der (Ehe)Partner - wenn kein Kind vorhanden ist - Einkünfte von höchstens 2.200,00 € jährlich erzielt. Die Einkünfte des Partners aus nichtselbständiger Arbeit betrugen lt. Aktenlage € 5.639,00…
…es möglich, dass der Grenzbetrag des § 33 Abs. 4 EStG 1988 etwa bei hohen Schuldnachlässen (niedriger Quote) bzw. geringen Verbindlichkeiten unterschritten wird. In einem derartigen Fall wären die aus dem Schuldnachlass resultierenden Einkünfte für die Zuerkennung des AVAB beim (Ehe)Partner jedenfalls unschädlich. Tatsache ist…
…Die Aufhebung des ursprünglichen Bescheides gem. § 299 BAO wurde damit begründet, dass die steuerpflichtigen Einkünfte des (Ehe)partners höher als der maßgebliche Grenzbetrag von 6.000,00 € seien. Da die aus der Begründung des Sachbescheides sich ergebende inhaltliche Rechtswidrigkeit nicht bloß geringfügige Auswirkungen habe…
…dass der (Ehe)Partner bei mindestens einem Kind Einkünfte von höchstens 6.000,00 € jährlich erzielt. Die nach § 3 Z. 4 lit. a EStG 1988 steuerfreien Einkünfte (Wochengeld) sind in diese Grenzen miteinzubeziehen. Bereits geringfügige Überschreitungen des Grenzbetrages führen zum Verlust des Alleinverdienerabsetzbetrages (VfGH…
…der Einkünfte des (Ehe-)Partners wird für Zwecke des § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 folgendermaßen ermittelt (Herzog in D/K/M/Z, EStG § 33 Rz 44/2): [Grafik] Andere als die in § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 genannten steuerfreien Einkünfte…
…die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen würden. In der Begründung zum Sachbescheid wurde der für die Behörde maßgebliche Wiederaufnahmegrund konkretisiert; so sei im Zuge der Überprüfung der Erklärungseingaben die Tatsache, wonach der (Ehe)Partner der Bf im Zeitraum 2011 steuerpflichtige Einkünfte von über 6.000…
…zu. Voraussetzung ist, dass der (Ehe)Partner bei mindestens einem Kind Einkünfte von höchstens 6.000,00 € jährlich, sonst Einkünfte von höchstens 2.200,00 € jährlich erzielt. 2. Festgestellter Sachverhalt: Fest steht im vorliegenden Fall, dass das Beschäftigungsverhältnis der Gattin des Bw., A…
…er den Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag hat. Werden von einem Steuerpflichtigen, dem der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zusteht, im Rahmen seiner Unterhaltspflicht Kosten der Behinderung seines (Ehe-)Partners übernommen, so ist ein Abzug nur unter der Berücksichtigung des Selbstbehalts möglich (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz4, Kommentar, Tz. 2 zu …
…dass der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht berücksichtigt hätte werden können, da die steuerpflichtigen Einkünfte des (Ehe)partners höher als der maßgebliche Grenzbetrag von 4.400,00 € seien. Mit Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2003 vom 20. Mai 2008 wurde ein diesbezüglicher Betrag in Höhe von…
…Abs. 4 Z 1 EStG 1988 ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, nicht aber das Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 2 EStG zu verstehen. Maßgebend ist der Gesamtbetrag der Einkünfte des (Ehe-)Partners und nicht die Höhe seiner nach dem Tarif zu versteuernden Einkünfte (vgl…
…Kind (§ 106 Abs. 1), der mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer anderen Partnerschaft lebt. Voraussetzung ist, dass der (Ehe)Partner (§ 106 Abs. 3) bei mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1) Einkünfte von höchstens € 6.000 jährlich, ... erzielt. Die nach…
…nicht berücksichtigt, dass die Einkünfte des (Ehe)Partners höher als der maßgebliche Grenzbetrag von 2.200 Euro seien. In der gegen den Einkommensteuerbescheid 2017 vom 1. Juli 2019 fristgerecht eingebrachten Beschwerde wandte sich die Beschwerdeführerin gegen die Nichtberücksichtigung des erhöhten Pensionistenabsatzbetrages mit der Begründung, sie…
…zusteht. Die Höhe der vom (Ehe-)Partner erzielten Einkünfte zur Klärung der Frage, ob einem Steuerpflichtigen der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht, wurde daher durch das Bundesfinanzgericht eigenständig ermittelt. Wie der Beschwerde zu entnehmen ist, geht der Bf. bei der Berechnung zur Ermittlung der Höhe des Grenzbetrages gemäß …
…unbeschränkt steuerpflichtigen) Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. In einer Familie mit mindestens einem Kind darf der (Ehe)Partner Einkünfte von höchstens € 6.000,-- beziehen. Da Ihre Gattin im Kalenderjahr 2004 Einkünfte von € 12.506,03 bezogen hat, konnte der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht berücksichtigt werden.…
…da die steuerpflichtigen Einkünfte Ihres (Ehe)Partners höher als der maßgebliche Grenzbetrag von 6.000,00 € sind." Am 4. Oktober 2005 erhob der Bw. Berufung gegen diesen Bescheid; er beantrage die Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages, da die Einkünfte seines (Ehe)Partners 2004 unter dem maßgeblichen…
…weil der Spruch des obgenannten Bescheides sich als nicht richtig erweise. Mit selbem Tag erließ es einen neuen Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr 2003. Dabei berücksichtigte das Finanzamt den Alleinverdienerabsetzbetrag nicht, weil die Einkünfte des (Ehe)Partners mit € 5.574,20 höher als der maßgebliche…
…1988 steht einem verheirateten Steuerpflichtigen der Alleinverdienerabsetzbetrag bei mindestens einem Kind dann zu, wenn die Einkünfte des Ehepartners im Jahr höchstens 6.000 Euro betragen. Lt. h.o. Aktenlage betrugen die steuerpflichtigen Einkünfte 2010 aus einem Dienstverhältnis Ihrer Gattin mehr als 6.000 Euro, lt…
…berücksichtigt werden, da die steuerpflichtigen Einkünfte des (Ehe)Partners des Bw. höher als der maßgebliche Grenzbetrag von 6.000 € seien. Der Bw. erhob gegen den Einkommensteuerbescheid 2005 Berufung mit folgender Begründung: Die Einkünfte seiner Frau im Jahre 2005 hätten ausschließlich aus Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und…
…da die steuerpflichtigen Einkünfte der Gattin des Bw höher als der maßgebliche Grenzbetrag von 4.400 € waren. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw fristgerecht Berufung und führte darin wie folgt aus: "Der Alleinverdienerabsetzbetrag wurde nicht berücksichtigt, da die steuerlichen Einkünfte des Ehepartners höher als…
…des BP-Berichtes vom 29.11.2010, dass der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zustehe, weil der Ehegatte, VornameBf. Y., Einkünfte über den Grenzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z. 1 EStG in der Höhe von Euro 2.200 erzielt habe, nicht zutreffend sei. Anlässlich einer Außenprüfung beim Ehepartner…