…zugewiesenen Besteuerungsrechtes Frankreichs betreffend diesen Vorgang. Die in Abs. 1 und Abs. 2 lit. b und c des Art. 11 des Abkommens angeführten Vorschriften sind tatbestandsmäßig nicht auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt anwendbar. Da sowohl nach innerstaatlichem österreichischen Steuerrecht als auch nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Österreich das…
…gemäß Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommens Frankreich-Österreich in Frankreich ansässig sei, vorgelegt. Weiters wird ausgeführt, Herr Dr. Bw. habe das Haus in Adr.1 ab der Entsendung nicht vermietet. Das Ehepaar S. werde nach Beendigung der Entsendung nach Frankreich voraussichtlich wieder in das Haus in…
…Stammkapital samt Kapitalrücklagen übersteigt, dann stellt dies Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar, der unter Artikel 13 DBA-Frankreich zu subsumieren ist. Abweichend vom OECD-Musterabkommen wird durch das DBA-Frankreich Österreich das Besteuerungsrecht an diesen Liquidationsüberschüssen belassen. Die französische Muttergesellschaft ist daher gemäß § 98 Z…
…ab. Gemäß dem im Beschwerdefall anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen hat betreffend Zinsen der Quellenstaat (Frankreich) gemäß Art. 11 DBA Österreich-Frankreich ausdrücklich kein Besteuerungsrecht. Damit kommt aber Österreich das Besteuerungsrecht an diesen Zinsen zu. Eine Verrechnung bzw. Anrechnung der in Frankreich allenfalls abgeführten Steuer auf die Zinserträge…
…a dieser Bestimmung Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einer inländischen juristischen Person vergleichbar sind. Demnach kommt der Bw., welche in Frankreich ansässig ist und in Österreich eine Zweigniederlassung (Betriebsstätte) führt, der Status einer beschränkt Steuerpflichtigen zu. In § 21 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 ist…
…österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen enthält Art. 7 DBA-Frankreich keine Klausel für stille Gesellschaften. Beteiligt sich daher eine französische Kapitalgesellschaft als echter stiller Gesellschafter an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, dann werden die hieraus erzielten Einkünfte nach Auffassung des BM für Finanzen unter den in Artikel 11 DBA-Frankreich…
…als Gewinnbestandteil der österreichischen Personengesellschaftsbetriebstätte zu behandeln. Die Zinsen fallen vielmehr unter Artikel 11 der von Österreich mit den Ansässigkeitsstaaten dieser Kreditgeber abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (Deutschland, Holland, Belgien, Frankreich). Der Umstand, dass die österreichische KG wegen ihrer steuerlichen Transparenz nicht als in Österreich ansässiger Schuldner der…
…der Entsendung nicht ins Ausland verlegt habe und im Jahre 2011 in Österreich ansässig gewesen sei. Nach Art. 23 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Frankreich seien die für die Tätigkeit in Frankreich bezogenen Einkünfte in Österreich bei der Festsetzung der Steuer für das österreichische Einkommen einzubeziehen (Progressionsvorbehalt)…
…in den Jahren 1988 bis 2010 in Frankreich gelebt. Er war von 1993 bis 2010 mit einer Französin verheiratet, mit der er drei Kinder hat. Im Jahr 2010 kam es zur Scheidung. Seit 2010 lebt der Bf. in Österreich und ist hier für Einkommensteuerzwecke unbeschränkt…
…von zwei in Frankreich ansässigen Gesellschaftern, die je 24% der Anteile an einer inländischen GesmbH halten, diese Anteile veräußert, sind die hierbei anfallenden Veräußerungsgewinne nach der Grundzuteilungsregel des Artikels 3 Abs. 1 des derzeit noch in Geltung stehenden DBA-Frankreich in Österreich von der Besteuerung…
…Wohnort*** zurück. Er habe sich daher an mehr als an 183 Tagen im Jahr in Frankreich aufgehalten und stehe das Besteuerungsrecht an den ausländischen Einkünften nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Republik Österreich und Frankreich (DBA-Frankreich) daher Frankreich zu. Österreich behalte nur das Recht, die…
…31.3.2001 (insgesamt also 15 Monate) nach Frankreich entsandt worden sei. Die Behörde verkenne in ihrer Berufungsvorentscheidung den Sachverhalt und die Rechtslage insofern, als Artikel 15 Abs. 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur…
…da nach französischem Recht nur die französischen Territorien betreffende Einkünfte in der Steuererklärung angesetzt würden. Im Endergebnis führe dies zu einer Nichtberücksichtigung der Verluste der österreichischen Betriebstätte sowohl in Frankreich als auch in Österreich. Das Ziel und der Zweck des Doppelbesteuerungsabkommens, die Vermeidung der Doppelbesteuerung…
Zahlt ein österreichischer Sportverein an seine durch Dienstvertrag angestellten Sportler für die erfolgreiche Teilnahme an einem französischen Turnier besondere Siegprämien aus, dann sind diese Siegprämien gemäß der "Sportlerklausel" des Artikel 17 Abs. 1 DBA-Frankreich in Österreich von der Lohnabzugsbesteuerung freizustellen (EAS 1241). Dies gilt…
Zahlt ein österreichischer Sportverein an seine durch Dienstvertrag angestellten Sportler für die erfolgreiche Teilnahme an einem französischen Turnier besondere Siegprämien aus, dann sind diese Siegprämien gemäß Art. 17 Abs. 1 DBA-Frankreich in Österreich von der Lohnabzugsbesteuerung freizustellen. Das Abkommen zeitigt indessen keine Auswirkungen auf…
Schließt ein österreichisches Theater mit einem französischen Theater eine Koproduktionsvereinbarung betreffend die Oper X dergestalt ab, dass die Kreation der Oper sowie die gesamte Produktion (Bühnenbild, Kostüme, Proben etc) durch das französische Theater in Frankreich erfolgt und dieses französische Theater sodann vom österreichischen Vertragspartner unter…
…Steuerabzug. Da der Steuerabzug den Bruttobetrag der erzielten Einkünfte erfasst, ist der Abzug von Kosten auch dann unzulässig, wenn diese gegenüber mitwirkenden Personen anfallen, die auf Grund des DBA-Frankreich in Österreich nicht besteuert werden dürfen (Beleuchter, Kostümbildner, Personal der Verwaltung und des Requisitenlagers. Denn…
…Sollte allerdings Frankreich keine Besteuerung vornehmen, weil Frankreich die Einkünfte der österreichischen GmbH als Gewinnausschüttungen der französischen Kapitalgesellschaft wertet und daher in Anwendung von Artikel 10 Abs. 2 lit. b DBA-Frankreich diese Ausschüttungen steuerfrei stellt, dann würde der hierdurch eintretende negative Qualifikationskonflikt (Österreich wendet…
…Beteiligung zur inländischen Betriebsstätte sowie die steuerliche Erfassung der Ausschüttung in Österreich unter Angabe der österreichischen Steuernummer mitgeteilt wird (analog zu EStR 2000 Rz 8029). Aus dem in Art. 24 Abs. 2 DBA Österreich-Frankreich festgeschriebenen Betriebsstättendiskriminierungsverbot ergeben sich keine über EU-Recht hinausgehenden Erleichterungen…
…Filme vorgeführt, die mit dem Künstler in Frankreich gedreht worden sind, dann ist damit zu rechnen, daß auch Frankreich Besteuerungsrechte an den auf diese Tätigkeit entfallenden Vergütungsanteil in Anspruch nimmt und die Berechtigung hiefür auf Artikel 17 Abs. 1 DBA-Österreich/Frankreich stützt. Aus dem…