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104 902 Treffer452 msnur geltende Fassungen
UFSW FSRV/0041-W/09Kalkulationsdifferenzen mit Diebstählen durch das Personal erklärt. Beweislastumkehr im Finanzstrafverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.11.2009

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Dr. Wolfgang Seitz als weitere Mitglieder des…

BFG RV/7300021/2019Im Abgabenverfahren festgestellte Schein- und Deckungsrechnungen sowie Schwarzlohnzahlungen an nicht angemeldete Dienstnehmer. Beweislastumkehr im Finanzstrafverfahren.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.10.2019Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N. , Asresse1, vertreten durch Mag. Andreas Krautschneider, Rechtsanwalt, Trautsongasse 6, 1080 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1, Abs. 2 lit. a und b des Finanzstrafgesetzes…

BFG RV/7300021/2019Im Abgabenverfahren festgestellte Schein- und Deckungsrechnungen sowie Schwarzlohnzahlungen an nicht angemeldete Dienstnehmer. Beweislastumkehr im Finanzstrafverfahren.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.10.2019Teil 2/2

Im Einzelnen wird zu diesen Firmen, deren Leistungserbringung von der Betriebsprüfung nicht anerkannt wird, im Bericht angeführt: - zur E-GmbH (Rechnungen im August 2008): Auch diesbezüglich gibt es Erhebungen der Wirtschaftspolizei und der Steuerfahndung, die dem Einschreiter vor der Schlussbesprechung nicht bekannt waren. Die allgemeinen…

UFSW FSRV/0096-W/10Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO wegen nicht gedeckter Lebenshaltungskosten. Beweislastumkehr im Finanzstrafverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.05.2011

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…

BFG RV/7300010/2019Im Abgabenverfahren getroffene Feststellungen von Schein- und Deckungsrechnungen zur unrechtmäßigen Geltendmachung von Betriebsausgaben und zur Deckung des Lohnaufwandes für eigene schwarzbeschäftigte Arbeitnehmer. Beweislastumkehr im Finanzstrafverfahren. Nachweisbarkeit einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG an Einkommensteuer und einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG betreffend lohnabhängige Abgaben?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.09.2019Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse*****, vertreten durch Dr. Heinz Neuner, Rechtsanwalt, Hietzinger Kai 5/18, 1130 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und der Finanzordnungswidrigkeit…

BFG RV/7300010/2019Im Abgabenverfahren getroffene Feststellungen von Schein- und Deckungsrechnungen zur unrechtmäßigen Geltendmachung von Betriebsausgaben und zur Deckung des Lohnaufwandes für eigene schwarzbeschäftigte Arbeitnehmer. Beweislastumkehr im Finanzstrafverfahren. Nachweisbarkeit einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG an Einkommensteuer und einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG betreffend lohnabhängige Abgaben?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.09.2019Teil 2/2

Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes kann im gegenständlichen Fall, aufgrund der vorliegenden Beweisergebnisse und der gegenüber dem Abgabenverfahren geänderten Beweislast, schon in objektiver Hinsicht nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit der Nachweis der angeschuldigten Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG an Einkommensteuer 2012 und…

BFG RV/7300058/2016Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Nichtabfuhr von Kapitalertragsteuer aus einer verdeckten Gewinnausschüttung - Beweislastumkehr im Finanzstrafverfahren - vorsätzliche Handlungsweise bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.11.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, vertreten durch Interrevision Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Gumpendorfer Straße 65, 1060 Wien, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des…

BFG RV/7300026/2012Verdeckte Gewinnausschüttung 1. Begünstigung der Gesellschafter bei Grundstückstausch oder annähernde Wertgleichheit der Liegenschaften? 2. Beweislastumkehr im Finanzstrafverfahren. 3. Bandbreite und Unsicherheitsfaktoren einer Schätzung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.01.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen 1.) A.B., geb. 1961, Adresse1, und 2.) C.D., Adresse2, beide vertreten durch Jirovec & Partner Rechtsanwalts-Gesellschaft m.b.H., 1010 Wien, Bauernmarkt 24, und Steuerberater Mag…

UFSS RV/0044-S/09Berufung wegen Haftungsinanspruchnahme gem. den §§ 9 und 80 BAO im Zusammenhang mit Beweislastumkehr und Verwertung von Pfandrechten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012Teil 1/2

…daran gehindert haben, die ihm obliegende abgabenrechtliche Verpflichtung (Entrichtung der Abgaben) zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gemäß § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden darf (so genannte Beweislastumkehr bzw. qualifizierte Mitwirkungspflicht eines möglichen Haftungspflichtigen, siehe z.B. VwGH vom 28. 5.2008…

UFSS RV/0044-S/09Berufung wegen Haftungsinanspruchnahme gem. den §§ 9 und 80 BAO im Zusammenhang mit Beweislastumkehr und Verwertung von Pfandrechten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012Teil 2/2

…geleistet wurden, was auch aus Abfragen des Abgabenkontos der GmbH zu StNr. XY ersichtlich ist. Strittig ist im gegenständlichen Fall somit, ob der Bw der Beweislastumkehr, auf die vom Finanzamt hingewiesen und welche mit Vorhalt des UFS vom 17. Oktober 2011 entsprechend konkretisiert wurde, nachgekommen…

UFSW FSRV/0128-W/10Privatnutzung von Firmenfahrzeugen durch die Gesellschafter und Kostenübernahme der Gesellschaft für den Umbau der Privatwohnung des geschäftsführenden Gesellschafters und somit Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung bestritten. Beweislastumkehr im Finanzstrafverfahren. Schätzung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.02.2011

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Herbert Frantsits und Mag. Josef Fasching als weitere Mitglieder des Senates in…

UFSG RV/0626-G/07Geschäftsführerhaftung, angebliche mündliche Geschäftsverteilung mit zweitem Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2007

…nicht - gleich einer Strafbehörde, die dem Beschuldigten, für den die Unschuldsvermutung gilt, das schuldhafte Verhalten nachzuweisen hat - die Abgabenbehörde zu beweisen, sondern es kommt vielmehr die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB zum Tragen (VwGH 26.6.2000, 95/17/0613), was bedeutet, dass der Geschäftsführer seine…

UFSS RV/0603-S/02Berufung wegen Haftungsinanspruchnahme gem. §§ 9 und 80 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2005

…ständiger Rechtsprechung das VwGH, dass es Sache des Haftungspflichtigen ist, die Gründe darzulegen, die ihn ohne seine Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen (so genannte Beweislastumkehr), andernfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gem. § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden…

UFSS RV/0602-S/02Berufung wegen Haftungsinanspruchnahme gem. §§ 9 und 80 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2005

…ständiger Rechtsprechung das VwGH, dass es Sache des Haftungspflichtigen ist, die Gründe darzulegen, die ihn ohne seine Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen (so genannte Beweislastumkehr), andernfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gem. § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden…

UFSS RV/0058-S/02Berufung gegen Haftungsbescheid gem. §§ 9 und 80 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2004

…ständiger Rechtsprechung das VwGH, dass es Sache des Haftungspflichtigen ist, die Gründe darzulegen, die ihn ohne seine Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen (so genannte Beweislastumkehr), andernfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gem. § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden…

UFSF RV/0136-F/051) Prüfung der Steuerpflicht von Förderungsmitteln zur Sicherung der Lebensmittelnahversorgung 2) Ermittlung des gemeinen Wertes als AfA-Bemessungsgrundlage bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung 3) AfA-Satz bei einem Gebäude, das der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2009Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H.K., F., K. 89, vertreten durch Dr. Johann Penninger, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, 6800 Feldkirch, Hirschgraben 37, vom 10. März 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch, vertreten durch Dr. Brigitte Metzler, vom 11. Jänner 2005…

UFSF RV/0136-F/051) Prüfung der Steuerpflicht von Förderungsmitteln zur Sicherung der Lebensmittelnahversorgung 2) Ermittlung des gemeinen Wertes als AfA-Bemessungsgrundlage bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung 3) AfA-Satz bei einem Gebäude, das der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2009Teil 2/2

…Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als AfA geltend gemacht werden. Dieser Bestimmung ist eine Beweislastumkehr hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer zu entnehmen. Die Beweislast für eine kürzere Nutzungsdauer trifft den eine solche Behauptung aufstellenden Steuerpflichtigen. Der Nachweis einer…

UFSF RV/0241-F/04Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2005

…unbedenklicher Weise (siehe dazu VwGH 28.1.2005, 2000/15/0074) - eine Beweislastumkehr hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer zu entnehmen. Die Beweislast für eine kürzere als der vom Gesetz vermuteten Nutzungsdauer (im konkreten Fall von 66,66 bzw. 50 Jahren) trifft somit ex lege den eine…

UFSG RV/0032-G/031.) NoVA-Pflicht eines Fahrzeuges mit dt. Kennzeichen infolge Verwendung auf inländischen Straßen; 2.) Ausländischer Anschaffungspreis als Basis für den gemeinen Wert des Fahrzeuges; 3.) Gebrauchtwagen im Sinne des NoVAG 1991 im Unterschied zu Art 1. Abs. 8 BMR; 4.) Gemeinschaftswidriger Zuschlag zur NoVA-Grundabgabe;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2005

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des Bw., vom 11. April 2002 gegen den Bescheid des FA vom 21. März 2002 betreffend Normverbrauchsabgabe für April 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Normverbrauchsabgabe wird mit 4.174,19 € festgesetzt…

BFG RV/7100190/2015Versagung des Vorsteuer- und Betriebsausgabenabzugs iZm Scheinfirmen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.07.2021Teil 3/5

…Wahrheit …" eine Umkehr der Beweislast nicht aufgehoben" wird (VwGH 22.01.1988, 86/17/0117). 2.2. Eine solche Beweislastumkehr ist hier gehäuft festzustellen. Dazu einige Beispiele zur Illustration: 2.2.1. Die Behauptung in Tz 4 "Dies insbesonders auch in Anbetracht der Tatsache…