…eine Ergänzung zur Berufung nachgereicht. Da der Bw. eine abweisende Berufungsvorentscheidung nicht akzeptieren würde, ersuche er um Vorlage an die Finanzlandesdirektion zur Klärung der Grundsatzfrage, ob von Einkünften aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit auszugehen sei. Wie vereinbart, wies das FA U mit Bescheid vom 27…
…er die Einkünfte bei der Firma H im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit erziele und eine entsprechende Erklärung beim Finanzamt abgeben werde. Wie bereits obenstehend ausgeführt, ist im gegenständlichen Berufungsfall von einer selbständigen (gewerblichen) Tätigkeit auszugehen. Aber selbst wenn vom Vorliegen einer nicht selbständigen Tätigkeit auszugehen…
…flossen im streitgegenständlichen Jahr 2005 neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Pensionsbezüge) auch Einnahmen aus der Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrates für mehrere Institutionen zu. Diese Einnahmen ermittelte er wie in der Beilage zur am 31.01.2007 beim Finanzamt eingereichten Einkommensteuererklärung für das Jahr…
…kommentiert und bedürften an und für sich nicht einer besonderen Erläuterung. Jedoch seien die Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft bezogen habe als Gewinnanteile zu qualifizieren und nicht als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit im Sinne von "…
…Anspruchszinsenbescheide, jeweils für die Jahre 2007 bis 2011. Unter Anwendung des in diesen Jahren geltenden DBA mit der Schweiz wurden die nichtselbständigen Einkünfte des Bf., die dieser aus seiner Tätigkeit in der Schweiz bezogen hatte, in Abänderung der Erstbescheide in Österreich der Einkommensbesteuerung unterzogen. Die…
…nicht abschlussberechtigt gewesen sei und auch über keine Vollmacht iS des UGB verfügt habe. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt: Der Bf. erzielte im Jahr 2014 als leitender Angestellter bei der W1 GmbH, welche sich im Finanzierungsbereich betätigt, Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit und als Versicherungsvertreter…
…dass das Finanzamt die von der Bw. im Streitjahr bezogenen Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit durch 123 Tage dividiert und mit 365 multipliziert hätte, würde sich ein fiktives Jahreseinkommen in Höhe von 17.112,68 € und bei Anwendung des progressiven Steuersatzes eine Gutschrift von…
…Berufungswerberin die getätigten Aufwendungen einerseits für ihre nicht selbständige Tätigkeit (als Lehrerin) benötigte, andererseits für eine selbständige Tätigkeit als Künstlerin. Im Sinne dieser Unterscheidung sind die Aufwendungen einerseits in Werbungskosten (Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit) andererseits in Betriebsausgaben (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit) aufzuteilen. Die Aufteilung…
…der Bw. sei sehr wohl bekannt, dass sich die Judikatur der Finanzverwaltung bei der Würdigung des Tatbestandes darauf stütze, dass unterschlagene Gelder im Wege eines Dienstverhältnisses Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit seien. Jedoch sei dies nicht uneingeschränkt zu unterstellen, wie dies im Einkommensteuer-Handbuch, Wien 1993…
…die Summe der Brutto-Rechnungsbeträge, ds 136.531,45 S - als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in Ansatz zu bringen. Anstatt der im angefochtenen Bescheid berücksichtigten 12 %igen Betriebsausgabenpauschale, die nur bei der Ermittlung von Einkünften aus Gewerbebetrieb in Abzug gebracht werden könne, wurde - mangels Nachweises…
…ist ID-Administrator bei einem Anbieter von Produkten für Büro, Schule und Freizeit und bezog im Streitjahr Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit. Der überwiegende Teil seiner beruflichen Tätigkeit besteht in der Betreuung und Verwaltung der IT-Infrastruktur. Dazu zählten Netzwerkadministration Serverwartung und -konfiguration Benutzer-Support…
…Bf. übernommen. Während dieser befristeten Entsendung hat der Bf. seinen Wohnsitz in ***Bf-Adr***, Österreich, aufrechterhalten. Sämtliche Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit, auch während der Entsendung, wurden im Rahmen der österreichischen Lohnverrechnung berücksichtigt. Sämtliche Zulagen und Zuschläge gemäß § 68 EStG 1988 wurden voll steuerpflichtig behandelt…
…ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) erzielte im Kalenderjahr 2023 Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für 2023 beantragte der Bf. die "Vertreterpauschale" als Werbungskosten und…
…in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeiten im Rahmen der Übersetzungsdienstleistungen benutzt wurde. Die ausgestellten Honorarnoten weisen lediglich Dolmetschleistungen bei Vernehmungen oder Verhandlungen aus. Ab dem Zeitraum 2015 bezieht die Beschwerdeführerin auch Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit. Beweiswürdigung Die Sachverhaltsfeststellungen sind unstrittig…
…in Höhe von ATS 99.474,00 ATS 12.402,00 ATS 4.845,00 ATS 82.500.00 ATS 99.474.00 Schlussbemerkung: Die Ausbildung zum Piloten erfolgte nicht aus persönlichen Gründen, sondern mit der Zielsetzung, die Einnahmen aus nicht selbständiger Tätigkeit zu fördern…
…1994 bis 2000 wiederaufgenommen wurden, werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Bw. ist Pensionist und erklärte im Zeitraum 1994 bis 2000 neben Einkünften aus nicht selbständiger Tätigkeit Verluste aus selbständiger Tätigkeit in Höhe von -309.813,00 S (1994), -188.492,00 S (1995), -247.194,00…
…Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw. erhielt im Jahre 2003 Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit und beantragte bei der Arbeitnehmerveranlagung für dieses Jahr Krankheitskosten für seine volljährige, behinderte Tochter in Höhe von 4.144,00 € als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Die Aufwendungen umfassten die Kosten der…
…Bw.) erzielte in den Streitjahren 2002, 2003 und 2004 Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit. Dem Akteninhalt ist zu entnehmen, dass der Bw. seit dem Februar 1986 an Diabetes mellitus Typ 1 leide und aus diesem Grund insulinpflichtig sei. Er beantragte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für…
…den Ausführungen des Berufungswerbers - nicht aus dessen nicht selbständiger Tätigkeit bei der AG. Dem Abgabepflichtigen ist zwar grundsätzlich beizupflichten, dass ein (durch die Darlehensgewährung beabsichtigter) Fortbestand und Börsengang der Gesellschaft zu einer Sicherung und uU Erhöhung der nicht selbständigen Einkünfte des Abgabepflichtigen führen hätte können…
…13.790,51 Zudem ist der Bf. weiterhin als Lehrbeauftragter an "Universitäre Fernstudien Schweiz" tätig und bezieht daraus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Renten aus der ***P-*** Pensionskasse wurden in der Schweiz einer Quellenbesteuerung iHv 10% unterzogen wurden, die AHV-Renten hingegen keiner Quellenbesteuerung in…