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LRL 2012 Rz 37–473.6. Anlaufzeitraum (§ 2 Abs. 2 LVO)
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…Liebhaberei, siehe Rz 34). Die Verluste der ersten sieben Jahre sind steuerlich anzuerkennen. Rz 47: Wurde eine Betätigung (nach Ablauf des Anlaufzeitraumes und allenfalls weiterer Jahre) endgültig als Liebhaberei eingestuft und wird sodann die Bewirtschaftung geändert, gilt dies als Beginn einer neuen Betätigung. Maßgebend ist…

BFG RV/7105791/2019Liebhaberei bei einer Betätigung mit Einkunftsquellenvermutung - dauerhafte negative Einkünfte aus der Vercharterung eines Flugzeuges ohne Aussicht auf Erzielung eines Gesamtgewinnes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.10.2023Teil 2/2

…des Geschäftsführers der Komplementärgesellschafterin, der das Flugzeug seit Beginn 2014 betreute, bestätigt. Auch in den Folgejahren wurden keine strukturverbessernden Maßnahmen dergestalt gesetzt, die Einstufung als Liebhabereibetrieb zu widerlegen. Der erhobene Sachverhalt lässt vielmehr auf die Aussichtslosigkeit eines Erfolges der Betätigung schließen. Dies zeigen auch die…

UFSW RV/0532-W/05Nichtvorliegen einer von vornherein aussichtslosen Betätigung, daher steht ein Anlaufzeitraum zu.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2006

…Betätigung unter die Bestimmung des § 1 Abs. 1 LVO ist nach den Bestimmungen des § 2 Abs. 2 der LVO zu beurteilen, ob ein Anlaufzeitraum angenommen werden kann oder nicht: § 2 Abs. 2 LVO bestimmt diesbezüglich: Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung…

BFG RV/6100112/2016Verluste bei einer Betätigung nach § 1 Abs 1 LVO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.06.2018

…Rationalisierungsmaßnahmen). (2) Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (zB Eröffnung eines Betriebes) im Sinn des § 1 Abs. 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung liegen jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum)…

UFSW RV/1235-W/061. Liebhaberei bei einer nebenberuflich ausgeübten Betätigung als Co-Verleger von Kinder- und Horoskopbüchern 2. Nichtberücksichtigung eines Anlaufzeitraums iSd § 2 Abs. 2 LVO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2010

…Bücher mehr gesetzt. Ein Bemühen, das auf eine ernsthafte und nachhaltige Verfolgung der in § 1 Abs. 1 LVO beschriebenen Absicht schließen ließe, kann darin aber nicht erblickt werden. Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO…

BFG RV/5101302/20111. Prüfung der Einkunftsquelleneigenschaft bei erwerbswirtschaftlicher Betätigung eines Reitstalls 2. Angemessene Ergebnisaufteilung bei einer Angehörigen-KG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.02.2016Teil 1/2

…Bundesfinanzgerichtes vom 02.04.2015 betreffend die Vorjahre festgestellt, waren – abgesehen von den Investitionen, die bei Beginn einer Betätigung ohnehin anfallen – diese Umzüge mit Aufwendungen verbunden, vor allem aber waren auch die im Ort2 getätigten Investitionen verloren. Der Kundenstamm musste jeweils wieder neu aufgebaut werden…

UFSW RV/0390-W/07Das tatsächliche Erwirtschaften von Gewinnen ist für die Beurteilung der Zuordnung der Tätigkeit als eine im Sinne des § 1 Abs 1 LVO nicht erforderlich. Eine in Gewinnabsicht unternommene Betätigung im Sinne des § 1 Abs 1 LVO führt ohnehin nur zu der Vermutung des Vorliegens einer Einkunftsquelle, die nach Maßgabe der Regelungen des § 2 Abs1 LVO wiederlegt werden kann.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2007

… 2 Abs. 2 LVO liegen innerhalb der ersten drei Kalenderjahre ab Beginn einer Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen, für diese Betätigung jedenfalls Einkünfte vor. Gemäß Punkt 9.3 der…

BFG RV/7101541/20191. Keine Anerkennung von Vorwerbungskosten bei Vermietung und Verpachtung, wenn die klare Absicht der Vermietung auf Grund mangelnder Vorlage von Belegen und Unterlagen und mangels rechtzeitiger Meldung des Beginnes einer Betätigung für die Behörde nicht erkennbar wird. 2 .Bei voller Erfüllung der Unterhaltsverpflichtung steht der Unterhaltsabsetzbetrag zu. 3. In der Folge auch Zuerkennung des Kinderfreibetrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.06.2022

…sich aus dem vorgelegten behördlichen Vergleich, in dem die Höhe des Unterhaltsbetrages festgehalten wurde. Sofern Zahlungsnachweise nicht vorliegen, bedarf es nach der Verwaltungspraxis einer Bestätigung der empfangsberechtigten Person über die Höhe des vereinbarten Unterhalts sowie über die Höhe der tatsächlichen Zahlungen (Jakom/ Kanduth-Kristen , EStG, …

BFG RV/1100078/2012a) Spekulationsgeschäft - gemischte Schenkung b) Zurechnung von Einkünften bei Verpachtung eines im zivilrechtlichen Eigentum der Gattin stehenden Kellerlokales durch ihren Ehemann c) Liebhaberei - Wegfall der Gesamtgewinnerzielungsabsicht bei einer Betätigung gemäß § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.11.2014Teil 1/2

…Rationalisierungsmaßnahmen). (2) Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (zB Eröffnung eines Betriebes) im Sinn des § 1 Abs. 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung liegen jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum)…

UFSW RV/2961-W/02Liebhaberei bei der Organisation einer einzigen Musikveranstaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2008

…Anlaufzeitraum). Der Anlaufzeitraum ist als eine Art Beobachtungszeitraum anzusehen und findet seine Rechtfertigung darin, dass der Beginn typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigungen grundsätzlich immer mit einem wirtschaftlichen Risiko behaftet ist. Während des Anlaufzeitraumes muss der sich Betätigende allerdings erkennen, ob sich die Betätigung insgesamt lohnend gestaltet bzw…

BFG RV/4100442/20171. Liebhaberei oder Einkunftsquelle eines Appartements einer Hotelanlage nach § 1 Abs. 2 LVO? 2. Änderung der Bewirtschaftung durch a. markante Verminderung des Zinssatzes bzw. b. Aufnahme der Bewerbung (über diverse Internetplattformen) durch die Bf.?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.05.2021Teil 1/2

…über die Werbungskosten in einem absehbaren Zeitraum erzielen zu können; daher sei die Betätigung unter Anwendung der LVO von Beginn bis zur Vornahme der relevanten Änderungen als Liebhabereitätigkeit anzusehen. Dass die Vermietung ab diesem Zeitpunkt aufgrund der Änderung der Bewirtschaftung zu einem Gesamt-Einnahmenüberschuss führe…

UFSW RV/2097-W/03Für die Annahme von Liebhaberei spricht, wenn die Verluste den Umsatz erreichen oder übersteigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.06.2005

…Anlaufzeitraum: Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (z.B. Eröffnung eines Betriebes) im Sinn des § 1 Abs. 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung liegen jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum)…

BFG RV/7103681/2010Umschulungskosten und Vorliegen einer Einkunftsquelle bei einer Mentaltrainerin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.03.2016

…LVO bestimmt nämlich, dass innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (z.B. Eröffnung eines Betriebes) im Sinn des § 1 Abs. 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung, jedenfalls Einkünfte…

UFSG RV/0198-G/10Liebhaberei bei einer Schlagersängerin - Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 LVO oder § 1 Abs. 2 LVO?
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid11.05.2012

…liegen innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (zB Eröffnung eines Betriebes) im Sinn des § 1 Abs. 1 LVO 1993, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum)…

BFG RV/7100635/2018Bewirtschaftung einer 1,2 ha bzw. 2,5 ha großen Obstanlage Einkunftsquelle?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.02.2023Teil 1/3

…beizumessen ist sprechen für die Qualifikation des landwirtschaftlichen Betriebs von Herrn ***2*** als Einkunftsquelle iSd § 1 Abs 1 LVO. Gemäß § 2 Abs 2 LVO liegen innerhalb der ersten drei Kalenderjahre ab Beginn einer Betätigung iSd § 1 Abs 1 LVO, längstens innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre…

UFSW RV/2063-W/02Nichtanerkennung des Anlaufzeitraumes bei einer Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung (Partnervermittlung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2005

…also als eine unter den § 1 Abs. 1 LVO zu subsumierende Tätigkeit anzusehen. Nach Einordnung der Tätigkeit des Bw. unter den § 1 Abs. 1 LVO ist anzumerken, dass gemäß Satz eins des § 2 LVO innerhalb der ersten drei Kalenderjahre ab Beginn einer Betätigung im Sinne…

UFSG RV/0388-G/10Betätigung zur Erzielung von Einnahmen und Liebhaberei bei Vermietung eines Geschäftslokals
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2013

…zu Beginn des Jahres 2005 auszugehen. Ab dem Jahr 2005 ist daher keine Liebhabereiprüfung mehr vorzunehmen und die für die Jahre 2005 bis 2008 im Zusammenhang mit der Liegenschaft 2 erklärten Überschüsse der Werbungskosten über die Einnahmen können - mangels Vorliegen einer einkommensteuerlich relevanten Betätigung - nicht…

UFSL RV/0096-L/06Aufwendungen vor Beginn der betrieblichen Tätigkeit bei einem Reiseveranstalter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2006Teil 1/2

…Eine Beurteilung für die Zukunft erübrige sich bzw. sei die Betätigung in der Vergangenheit nicht ertragsfähig gewesen. Lasse eine Betätigung, die typischerweise der Lebensführung zuzurechnen sei (bei Rundreisen zweifelsohne der Fall), in einem absehbaren Zeitraum keinen Gesamtgewinn erwarten, so liege von ihrem Beginn bis zur…

UFSW RV/1072-W/04Eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO auf Grund einer seit Pensionseintritt mit Verlusten weitergeführten ärztlichen Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2005

…Umstand, dass sein gesundheitlicher Zustand eine Intensivierung der in Rede stehenden Tätigkeit nicht mehr ermöglicht, nicht als neu hervorgekommenes Beweismittel gesehen werden. Selbst wenn im Berufungsfall ein über das Jahr 1997 hinausgehender Beobachtungszeitraum in Hinblick auf die objektive Ertragsfähigkeit der gegenständlichen Betätigung erforderlich gewesen wäre…

BFG RV/5100986/2020Vorliegen einer Krankenanstalt und Liebhaberei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.02.2024Teil 2/3

Abschließend ist daher festzuhalten, dass die Beschwerdeführerin im streitgegenständlichen Zeitraum an einer, jedenfalls spätestens bereits vor Beginn dieses Zeitraumes offensichtlich nicht beziehungsweise nicht mehr wirtschaftlich sinnvollen Betätigung festgehalten hat. Eine Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Verfolgung der in § 1 Abs. 1 LVO beschriebenen Art ist jedenfalls…