Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer KR Ing. Günther Pitsch und Dipl.-Ing. Christoph Bauer als weitere Mitglieder…
…der Finanzvergehen des Schmuggels und der vorsätzlichen Verletzung der Verschlusssicherheit nach §§ 11, 35 Abs.1 lit.a und 48 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) eingeleitete Finanzstrafverfahren mangels Beweisbarkeit der Taten gemäß § 136 iVm § 157 FinStrG eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 3. Juli 2006…
…der Finanzvergehen des Schmuggels und der vorsätzlichen Verletzung der Verschlusssicherheit nach §§ 11, 35 Abs.1 lit.a und 48 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) eingeleitete Finanzstrafverfahren mangels Beweisbarkeit der Taten gemäß § 136 iVm § 157 FinStrG eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 3. Juli 2006…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Franz Danninger und Dr. Werner Loibl als weitere Mitglieder des Senates in der…
…nachweislich Kenntnis von den Tatsachen erlangt hat, die den Wiederaufnahmsgrund bilden. Die Frist von drei Monaten beginnt somit mit Kenntnis des Wiederaufnahmsgrundes, nicht erst mit dessen Beweisbarkeit. Hinsichtlich der Kenntnis der Wiederaufnahmsgründe muss sich die vertretene Partei Kenntnisse des Vertreters zurechnen lassen (Vgl. Stoll, BAO…
…hinsichtlich der Beweisführung näher steht als die Behörde. Es handelt sich um Tatsachen, für deren Beweisbarkeit der Abgabepflichtige vorsorgend wirken kann. Im Hinblick darauf waren zu Recht die Beweise für die in der Berufung angeführten Zahlen abverlangt worden. Im vorliegenden Fall hat es der Bw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***SV*** sowie die weiteren Senatsmitglieder ***R***, ***FLR1*** und ***FLR2*** im Beisein der Schriftführerin ***SF*** über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die ***F*** ***Ort-H*** Steuerberatung GmbH, ***Str.***, ***PLZ, Ort*** vom 31…
…StrafNr. 100/2005/01304-001, zu Recht erkannt: Der Berufung wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis gemäß § 161 Abs.1 FinStrG aufgehoben und das Finanzstrafverfahren mangels Beweisbarkeit der Tat gemäß § 136 in Verbindung mit § 157 FinStrG eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 27. Dezember 2011, Zl…
…Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht treffen werde. Dies werde insbesondere auch hinsichtlich jener Tatsachen zutreffen, deren Beweisbarkeit durch den Bf infolge dessen Nähe zu den Vorkommnissen und Nachweisen wesentlich einfacher sei als für die Behörde. Allerdings werde auch der Bf nicht darlegen können, wie Ungarn die Begriffe…
…solcher Verhältnisse, die für die Abgabenbehörde nur unter Mithilfe des Abgabepflichtigen aufklärbar sind, also Umstände, denen der Abgabepflichtige hinsichtlich der Beweisführung näher steht als die Abgabenbehörde. Es handelt sich um Tatsachen, bei deren Beweisbarkeit der Abgabepflichtige vorsorglich wirken kann (vgl. Ritz, BAO-Kommentar4, § 138, Tz…
…dieses aber einem Fremden für dessen Unternehmen zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen, ohne mit hinreichender Deutlichkeit (und Beweisbarkeit) die näheren Umstände dieser Überlassung (insbesondere Dauer und Gegenleistung) zu fixieren, und überdies für die Durchführung von Transporten mit eben diesem Fahrzeug an den Dritten auch noch…
…gemeint wohl: gemäß § 136) FinStrG mangels Beweisbarkeit einer entsprechenden Verantwortlichkeit eingestellt. Den dem Berufungssenat vorgelegten Unterlagen ist in diesem Zusammenhang zu entnehmen, dass plötzlich ab einschließlich für Juni 2003 am Abgabenkonto der G GmbH keine Buchungen an Umsatzsteuervorauszahlungen mehr stattgefunden haben. Hinsichtlich der am 18…
…Es handelt sich um Tatsachen, bei deren Beweisbarkeit der Abgabepflichtige vorsorglich wirken kann (VwGH 12.6.1990, 89/14/0173). Rechtliche Würdigung Zum Pendlerpauschale Die Anerkennung eines Pendlerpauschales als Werbungskosten setzt nach der oben dargestellten Rechtslage unabhängig von der Zumutbarkeit der Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels…
…für die die Behörde keine zweckdienliche Nachprüfungsmöglichkeit hat, für deren Beweisbarkeit der Abgabepflichtige aber vorsorgend wirken kann (VwGH 12.6.1990, 89/14/0173). Eine erhöhte Mitwirkungspflicht (und damit eine Verschiebung der durch die Zumutbarkeit bestimmten Begrenzung der Mitwirkung zu Lasten der Partei) besteht nach…
…138 Abs 1 BAO der Partei eine Pflicht zur Offenlegung und Mitwirkung auferlegt. Dies betrifft vor allem Tatsachen, bei deren Beweisbarkeit der Abgabepflichtige vorsorglich wirken kann (VwGH 12.6.1990, 89/14/0173). § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 in der für das Streitjahr…
…also Umstände, denen der Abgabepflichtige hinsichtlich der Beweisführung näher steht als die Abgabenbehörde (VwGH 24.2.2004, 99/14/0247). Es handelt sich um Tatsachen, bei deren Beweisbarkeit der Abgabepflichtige vorsorglich wirken kann (VwGH 12.6.1990, 89/14/0173; Ritz/Koran, BAO8 § 138 BAO…
…Ohne diesen Ausschluss wäre nämlich zu befürchten, dass aufgrund einer bloßen entsprechenden Behauptungen des/der Empfängers/Empfängerin mangels praktischer Beweisbarkeit des Einlangens des Dokuments eine an sich korrekte Zustellung als nicht bewirkt gelten würde. Damit stünde für Inhaber/innen von Scheinunternehmen ein einfach zu handhabendes…
…hinsichtlich der Beweisführung somit näher steht als die Behörde. Es handelt sich um Tatsachen, für die die Behörde keine zweckdienliche Nachprüfungsmöglichkeit hat, für deren Beweisbarkeit der Abgabepflichtige aber vorsorgend wirken kann (VwGH 24.02.2004, 99/14/0247). Kommt der Abgabepflichtige seiner nach § 138 Abs…
…hinsichtlich der Beweisführung somit näher steht als die Behörde. Es handelt sich um Tatsachen, für die die Behörde keine zweckdienliche Nachprüfungsmöglichkeit hat, für deren Beweisbarkeit der Abgabepflichtige aber vorsorgend wirken kann (VwGH 24.02.2004, 99/14/0247). Kommt der Abgabepflichtige seiner nach § 138 Abs…
…Beweisführung nähersteht als die Abgabenbehörde (zB VwGH 24.02.2004, 99/14/0247). Es handelt sich um Tatsachen, bei deren Beweisbarkeit vorsorglich gewirkt werden kann (VwGH 12.06.1990, 89/14/0173). Beweisen heißt, ein behördliches Urteil über die Gewissheit des Vorliegens einer entscheidungswesentlichen Tatsache…