Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der DI. A. B. GmbH, 0000 Wien, A-Gasse 32, vertreten durch Dr. Emmerich W., emerit. Rechtsanwalt, 00000 K., B-Str. 12, vom 8. September 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten…
der A-Gasse war zu ersehen, dass das Mietobjekt teils privat, teils für Bürozwecke genutzt wurde. Die im Flur befindliche Tür teilt die Wohnung in zwei Sphären, von denen die eine das einzige Badezimmer der Wohnung samt zwei Privaträumen umfasst. Wurde das in Rede stehende…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG auch kein Bereicherungsvorsatz für die Verwirklichung des Tatbildes erforderlich, wobei festzuhalten ist, dass dem Bf. im angefochtenen Bescheid keine persönliche Bereicherung vorgeworfen wurde. Das Beschwerdevorbringen vermag somit den Vorsatzverdacht nicht zu entkräften. Es bestehen damit nach Ansicht der Beschwerdebehörde…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, KommRat Heinz Grahammer und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn am 27.11.2003 über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Martin Winkel,, gegen…
…aus, dass sich der Revisionswerber als vertretungsbefugter Gesellschafter einen ungerechtfertigten Vorteil in Ausnützung seiner Eigenschaft als Organ der S GmbH verschafft hat. Da es diese Zahlungen unter dem Begriff "Diebstahl" behandelt, geht es offenkundig auch von einem Bereicherungsvorsatz des Revisionswerbers aus (vgl. § 127 StGB ), somit…
…1168/77; 25.1.1995, 89/16/0149). Mangels Vorliegen eines entsprechenden Bereicherungsvorsatzes sei eine Besteuerung des konkreten Sachverhaltes unter diesem Aspekt betrachtet nicht zulässig, weshalb beantragt wurde, die Versicherungssumme aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden. Im Vorhalteverfahren durch das Finanzamt führte die Bw aus, dass es…
…zeigt, dass es sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht um den entgeltlichen Erwerb einer Beteiligung durch den Vater der bP, sondern um die freigiebige Schenkung mit Bereicherungsvorsatz vom Vater an die bP gehandelt hat. Nach VwGH 12.11.2019, Ra 2018/16/0122, ist eine wirtschaftliche…
…der erweiterte Vorsatz, ,durch das Verhalten des Genötigten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern'. Dieser Bereicherungsvorsatz - dolus eventualis genügt - entspricht dem beim Betrug geforderten und unterscheidet sich vom Bereicherungsvorsatz beim Diebstahl und Raub dadurch, dass die Einschränkung ,durch deren Zueignung' fehlt. Dementsprechend kann Gegenstand…
…verständigt wurde. Darin wurde ausgeführt: "Tatbestand der Veruntreuung oder des Betruges mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht erfüllt. Offensichtlich zahlreiche Missverständnisse und Kommunikationsprobleme. Ein Bereicherungsvorsatz war nicht erweislich. Zivilrechtliche Angelegenheit." 27. Aus einer weiteren Stellungnahme des Verfahrenshilfeverteidigers im gegen den Bf. geführten Finanzstrafverfahren…
…Bedeutung für das Abgabenverfahren, da ein Bereicherungsvorsatz aus der fehlenden Weiterleitung der Sozialversicherungsbeiträge für die Steuerbemessung irrelevant ist und die Einstellung auch nichts über die Höhe der Bemessungsgrundlagen aussagt. Anders verhält es sich mit dem Erkenntnis des Spruchsenats vom 02.06.2023, mit welchem der…
…Damit fehlt aber der Nachweis jener Umstände, die auf einen Schadenersatz ohne vorhergegangenen Bereicherungsvorsatz schließen lassen und das Fehlverhalten ausschließlich in der beruflichen Sphäre ansiedeln. Das Finanzamt ist daher richtigerweise davon ausgegangen, dass das Fehlverhalten der Beschwerdeführerin ausschließlich im privaten Bereich zu sehen ist. Sowohl…
…kridaträchtige Handlungen, (allenfalls betrügerisches) Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung sowie die Zueignung von anvertrautem Gut mit Bereicherungsvorsatz nicht erweislich sind. Mit Beschwerdevorentscheidung des damaligen Finanzamtes 2/20/21/22 vom 14. Jänner 2019 wurde der Beschwerde teilweise stattgegeben und die Haftung von € 677.763…
…kein Raum. Die ***24*** GmbH sei in Zusammenhang mit vorstehendem Sachverhalt nie bereichert worden und habe sie auch nie die Verfügungsmacht über die Gelder gehabt. Auch sei ein entsprechender Bereicherungsvorsatz der XXX - TA GmbH nicht erkennbar und nicht geben. Weiter sei die Subsidiaritätsbestimmung des § 27…
…trotzdem keinerlei Absicherung des Beklagten erfolgte und auch von ihm auch nicht nachhaltig gefordert wurde. Im Zusammenhang mit den oben geäußerten Bedenken gegen die Urkunde Beilage ./4 bleibt nun - unterstellt man dem Beklagten nicht Bereicherungsvorsatz - zumindest ebenso plausibel wie das behauptete Geschehen, dass die Umschuldung…
…doppelten Vorsatz. Einerseits Vorsatz auf Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale und darüber hinaus Bereicherungsvorsatz. Gegenständlich sei weder die objektive noch die subjektive Tatseite erfüllt. Das Behördenorgan habe in der betreffenden Beschwerdevorentscheidung den bereits mit Bescheid vom 15.10.2015 von der Behörde vertretenen Sachverhalt dargestellt. Hieraus könne…
…doppelten Vorsatz. Einerseits Vorsatz auf Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale und darüber hinaus Bereicherungsvorsatz. Gegenständlich sei weder die objektive noch die subjektive Tatseite erfüllt. Das Behördenorgan habe in der betreffenden Beschwerdevorentscheidung den bereits mit Bescheid vom 15.10.2015 von der Behörde vertretenen Sachverhalt dargestellt. Hieraus könne…
…und B. laut Anklageschrift ON 41 sowie beim Vorwurf laut Strafantrag ON 8 in ON 43 sei ein strafrechtlich relevantes Verhalten [nämlich das er mit Bereicherungsvorsatz jemand durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung oder Unterlassung verleitet habe, die diesen oder einen andern am Vermögen…
…aus Verwaltungsstrafen zu reduzieren", da gerade eine derartige Ahndung "den Geldfluss aus Verwaltungsstrafen" nach sich ziehen würde. Mangels Erheblichkeit ist den diesbezüglichen Beweisanträgen nicht nachzukommen. Weder Betrug noch Anstiftung zu Straftaten Betrug nach § 146 StGB setzt Bereicherungsvorsatz, Täuschung und Vermögensschädigung voraus. All dies ist hier…
…andererseits nicht zwingend, dass der Beschuldigte nicht etwa ein persönliches wirtschaftliches Interesse an der Intensivierung und Weiterführung der Vereinstätigkeit gehabt hätte, versprach ihm dies doch wohl auch seine eigene Beschäftigung gegen Entgelt im Rahmen des Vereines. Ein eigener böser Bereicherungsvorsatz, die vereinnahmte, aber nicht abgeführte…
…keine Rechtswirksamkeit erreichte) nicht rechtmäßig zustande kam und de facto ein NICHTBESCHEID vorliegt, wurde durch die unrechtmäßige Exekutionsführung unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt und Geldbeträge widerrechtlich angeeignet. Der Bereicherungsvorsatz ist erfüllt. Die Geldbeträge wurden nicht rückerstattet. Die Rechtswidrigkeit und das Unrecht dauern an. Gründe…