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BFG RV/6100272/2018Mitteilung über den Bezug der Familienleistungen ist kein Bescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss13.03.2019

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache der A, Adresse, vom 4. Dezember 2017 vertreten durch W, Adresse, gegen die Mitteilung des Finanzamtes Z vom 30. November 2017 über den Bezug der Familienbeihilfe für die Tochter P den Zeitraum Jänner 1994…

UFSW RV/2076-W/11Errichtung eines Kreisverkehrs durch eine Betriebsansiedlungsgesellschaft IV
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.08.2011Teil 1/2

…und der Rechtskraft fähigen Weise über Rechtsverhältnisse materiellrechtlicher oder verfahrensrechtlicher Art abgesprochen wird (Antoniolli/Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht3, 507), sie können rechtsgestaltend oder rechtsfeststellend sein. Bescheidmerkmale nach AVG und BAO sind: Bezeichnung als "Bescheid", Angabe der bescheiderlassenden Stelle, Angabe des Adressaten des Bescheides, Spruch des Bescheides,

UFSW RV/2076-W/11Errichtung eines Kreisverkehrs durch eine Betriebsansiedlungsgesellschaft IV
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.08.2011Teil 2/2

…erstellten Bescheiden. Wenn bestimmte wesentliche Bescheidmerkmale fehlen, liegt ein nichtiger (Verwaltungs)Akt, ein "Nichtbescheid", vor (vgl Ritz, BAO3, § 93 Tz 22 ff). Der Aufhebungsbescheid vom 2. 3. 2011 enthält - wie die obige Darstellung zeigt - sämtliche nach der Bundesabgabenordnung erforderlichen Bescheidmerkmale. Er wurde durch die Zustellung…

UFSL RV/0678-L/04Abrechnungsbescheid; Verzicht auf Abgabenansprüche nur in Bescheidform in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2005

…Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates kann die "Vereinbarung" vom 11.6.2001 als Löschungsbescheid im Sinne des § 235 BAO qualifiziert werden, da sie alle essentiellen Bescheidmerkmale aufweist. Zu den unverzichtbaren Bestandteilen eines Bescheides gehören lediglich die Bezeichnung der Behörde (§ 96 BAO), der Spruch (§ 93 Abs…

UFSL RV/1361-L/11Zurückweisung von Berufungen betreffend abgabenbehördliche Erledigungen ohne Bescheidqualität (Nichtbescheide) gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO (hier: händisch adaptierte Erledigungsausfertigung ist weder mit einer Unterschrift, noch einem Beglaubigungsvermerk versehen).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.12.2012

…17/0100; VwGH 30.09.1999, 97/02/0305). Die berufungsverfangenen Erledigungen vom 15. November 2010 entbehren auch nicht den vom Gesetz weiters geforderten Bescheidmerkmalen der Bezeichnung als "Bescheide", des Ausweises der ausstellenden Abgabenbehörde erster Instanz, der Datierung und der Gliederung in Spruch, Begründung und…

UFSW RV/0382-W/04Zurückweisung einer Berufung als unzulässig bei mangelnder Bescheidqualität.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2005

…§ 93 Tz 24, mit Judikaturnachweisen); die Benennung dieser Person ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (Ritz, § 93 Tz 24; Kotschnigg, Bekanntes und Neues zum Bescheidadressaten und anderen Tücken bei Personengesellschaften unter besonderer Berücksichtigung…

UFSG RV/0077-G/021. Wiederaufnahme des Verfahrens (ua. Einwand der fehlenden Begründung) 2. Einwand der mangelnden Bescheidqualität der Grundlagenbescheide 3. Bekämpfung von Feststellungen im Grundlagenbescheid mit Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2004

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Kleiner & Kleiner GesmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Liezen betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer für die Jahre 1992 bis 1995, Wiederaufnahme hinsichtlich der Umsatzsteuer für die Jahre 1992 bis 1994, Einkommensteuer für…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 1/3

I. Bescheid II. Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Wohnadresse, vom 27. September 2010 gegen die als Bescheide intendierten Erledigungen des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 31. August 2010 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 Bundesabgabenordnung (BAO) hinsichtlich Einkommensteuer…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 2/3

…festzuhalten, dass die der Bw. Ende September 2010 zugegangenen, die Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 betreffenden Schriftstücke die Form von Bescheiden aufweisen und auch inhaltlich im Wesentlichen alle Bescheidmerkmale erfüllen mit der Ausnahme, dass sie weder mit Unterschriften des Genehmigenden noch mit Beglaubigungsvermerken versehen sind.

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 3/3

Nach dem oben wiedergegebenen § 96 BAO müssen alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden, somit insbesondere auch Bescheidausfertigungen, abgesehen von den dort weiters genannten Inhaltserfordernissen entweder vom Genehmigenden unterschrieben (erster Satz leg. cit.) oder mit einem Beglaubigungsvermerk versehen sein (zweiter Satz leg. cit.). Der Bundesabgabenordnung liegt also…

BFG RV/6100668/2017Verspätung einer um 00:23 Uhr via FinanzOnline eingebrachten Beschwerde gegen einen Bescheid ohne Ankündigung einer Begründung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss05.11.2018

…Bericht (§ 150 BAO) verweist (§ 245 Abs. 1 BAO). Enthält ein Bescheid keine Ankündigung einer gesondert ergehenden Begründung, obwohl dieses wesentliche Bescheidmerkmal fehlt, so wird trotzdem die Berufungsfrist (seit 2014 „Beschwerdefrist“) in Lauf gesetzt (VwGH 31.3.2005, 2004/15/0089). Dies auch dann, wenn eine…

UFSS RV/0277-S/09Anträge auf Wiederaufnahme eines abgeleiteten Verfahrens bzw auf Erlassung eines neuen abgeleiteten Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.10.2013

…jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (vgl zB VwGH 28.2.2007, 2004/13/0151). Gemäß § 19 Abs. 1…

UFSW RV/1550-W/04Bescheidadressat bei Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2005

…die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechts in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (VwGH 23.2.2005, 2002/14/0001). Die Abgabenbehörde hat - wie bereits mehrfach erwähnt - als…

BFG RV/7400184/2016§§ 7 Abs 1 lit a bis e, 7 Abs 2 WVG entsprechen nicht der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.01.2018Teil 1/2

…IV des Schenkungsvertrages), nicht aber für SG2. Die Fruchtgenussgemeinschaft tritt nach außen hin als Unternehmerin auf und ihr fließen die Mieteinnahmen zu. Der angefochtene Bescheid ist als solcher bezeichnet und weist sämtliche konstitutiven Bescheidmerkmale auf. Gleichzeitig weist der Bescheid Rechnungsmerkmale auf, insbesondere die UID-Nummer…

UFSL RV/0014-L/04Bescheidcharakter eines rein automationsunterstützt veranlassten "Verspätungszuschlagsbescheides"
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.01.2005

…Lehre und Rechtsprechung ein wesentliches Element der Bescheidqualität ist. Ein Bescheid ist mehr als ein Schriftstück, das nach außen hin alle erforderlichen Bescheidmerkmale aufweist. Ein Bescheid liegt nur vor, wenn das Schriftstück mit normativem Inhalt auf Grund einer entsprechenden Willensbildung bei jener Behörde entstanden ist…

BFG RV/7101187/2014Vorsteuerabzug und Rechnungsmerkmale
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.05.2015

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Bf. in Wien, vertreten durch Stb., vom 08.08.2003, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf Platz 2, betreffend…

BFG RV/7103761/2024Verjährungsunabhängige Erledigung von Abgabenrückerstattungsanträgen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.02.2025Teil 2/2

…erblicken. Es fehlt der nach außen gerichtete normative Abspruch über die gestellten Rückzahlungsanträge gegenüber dem antragstellenden Adressaten und es fehlt eine nach außen tretende Unterschrift oder Genehmigung des behördlichen Entscheidungsträgers. Eine bloß behördenintern genehmigte Banküberweisung zur faktischen Antragserledigung erfüllt nicht die essentiellen Bescheidmerkmale (Spruch, Bezeichnung…

UFSW RV/1755-W/11Errichtung eines Kreisverkehrs durch eine Betriebsansiedlungsgesellschaft V: Berufungsvorentscheidung steht neuerlichem Umsatzsteuerbescheid in derselben Sache entgegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.05.2012Teil 2/2

… 289 Abs. 2 BAO ersatzlos auf. Der Aufhebungsbescheid vom 2. 3. 2011 enthalte sämtliche nach der Bundesabgabenordnung erforderlichen Bescheidmerkmale und sei durch die Zustellung am 14. 4. 2011 gegenüber der Bw. wirksam erlassen worden. Der Aufhebungsbescheid sei rechtlich existent und der Bekämpfung mit Berufung zugänglich…

UFSW RV/2055-W/05Festsetzung des Säumniszuschlages mit automationsunterstütztem Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2007

…weitere Abgabenschuld entstanden. Weiters komme einem Nebenanspruchsbescheid überhaupt keine Bescheidqualität zu, da es sich um einen rein automationsunterstützt erlassenen "Bescheid" handle. Es fehle an den notwendigen Bescheidmerkmalen, insbesondere mangle es am Behördenwillen des Finanzamtes, weil diesem jede Eingriffsmöglichkeit in den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang genommen sei…

UFSG RV/0638-G/05Säumniszuschlag, automationsunterstützter Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2007

…dass dem Nebenanspruchsbescheid keine Bescheidqualität zukomme. Es handle sich um einen rein automationsunterstützt erlassenen Bescheid. Es fehle an den notwendigen Bescheidmerkmalen, insbesondere mangle es am Behördenwillen des Finanzamtes, weil diesem jede Eingriffsmöglichkeit in den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang genommen sei. Nach Lehre und Rechtsprechung werde gefordert…