…können die Berufungsausführungen auch als Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO gewertet werden, der auch in einer Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden kann (vgl. Ritz, SWK 2001, S 343). Wird ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO in der Berufung oder im Vorlageantrag gestellt…
…in der Berufung und dem Vorlageantrag auch als Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO gewertet werden, der auch in einer Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden kann (vgl. Ritz, SWK 2001, S 343). Wird ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO in der Berufung oder…
…16.11.2006 erging der Bescheid über die Festsetzung eines Säumniszuschlages in Höhe von € 119,00. Mit Berufung vom 21.11.2006 brachte die Bw Umstände vor, die inhaltlich als Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO zu werten sind. So führte die Bw aus…
…15.11.2006 entrichtet. Am 16.11.2006 erging der Bescheid über die Festsetzung eines Säumniszuschlages in Höhe von € 119,00. Mit Berufung vom 21.11.2006 brachte der Bw Umstände vor, die inhaltlich als Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO zu werten sind…
…Instanz dieses Schreiben als Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid und nicht nur als Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO gewertet hat, so kann die Bw dadurch nicht in ihren Rechten verletzt sein. Denn einerseits ist über einen Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO auch im Berufungsverfahren…
…was als Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO gewertet werden kann. Berufungserledigungen haben grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Erlassung Bedacht zu nehmen, daher können Anträge nach § 217 Abs. 7 BAO auch in einer Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden. Nach der…
…dass sie an der Säumnis kein Verschulden treffe. Bei verständiger Würdigung ihres Vorbringens kann somit die Berufung als Antrag im Sinn des § 217 Abs. 7 BAO gewertet werden, zumal es bei der Auslegung von Anbringen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen…
…nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Das Vorbringen im Vorlageantrag, dass die Verhängung des Säumniszuschlages nicht durch ihr Verschulden verursacht wurde, kann, da die Bw. steuerlich unvertreten ist, als Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO gewertet…
…bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Jedoch konnte das Vorbringen des unvertretenen Bw. auch als Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO, wonach ein bereits verwirkter Säumniszuschlag mangels Vorliegens eines groben Verschuldens herabgesetzt werden kann, gewertet…
…können Anträge nach § 217 Abs. 7 BAO auch in einer Berufung gegen eine Säumniszuschlagsvorschreibung gestellt werden. Die Passage, beantragt wird jeweils die Aufhebung der festgesetzten Säumniszuschläge, da den Mandanten kein grobes Verschulden an der Säumnis treffe, ist als Antrag zu werten und in der Berufung…
…auch als Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO gewertet, jedoch die Voraussetzungen für eine Anwendung dieser Bestimmung auf den Streitfall als nicht gegeben erachtet. Nach der zitierten Bestimmung sind Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein…
…0337). Anträge gemäß § 217 Abs. 7 BAO können auch in einer Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden (vgl. Ritz, a. a. O., § 217, Tz 65). Das Finanzamt hat die gegen den eingangs angeführten Säumniszuschlagsbescheid erhobene Berufung als impliziten Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO gewertet…
…als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Das Finanzamt hat das Berufungsvorbringen als einen Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO gewertet und die Feststellung getroffen…
…217 BAO). Die für den Zahlungsverzug maßgeblichen Gründe seien grundsätzlich unbeachtlich. Selbst wenn die Berufung als Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO auf Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages infolge eines fehlenden groben Verschuldens an der Säumnis gewertet würde, könnte einem solchen Antrag nicht stattgegeben werden, weil nach…
…Berufung im Umfang der Anfechtung der Säumniszuschläge betreffend Umsatzsteuer 1998 bis 2000 im Ergebnis auch als Antrag gemäß § 221a Abs. 2 BAO gewertet, indem die in Rede stehenden Säumniszuschläge im Wege entsprechender Bescheidänderungen dem Abgabenkonto der Bw. wiederum gutgeschrieben wurden (Buchungsdatum 14. 6. 2005). Nach…
… 211 Abs. 2 und 3 erst mit dem Ablauf der dort genannten Frist..." Gemäß § 217 Abs. 7 BAO "sind Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu…
…als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Der Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO kann auch in einer Berufung gegen den Säumniszuschlagbescheid gestellt werden (vgl…
…bzw. keine Vorkehrungen zur rechtzeitigen Entrichtung getroffen hat, muss als grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO gewertet werden. Eine Herabsetzung des Säumniszuschlages ist daher mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nicht möglich. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 23. Oktober 2007
…kann daher auch als Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO gewertet werden. Laut Aktenlage beantragte die M-KG mit Überrechnungsantrag vom 13. August 2004, vom nach Einbuchung der Umsatzsteuer 6/2004 bestehenden Guthaben einen Betrag von € 9.111,00 auf das Abgabenkonto der Bw…
…217 Abs. 7 BAO greifen, weil dort postuliert werde, dass auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge herab- bzw. nicht festzusetzen seien, als ihn kein grobes Verschulden treffe. Der Bw. könne sich nicht vorstellen, dass dies ein grobes Verschulden von ihm bzw. seinem steuerlichen Vertreter darstelle, noch…