…§ 48 j BAO im Wege des § 276 Abs. 3 BAO beschlossen: I. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung I. Verfahrensgang Im Anschluss an eine Außenprüfung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerde des ***Bf***, ***Bf-Adr***, vom 08.03.2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 01.02.2023 betreffend Ablauf einer Aussetzung der Einhebung von Stundungszinsen zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerde wird…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerde der ***Bf***, ***Bf-Adr***, vom 08.04.2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 01.03.2024 betreffend Einkommensteuer 2022 beschlossen: Die Bescheidbeschwerde wird als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerde des ***Bf***, ***Bf-Adr***, vom 08.03.2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 01.02.2023 betreffend Ablauf einer Aussetzung der Einhebung von Stundungszinsen zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
…gegen den Einkommensteuerbescheid 2020 vom 25.02.2022. § 212a BAO wurde aber als gesetzliche Norm gerade deshalb geschaffen, um derartige ökonomische Benachteiligungen des Steuerpflichtigen während eines unerledigten Beschwerdeverfahrens, diese dauern teilweise mehrere Jahre lang, zu vermeiden und dem Steuerpflichtigen nicht unnötig ihm zur Verfügung stehende…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über den Vorlageantrag von X und Y als ehemalige Gesellschafter der XY-GesbR, vertreten durch die Braschel & Braunstein Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH, Krenngasse 12, 8010 Graz, vom 12.12.2017 gegen die Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes Graz-Stadt vom…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über den Vorlageantrag von X und Y als ehemalige Gesellschafter der XY-GesbR, vertreten durch die Braschel & Braunstein Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH, Krenngasse 12, 8010 Graz, vom 12.12.2017 gegen die Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes Graz-Stadt vom…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerde der X-GmbH, vertreten durch die Treuhand - Salzburg GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuer- beratungsgesellschaft, Kleßheimer Allee 47, 5020 Salzburg, vom 18.08.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 21.06.2016 betreffend Haftung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die als Beschwerden zu erledigenden Berufungen des Beschwerdeführers, vertreten durch Dr. Peter Schulte, Grabenweg 68, 6020 Innsbruck, vom 27.11.2012 gegen die Erledigungen des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 29.10.2012 betreffend Anspruchszinsen 2007 bis…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter über die als Beschwerde zu erledigende Berufung der Bf, vertreten durch die [Vertreterin], vom 25.11.2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 07.11.2011 betreffend Erstattung von Vorsteuern für 01-12/2010 beschlossen: Die…
…81 | 10.10.2024 | 5.221,81 | 31.10.2024 | 4.846,81 | 22.11.2024 | 3.525,81 | 25.02.2025 | 1.689,81 Der Bf. stellte im Zuge des Beschwerdeverfahrens einen Antrag iSd § 205 Abs…
…Adr***, betreffend Beschwerde vom 10. Juni 2015 gegen den Bescheid/die Bescheide des ***MA*** vom 6. Mai 2015 beschlossen: Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung I…
…Gerichtabteilung mit Verfügung des Geschäftsverteilungsausschusses des Bundesfinanzgerichts vom 28.2.2023 abgenommen und jener der einschreitenden Richterin zum 1.3.2023 übertragen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes führt der Tod (bzw. der Wegfall der Rechtspersönlichkeit) des Beschwerdeführers grundsätzlich zur Einstellung des Beschwerdeverfahrens gemäß § 33 Abs…
…einer Wiedereinsetzung liege eine solche mittelbare Abhängigkeit nicht vor. Dieses Verfahren habe auf bestehende Bescheide keine (mittelbare) Auswirkung. Vielmehr werde darin zu klären sein, ob das Beschwerdeverfahren vor dem BFG durchgeführt werden kann. Erst ein dem Antrag gem. § 308 BAO stattgebender Einstieg in dieses eigene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch at steuerberatungs gmbH, Philippine-Welser-Straße 41, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 11. Juli 2025 gegen den Bescheid des…
…***Bf1-Adr*** vom 15. Februar 2026 und 22. April 2026 auf Gewährung der Verfahrenshilfe für das Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde vom 15. Februar 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13. Jänner 2026 zu Steuernummer ***BF1StNr2*** über die Abweisung eines Antrages um Bewilligung einer…
…Mai 2022 betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen 2022 (Steuernummer Bf-StNr***) beschlossen: Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Beschwerdeverfahren eingestellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Begründung Mit Bescheid vom 30.5.2022 wurde für die Beschwerdeführerin…
…einer Zwangsstrafe 2026, Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Die Beschwerde wird nach § 278 Abs 1 lit. b BAO als gegenstandslos erklärt und das Beschwerdeverfahren eingestellt. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) in Verbindung mit § 25a…
… 173 zweiter Satz FinStrG gegenstandslos wird, muss somit auch für jene Beschwerdeverfahren nach dem FinStrG gelten, deren Gegenstand ein Bescheid über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens betreffend rückständige Strafen und Geldansprüche aufgrund einer rechtskräftigen Strafverfügung ist. Einer Gegenstandsloserklärung bedarf es wegen der ex lege eingetretenen Gegenstandslosigkeit…
…dass die vollständige Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe an ein gesondertes Verfahren geknüpft ist und nicht im Rahmen der ursprünglichen Festsetzung bzw. eines Beschwerdeverfahrens zu erfolgen hat. "..Da in solchen Fällen die Bescheinigung über die Inanspruchnahme der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer in der Regel nicht innerhalb…