…5.2013, gegen die Berufungsvorentscheidung vom 7.10.2013 durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz, Steuernummer 123, ihre Buchungsmitteilung Nr.1/2013 vom 23.5.2013, die Wiederaufnahme des Verfahrens Einkommensteuer 2010" gegen die o.a. Berufungsvorentscheidung innerhalb offener Frist Berufung. Begründend führte die Bf. aus…
…nicht angeführt ist. Die letzte Einzahlung von Kraftfahrzeugsteuer für das Jahr 2003 ist nach den Angaben des Finanzamtes am 17.2.2004 gebucht worden und die Verbuchung am Abgabenkonto des Bw mit Buchungsmitteilung 2 vom 17.2.2004 dem Bw bekannt gegeben worden. Mit Bescheid…
…November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 3. November 2010 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) gegen die "Buchungsmitteilung Nr. 1" vom 28. September 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Abgabepflichtige führte eine Rechtsanwaltskanzlei…
…bisher zu Unrecht erfolgten Belastungen ersucht. Am 24. März 2005 erließ das Finanzamt einen Zurückweisungsbescheid mit der Begründung, dass eine Buchungsmitteilung kein rechtsmittelfähiger Bescheid im Sinne des § 92 Bundesabgabenordnung sei. Die gegen diesen Bescheid eingebrachte Berufung, deren Inhalt mangels Relevanz für die Entscheidung nicht wiedergegeben…
…Bw., vertreten durch Dr. Andreas Widschwenter und Mag. Thomas Frischmann, Rechtsanwälte, vom 1. August 2005 (Datum der Einbringung) gegen die Buchungsmitteilung Nr. 1 des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 21. Juli 2005 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl…
…belangte Behörde gehalten gewesen wäre, über den Aussetzungsantrag innerhalb der vorgegebenen Frist bis zum 2.12.2015 zu entscheiden, nachdem es sich bei der Buchungsmitteilung mit Zahlungsvorschreibung um einen vollstreckbaren Rückstandsausweis handle, welcher zwecks Vermeidung von Exekutionsmaßnahmen erfüllt werden müsse. Wenn sich die belangte Behörde…
…auf den Antrag auf Rückzahlung des Guthabens verwiesen. Am 4. April 2008 erließ das Finanzamt einen Zurückweisungsbescheid mit der Begründung, dass eine Buchungsmitteilung kein anfechtbarer Bescheid im Sinne des § 92 BAO sei. Die gegen diesen Bescheid eingebrachte Berufung, deren Inhalt mangels Relevanz nicht wiedergegeben wird…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 17. Februar 2022 gegen die Buchungsmitteilung 1/2022 des Finanzamtes Österreich vom 10. Jänner 2022, Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO…
…in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 20. Juni 2018 gegen die Buchungsmitteilung Nr.: 2/2018 des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck zu Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO als nicht zulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine…
…www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. am Böhmerwald gegen die Buchungsmitteilung Nr. 5/2011 des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 5. Oktober 2011 zu StNr.: 123 beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Eine Revision…
…Daher liegt der verfahrensgegenständlichen Berufung kein Bescheid zu Grunde, weswegen sie als unzulässig eingebracht zurückzuweisen war. Eine Buchungsmitteilung ist nicht mittels Berufung bekämpfbar. Den vorgelegten Akten ist nicht zu entnehmen, dass der Bw. eine Berichtigung des Zurückweisungsbescheides hinsichtlich des Datums der Berufungseinbringung zugestellt worden wäre…
…Die Berufung gegen die Festsetzung der Zwangs- und Ordnungsstrafe richtete sich nicht gegen einen Bescheid, ein diesbezüglicher Bescheid ist nicht ergangen, sondern lediglich gegen eine Buchungsmitteilung, es waren daher die Anspruchvoraussetzungen des § 212 a BAO nicht gegeben. Die Berufung gegen den Abweisungsbescheid war somit als…
…Zwangs- und Ordnungsstrafen vom 22. Jänner 2001 ist nicht ergangen. Daher liegt der verfahrensgegenständlichen Berufung kein Bescheid zu Grunde, weswegen sie als unzulässig eingebracht zurückzuweisen war. Eine Buchungsmitteilung ist nicht mittels Berufung bekämpfbar. Die Berufung war nach Begründungsergänzung spruchgemäß abzuweisen. Wien, am 18. August 2008
…Zwangs- und Ordnungsstrafen vom 18. Jänner 2001 ist nicht ergangen. Daher liegt der verfahrensgegenständlichen Berufung kein Bescheid zu Grunde, weswegen sie als unzulässig eingebracht zurückzuweisen war. Eine Buchungsmitteilung ist nicht mittels Berufung bekämpfbar. Die Berufung war nach Begründungsergänzung spruchgemäß abzuweisen. Wien, am 18. August 2008
…Zwangs- und Ordnungsstrafen vom 14. Jänner 2004 ist nicht ergangen. Daher liegt der verfahrensgegenständlichen Berufung kein Bescheid zu Grunde, weswegen sie als unzulässig eingebracht zurückzuweisen war. Eine Buchungsmitteilung ist nicht mittels Berufung bekämpfbar. Die Berufung war nach Begründungsergänzung spruchgemäß abzuweisen Wien, am 31. Juli 2008
…Zwangs- und Ordnungsstrafen vom 22. April 2005 ist nicht ergangen. Daher liegt der verfahrensgegenständlichen Berufung kein Bescheid zu Grunde, weswegen sie als unzulässig eingebracht zurückzuweisen war. Eine Buchungsmitteilung ist nicht mittels Berufung bekämpfbar. Die Berufung war nach Begründungsergänzung spruchgemäß abzuweisen. Wien, am 29. Juli 2008
…wurde mit Bescheid vom 24. April 2008 zurückgewiesen, weil sie nicht zulässig sei. Die Berufungsfrist sei seit langem abgelaufen. Bei der Buchungsmitteilung handle es sich, wie der Bw. bekannt sei, um die Festsetzung einer Mutwillensstrafe, die mit Berufungsentscheidung vom 5. Dezember 2003 erledigt worden sei…
…mit Bescheid vom 24. April 2008 zurückgewiesen, weil sie nicht zulässig sei. Die Berufungsfrist sei seit langem abgelaufen. Bei der Buchungsmitteilung handle es sich, wie der Bw. bekannt sei, um die Festsetzung einer Mutwillensstrafe mit 6. Oktober 2004. Gegen diese Zurückweisung erhebt die Bw. Berufung…
…der verfahrensgegenständlichen Berufung kein Bescheid zu Grunde, weswegen sie als unzulässig eingebracht zurückzuweisen war. Eine Buchungsmitteilung ist nicht mittels Berufung bekämpfbar. Die Berufung war nach Begründungsergänzung spruchgemäß abzuweisen. Anzumerken ist, dass zu diesem Buchungstag sogar zwei Berufungen ungerechtfertigt erhoben wurden, über die Berufung vom 29.…
…Die Berufung gegen die Festsetzung einer Zwangs- und Ordnungsstrafe richtete sich nicht gegen einen Bescheid, ein diesbezüglicher Bescheid ist nicht ergangen, sondern lediglich gegen eine Buchungsmitteilung, es waren daher die Anspruchsvoraussetzungen des § 212 a BAO nicht gegeben. Die Berufung gegen den Abweisungsbescheid war somit als…