IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch gfk Gartner Furherr Karandi Rechtsanwälte, Westbahnstraße 5/11, 1070 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a…
…nicht akzeptiert worden wäre. Ein bestimmter Rechnungsinhalt schaut anders aus. Zur Überprüfung, ob tatsächlich auch jeweils Geldmittel zur behaupteten Barzahlung der Rechnungen vorhanden gewesen sind, wurde der Beschuldigte im Verfahren vor dem BFG zur Vorlage seiner Bankkonten für die bezughabenden Zeiträume aufgefordert. Dieser Aufforderung wurde…
…1988 somit stark unverhältnismäßig wären. Dem sei gegebenenfalls mit einem noch zu stellenden Antrag auf Nachsicht gemäß § 236 BAO zu begegnen. Seitens des Beschwerdeführers wurden die Hintergründe der erfolgten Barzahlungen erläutert und klargestellt, dass ihm diese Norm nicht bekannt gewesen sei. Er habe nur sicherstellen…
…Bitte geben Sie anhand dieser (lückenlosen) Kontoauszüge bekannt, welche Barabhebungen von diesen Konten zur Bezahlung der verfahrensgegenständlichen beanstandeten Rechnungen gedient haben. Sollten die Barzahlungen an diese Firmen nicht durch entsprechende Abhebungen von Bankkonten geleistet worden sein, werden Sie zur Bekanntgabe der Mittelherkunft unter Vorlage der…
Abs. 2: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die…
…es hätte sie während der Geschäftsführertätigkeit nicht gegeben, sie seien dem Bf. auch nie zugekommen und er habe die dort ausgewiesenen Beträge weder durch Barzahlung noch durch Banküberweisung erhalten. Er habe trotz seiner Geschäftsführertätigkeit am Firmenkonto keine Zeichnungsberechtigung gehabt, wohl aber der faktische Geschäftsführer Mag…
…Nachtrag zum Datum 14.4.2015 mit einem Eingang von € 5.500,00 vor. Ein Nachweis der vorhandenen Geldmittel bei behaupteter Barzahlung liegt demnach zur Rechnung vom 20.4.2015 nicht vor. Im Zeitraum 17.4.2015 bis 21.4.2015 weist das vorgelegte…
V: Die Firma ***9*** wollte Barzahlung? Bf. Ja. ***10***: Rechnung vom 16.12.2016, Facharbeiter, € 30.496,80, Durchführungsbestätigung über eine Überweisung v. 27.2.2017 € 30.496,80. Abfrage der UID-Nummer Stufe 2, 10.11.2016 V: Wer war für Sie…
…um Ausfälle von Arbeitnehmern und Arbeitsspitzen abzufangen. In diesem Zeitraum wurden an diese Personen, die ausgeholfen haben, Barzahlungen geleistet, wobei der Bf. diese Zahlungen nicht selbst vorgenommen hat. Es war zuvor dieses System so von seinem nunmehr 77jährigen Vater als ehemaligem Geschäftsführer so begonnen worden…
…15 Stunden gearbeitet hätten. ***13*** sagte aus, als Kellner für die ***Bf1*** gearbeitet zu haben und von ***7*** sen. bar bezahlt worden zu sein. Genauso gab dies auch ***14*** an, die teilweise Zahlungen auf ihr Gehaltskonto erhielt und teilweise Barzahlungen. ***15***, ***18***, ***19***, ***20*** , ***21…
…M.GmbH, D.GmbH, P.S.GmbH gedient haben. Sollten die Barzahlungen an diese Firmen nicht durch entsprechende Abhebungen von Bankkonten geleistet worden sein, werden Sie zur Bekanntgabe der Mittelherkunft unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen (z.B. Sparbuchabhebungen usw.) und Belege aufgefordert. Bezugnehmend auf die…
…hat es laut vorliegenden Kontoauszügen wiederum im Februar 21 Abhebungen (darunter Kleinabhebungen von 30 und 50 €) gegeben, in Summe soll damit am Barzahlungstag ein Betrag von € 28.180,00 zur Verfügung gestanden sein, was den Rechnungsbetrag von € 11.757,00 bedeutend übersteigt…
…einstellen; in eventu 4. die Strafe auf ein tat- und schuldangemessenes Ausmaß reduzieren." ********** Mit Schreiben vom 6.3.2017 wurde der Bf. zur Vorlage von Kontoauszügen zum Nachweis der Barzahlungen aufgefordert: "In der Finanzstrafsache gegen P wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1…
…Bitte geben Sie anhand dieser (lückenlosen) Kontoauszüge bekannt, welche Barabhebungen von diesen Konten zur Bezahlung der verfahrensgegenständlichen beanstandeten Rechnungen gedient haben. Sollten die Barzahlungen an diese Firmen nicht durch entsprechende Abhebungen von Bankkonten geleistet worden sein, werden Sie zur Bekanntgabe der Mittelherkunft unter Vorlage der…
…bar bezahlt Der Prüfer ging davon aus, dass die behaupteten Barzahlungen vom 31.3.2007 verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen und unterzog diese Beträge der Kapitalertragsteuer. Aus dem Erkenntnis des BFG zu RV/710197/2009 vom 27. Juli 2015 ist aus der Begründung der Beschwerdeabweisung zur Beschwerde…
…600,-- . Rechnung Nr. 0100015009 vom 17.12.2009 über € 28.272,-- . Rechnung Nr. 0100016009 vom 18.12.2009 über € 27.960,—- Bankzahlungen betreffend M.GmbH It. Buchhaltung: . am 08.10.2009 Überweisung € 1.050,-- . am 11.11.2009 Überweisung € 4.650,—- …
…In freier Beweiswürdigung wurde durch die Betriebsprüfung festgehalten, dass aufgrund der Gesamtheit der Umstände der Geschäftsabwicklung (Ermittlungen im Betrugsverfahren gegen A.I., größtenteils Barzahlungen der Leistungen, Überzahlungen über die fakturierten Beträge hinaus) davon ausgegangen werde, dass der behauptete Leistungsaustausch tatsächlich mit diesen Firmen nicht stattgefunden…
…3.1. Behandlung einer Zuzahlung Rz 1107: Neben der Gewährung von Gesellschaftsanteilen durch die übernehmende Körperschaft lässt § 19 Abs. 2 Z 3 UmgrStG in engen Grenzen die Leistung von Barzahlungen (= Zuzahlungen) an den Einbringenden zur Herbeiführung eines Spitzenausgleiches zu. Näheres siehe Rz 1054. Nach §…
…die Rechnungen wurden Großteils bar bezahlt. Für jede Barzahlung liegen Auszahlungsbelege vor. Am 17.06.2014 wurde eine Befragung über die Geschäftsbeziehungen der [Bf.] zu den Subunternehmen mit dem GF der [Bf.] Hr. GF-Bf im Beisein seines steuerlichen Vertreters und des Teamleiters des BV…
- Die Bf. hat durchwegs größere Barzahlungen an Personen geleistet, deren Identitäten unklar waren. Denn die Unterschriften auf den vorgelegten Zahlungsbestätigungen stimmen - klar erkennbar - in keinem Fall mit jenen in den Reisepasskopien (soweit vorhanden) bzw. jenen der vorliegenden Musterzeichnungen überein. Von jenen Personen, die die Zahlungsbestätigungen…