…wird (vgl. VwGH 23.4.2001, 2001/14/0054). Im Übrigen bildet das Risiko einer Bezugskürzung bei einer Verlustsituation der GmbH ebenso wenig ein unternehmerspezifisches Risiko der Geschäftsführerbezüge wie eine Kürzung der Geschäftsführergehälter bei einer negativen allgemeinen Wirtschaftsentwicklung (vgl. VwGH 10.2.1999, 97/15…
…März bis Dezember ein Betrag von S 50.000,00 akontiert, da Herr Ing. H. zufolge des Geschäftsverlaufes eine Bezugskürzung hinnehmen musste. Die Kürzung der Akontierungen ist auf das von Herrn Ing. H. zu tragende Unternehmerrisiko zurückzuführen. 4. Die Geschäftsführerbezüge wurden im übrigen jeweils…
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…
…negativer Entwicklung der Marktlage und damit des Geschäftsergebnisses der Gesellschaft kein erfolgsbezogenes Honorar anfiele bzw. allfällige Vergütungen zurückzuzahlen sei: Das Risiko einer Bezugskürzung bei einer Verlustsituation bildet ebenso wenig ein unternehmerspezifisches Risiko wie eine Kürzung der Bezüge bei einer negativen allgemeinen Wirtschaftsentwicklung (VwGH 10. 2…
Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) wurde der Kinderfreibetrag gem § 106a EStG aF und die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten gem § 34 Abs 9 EStG aF durch den Familienbonus Plus gem § 33 Abs 3a EStG, einen gänzlich neuen Absetzbetrag, ersetzt. Zur Zeit seiner Einführung betrug der Familienbonus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 9. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 10. September 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Steuernummer ***BF1StNr1…
7.12.3 Steuerwirksamkeit der unter den Höchstbetrag fallenden Sonderausgaben (nur bis 2020) 7.12.3.1 Viertelung Rz 589: Steuerwirksam ist ab 1. Jänner 1996bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 höchstens ein Viertel der zu berücksichtigenden Beträge, also entweder ein Viertel der tatsächlich…
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
…Wege einer Pensionsrückstellung, unter Errichtung einer betrieblichen Pensionskasse, unter Einhebung von Arbeitnehmerbeiträgen oder im Wege von Bezugskürzungen während der Aktivzeit oder auf andere Weise beschafft worden sind. Wird daher von deutschen Firmen eine Pensionszusage durch Gehaltsumwandlungen finanziert, denen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Wirkung von Arbeitnehmerbeiträgen…
"Auf Grund des § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes 1956 (GehG), BGBl. Nr. 54, … wird verordnet: …. Prag 8…" Verordnung der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres vom 5.3.2019 über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für…
3.4 Hochrechnung steuerfreier Bezugsteile bei der Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 3 Abs. 2 EStG 1988) Rz 113: Bestimmte steuerfreie Bezüge lösen bei Durchführung der (Arbeitnehmer-)Veranlagung im Sinne des § 41 Abs. 1 oder 2 EStG 1988 eine besondere Berechnung aus. Es handelt sich dabei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Pamperl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 8. Jänner 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer…
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten den neueren Entwicklungen angepasst. Die…
…der Sonderzahlungen seien diese nicht um die Verrechnung Vaterschaftsurlaub zu kürzen und würden daher CHF 16.923,00 betragen. Die Verrechnung Vaterschaftsurlaub sei eine Bezugskürzung des normalen Bruttolohnes und keine Kürzung der Sonderzahlungen. Der Beschwerde wurde mit Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes vom 4. August 2016 teilweise…
…Eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses liege auch dann vor, wenn nur eine geringfügige Änderung in der Entlohnung eintrete. Die "25%-ige Bezugskürzung habe lediglich am Wegfall der Überstundenentlohnung gelegen. Der Grundbezug von Frau W sei nicht gekürzt, sondern gegenüber vielmehr erhöht worden (um 5,96 % [1997…
…als der Hälfte der Einnahmen ein Indiz für das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses darstellt. Die Grenze, ab der die Bezugskürzung in diesem Sinn massiv eintritt, ist weit im negativen Spektrum des EGT angesiedelt, ein linear verlaufender Einfluss des Geschäftserfolges der Gesellschaft auf die Einnahmen aus der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw., vertreten durch Sachwalter, vom 20. Jänner 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 15. Dezember 2010 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die Beschwerde des Bf., Adresse, vom 14.09.2015 gegen den Bescheid des FA vom 21.08.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279…
…sei demnach aber nicht von einer freiwilligen Abfertigung, sondern von einer Kompensationszahlung für die Bezugskürzung auszugehen gewesen. Die Beschwerde sei daher in diesem Punkt abzuweisen gewesen. Vorlageantrag Ergänzend zur Beschwerde und als Replik auf die in der BVE erkennbaren Abweisungsgründe merkte die Bf. u.a…
…Geschäftsführer einer solchen Kürzung des fixen Bezuges, nämlich von 4.170,00 € im Dezember 2004 auf nur mehr 1.000,00 € monatlich ab Jänner 2005, zu Gunsten einer gewinnabhängigen Komponente die lediglich die Bezugskürzung ausgleicht bzw. diese zumindest nicht wesentlich übersteigt, nicht zustimmen…