Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Wölflingseder & Partner, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, 4040 Linz, J.- W.- Kleinstraße 18, vom 9. September 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Gertrude Schöftner, vom 29. August 2005 betreffend |…
…vollzogene Maßnahmen aufgehoben werden. Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt somit zunächst die Verwirklichung jenes Tatbestandes voraus, an den die Abgabepflicht geknüpft ist. Die Verwirklichung dieses Tatbestandes muss schon im Hinblick auf die auch für die Sicherstellungsaufträge geltende Begründungspflicht im Sinne des § 93 Abs. 3 lit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., G, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 13. Oktober 2015, betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2014, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…Bayreuth. Nunmehr stellt das Finanzamt die bezogene Familienbeihilfe ab Oktober 2017 ein. 2. Inhaltliche Begründung der Rechtswidrigkeit a. Begründungspflicht Gemäß § 93 Abs 3 lit a Bundesabgabenordnung (BAO) sind Bescheide zu begründen. Der Verwaltungsgerichtshof führt dazu aus: "Nach der ständigen Rechtsprechung muss die Bescheidbegründung erkennen lassen…
…Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs 1 lit b FLAG vorlag, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Begründungspflicht Bescheid Die BF moniert zu Recht, dass die Abgabenbehörde im Erstbescheid Ihrer Begründungspflicht gemäß § 93 Abs 3 lit a BAO nicht ordnungsgemäß nachkommt. Durch eine reine Wiedergabe von…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied OR Dr. Michaela Schmutzer des Finanzstrafsenates 3 in der Finanzstrafsache gegen den Bf. über die Beschwerde des Beschuldigten vom 5. Mai 2002 gegen den Bescheid vom 9. April 2002 über die Einleitung des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr. Michael Schrattenecker, in der Finanzstrafsache gegen RF., X-Stadt, vertreten durch Dr. Andreas Arnold, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 59, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3 in der Finanzstrafsache gegen den Bf. über die Beschwerde vom 13. November 2002 gegen den Bescheid über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 31. März 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 1. März 2005 betreffend Festsetzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Zeitraum Jänner 2004 bis Juli 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die…
…sie auch keine anderslautende Anbringen gemacht hat, war das Finanzamt nicht zur Begründung des angefochtenen Bescheides verpflichtet. Ein Begründungsmangel liegt daher nach Ansicht des Unabhängiger Finanzsenates mangels Begründungspflicht nicht vor. Unterliegt die Übertragung von Kommanditanteilen an einer G.m.b.H. & Co KG der Börsenumsatzsteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Mag. Peter Maurer und die fachkundigen Laienrichter Dr. Christian Haid und Mag. Christiane Riel-Kinzer in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Geschäftsführer, whft. XXX, vertreten…
…in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Mit anderen Worten, der Begründungspflicht wird nur dann entsprochen, wenn in der Begründung des die Wiederaufnahme verfügenden Bescheides nicht nur die neu hervorgekommenen Tatsachen und Beweismittel angeführt sind sondern…
…nach Ansicht der Behörde nicht gesetzt wurden", verhalten ist. Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist vom Finanzamt zu begründen. Der Begründungspflicht wird dabei nur dann entsprochen, wenn der Abgabepflichtige erkennen kann, welche Umstände als Tatsachen neu hervorgekommen sind, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der SW, vom 7. März 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 14. Februar 2005 betreffend Einkommensteuer 2001 und Wiederaufnahme dieses Verfahrens entschieden: Der Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Durch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 19. 1. 2000, GZ. 100/62502/99-5, betreffend Zollschuld , entschieden: Die angefochtene Berufungsvorentscheidung wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR…
…stellt der Unabhänige Finanzsenat fest, dass weder der (erstinstanzliche) Sicherstellungsauftrag noch die darauf bezughabenden Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien der im § 93 Abs.3 lit.a) BAO normierten Begründungspflicht entspricht: Dazu wird insbesondere auf das Erkenntnis des VwGH vom 22.3.1991, 90/13/0074, hingewiesen…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk betreffend Haftung gemäß § 9 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der I, vertreten durch P, vom 15. Oktober 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes S, vertreten durch A, vom 16. September 2009 betreffend Umsatzsteuer 2006 und Umsatzsteuer 2007 entschieden: Die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 2006 wird als…
Für die Fa. I........ fehlt es daher auch jedenfalls an der Nachhaltigkeit, zumal nur ein einziges Projekt auf die besagte Art und Weise abgewickelt wurde und auch keine Wiederholungsabsicht bestanden hat. Erst mit einer Wiederholungsabsicht auf dem freien Markt wäre schließlich die erforderliche Nachhaltigkeit zur…
"Ich habe bereits in meiner dritten Berufungsergänzung vom 01.12.2009 ausführlich und unter Hinweis auf die einschlägige Judikatur vorgebracht, dass der bekämpfte Bescheid nicht ausreichend begründet ist und daher schon aus diesen Gründen aufzuheben ist. Dies ist nach wie vor ständige Rechtsprechung des VwGH…