…gemäß Art. 11 Abs. 2 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik Österreich das Vermögen von der Besteuerung ausnehme, wenn der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung seinen Wohnsitz in Österreich hat und das Vermögen in Frankreich besteuert werden darf. Unstrittig wäre, dass…
…hinzu. Mit dem ermittelten Durchschnittssteuersatz von 29,45 % ergab sich die streitgegenständliche Gutschrift gegenüber der bereits abgeführten Lohnsteuer. In seiner Bescheidbegründung führte das Finanzamt aus, dass laut dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich eine Person dort ansässig sei, wo sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen unterhalte…
Wird von den in Österreich lebenden Eltern einer nach Verehelichung nach Frankreich übersiedelten Tochter Heiratsgut in Form eines Geldbetrages zugewendet, so ist dieser Vorgang gemäß Artikel 8 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in Frankreich von der Besteuerung freizustellen, und…
Das DBA-Frankreich sieht abweichend vom OECD-Musterabkommen im Fall der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen ein Besteuerungsrecht des Quellenstaates vor (Art. 13 Abs. 3 lit. a DBA-F). Diese Regelung ist von Österreich unter der Bedingung angenommen worden, dass hierdurch nicht Umgründungen, die im Ansässigkeitsstaat der…
…Tätigkeiten nicht davon ab, ob die Aufenthalte in Österreich die Frist der "183-Tage-Klausel" (Art. 15 Abs. 2 DBA-Frankreich) überschreiten. Da Frankreich zu jenen Ländern zählt, die - wie Österreich - grenzüberschreitende Arbeitskräftegestellungen nicht gegenüber inländischen diskriminieren, ist nicht zu erwarten, dass der Arbeitsgestellungsvertrag mit…
…im Bereich des Sur-Place-Personals österreichischer Auslandsvertretungen, auftreten: denn bisher war für zB für Doppelstaatsbürger gemäß Artikel 12 Abs. 1 letzter Satz des alten DBA-Frankreich das Besteuerungsrecht Frankreich zugeteilt und es hatte daher Österreich Steuerfreiheit zu gewähren. Nach Artikel 19 Abs. 1 lit…
…diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. ist eine in Frankreich ansässige Kapitalgesellschaft, deren Betriebsgegenstand das Versicherungsgeschäft ist und betreibt eine Zweigniederlassung in Österreich. Mit Körperschaftsteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige für das Jahr 2001 wurden…
…und damit die Ansässigkeit im Sinn des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens nach Frankreich verlegt, dann entzieht das Abkommen Österreich sämtliche Besteuerungsrechte an seinen in- und ausländischen Zinsenerträgnissen sowie an ausländischen Aktienerträgnissen (einschließlich Substanzgewinnen). Wurde diesem nunmehr in Frankreich ansässigen Konzernmitarbeiter für solche Erträgnisse eines von einer…
…fällt dieser Vorgang gemäß Artikel 1 lit. b in den Anwendungsbereich des DBA-Frankreich (Erb). Dies mit der Folge, dass der Schenkungsvorgang gemäß Artikel 8 in Österreich zu besteuern und in Frankreich von der Schenkungsbesteuerung freizustellen ist. Denn nach Auffassung des BM für Finanzen kann…
…für bestimmte Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gilt nur für aus österreichischen öffentlichen Mitteln stammende Beihilfen. Werden daher von der französischen Republik den gemäß Artikel 13 DBA-F in Frankreich steuerfrei gestellten Gastlehrern Unterstützungen ausgezahlt, unterliegen diese nach der geltenden Rechtslage in Österreich der Einkommensbesteuerung. 28…
…13 Abs. 3 lit. a des parlamentarisch auf österreichischer Seite bereits genehmigten neuen DBA-Frankreich (1034 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII.GP) sieht ein Besteuerungsrecht Frankreichs vor, wenn Beteiligungen an französischen Kapitalgesellschaften veräußert werden und wenn diese Beteiligungen "wesentlich" sind. Dies…
Werden den in Frankreich lebenden Enkelkindern von ihren in Österreich ansässigen Großeltern Geldbeträge in der Größenordnung von S 400.000,- im Schenkungsweg übereignet, dann ist dieser Vorgang gemäß Artikel 8 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in Frankreich von der…
Schenkt eine Person mit Wohnsitz (§ 26 Abs. 1 BAO) in Österreich ihrem in Frankreich wohnhaften Kind ein Grundstück, das in Österreich liegt, so unterliegt dieser Vorgang nach § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 der Grunderwerbsteuer. Seit dem 1.8.2008 fällt in Österreich keine…
…der laufend Engagements in Frankreich zu absolvieren hat, in Frankreich Räumlichkeiten, die von ihm für Probenzwecke, zum Zweck von Texteinstudierungen und anderen künstlerischen Belangen genutzt werden, dann stellen diese Einrichtungen offenkundig eine "feste Einrichtung" (Freiberuflerbetriebstätte) im Sinn von Artikel 14 DBA-Frankreich dar. Bei der…
…Zeitpunkt noch geltende österreichisch-französische Doppelbesteuerungsabkommen vom 8. Oktober 1959, BGBl. Nr. 246/1961, hat daran nichts geändert. Denn anders als das ab 1995 geltende neue Doppelbesteuerungsabkommen sieht das Abkommen des Jahres 1959 kein Diskriminierungsverbot für die inländischen Betriebstätten von in Frankreich ansässigen Personen vor.…
…Werden von zwei in Frankreich ansässigen Gesellschaftern, die je 24% der Anteile an einer inländischen GesmbH halten, diese Anteile veräußert, sind die hierbei anfallenden Veräußerungsgewinne nach der Grundzuteilungsregel des Artikels 3 Abs. 1 des derzeit noch in Geltung stehenden DBA-Frankreich in Österreich von der…
…Anwendbarkeit von Art. 2 OECD-MA nachgebildeten Vorschriften, solange das konkrete Doppelbesteuerungsabkommen keine subject-to-tax Klausel oder switch-over Klausel enthält (Lang, SWI 2026, 217 ff). Zum persönlichen Anwendungsbereich ist Art. 1 DBA Frankreich zu entnehmen, dass das Abkommen für Personen gilt, die in…
…Bf1-Wohnort*** zurück. Er habe sich daher an mehr als an 183 Tagen im Jahr in Frankreich aufgehalten und stehe das Besteuerungsrecht an den ausländischen Einkünften nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Republik Österreich und Frankreich (DBA-Frankreich) daher Frankreich zu. Österreich behalte nur das Recht…
…ab. Gemäß dem im Beschwerdefall anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen hat betreffend Zinsen der Quellenstaat (Frankreich) gemäß Art. 11 DBA Österreich-Frankreich ausdrücklich kein Besteuerungsrecht. Damit kommt aber Österreich das Besteuerungsrecht an diesen Zinsen zu. Eine Verrechnung bzw. Anrechnung der in Frankreich allenfalls abgeführten Steuer auf die Zinserträge…
…da diese in Frankreich versteuert worden seien. Der auszuscheidende Betrag errechne sich wie folgt: | | Jänner | Februar | März | Summe | Brutto | S 37.060,00 | S 37.060,00 | S 37.060,00 | S 111.280,00…