…Feststellungen Gem. § 131 Abs. 1 BAO sollen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen u.a. alle Bareingänge - täglich - und einzeln festgehalten werden. Gem. § 18 Abs. 1 und 2 UStG sind die Entgelte für Lieferungen und Leistungen sowie die dazugehörige Umsatzsteuer fortlaufend, unter Angabe des…
…lautet: (...) Soweit nach §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. § 131 Abs. 1 Z 2 BAO…
…Feststellungen Gem. § 131 Abs. 1 BAO sollen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen u.a. alle Bareingänge - täglich - und einzeln festgehalten werden. Gem. § 18 Abs. 1 und 2 UStG sind die Entgelte für Lieferungen und Leistungen sowie die dazugehörige Umsatzsteuer fortlaufend, unter Angabe des…
…Bareingänge und Barausgänge, die nicht laufend mit der "betrieblichen" Kasse verrechnet werden können, sind tagesbezogen festzuhalten (zB durch Belege). Vor diesem rechtlichen Hintergrund wäre die Bw in allen Streitjahren verpflichtet gewesen, die Bareingänge (= Spieleinnahmen) und Barausgänge (= Auszahlungen an Spieler) täglich in geeigneter Weise…
…entgangenen Zinsen stellten eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, die mit 35.600 S (8 % des Durchschnittsstandes von 445.000 S) zu bewerten sei (Tz 23a des Prüfungsberichtes). Im Zusammenhang mit drei Bareingängen auf dem betrieblichen Bankkonto der Bw. am 6. März 1997 im Gesamtbetrag von 952…
…und einzeln erfasst werden (s. zB Ritz, aaO, § 131 Tz 8, mwN). Bareingänge und Barausgänge sind täglich festzuhalten ("Grundlagensicherung"). Für diese Grundlagensicherung können beispielsweise Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Paragondurchschriften, Registrierkassenkontrollstreifen, eine elektronische Datenverarbeitung oder ein Kassabuch mit Bestandsrechnung verwendet werden. Ein solches Festhalten kann auch unmittelbar…
Einleitung Einleitung Zu der gemäß § 131 Abs. 1 Z 2 BAO ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Erleichterung der Losungsermittlung bei Bareingängen und Barausgängen (Barbewegungs-VO, BGBl. II Nr. 441/2006) ergeht der nachstehende Durchführungserlass. Dieser Erlass ist mit Wirksamkeit 1. Jänner 2007…
…zu den Büchern oder Aufzeichnungen gehörigen Belege derart geordnet aufbewahrt werden sollen, dass die Überprüfung der Eintragungen jederzeit möglich ist (Z 5). Unbestritten ist gegenständlich, dass Aufzeichnungen über Bareingänge und Barausgänge nicht geführt bzw. jedenfalls nicht vorgelegt wurden. Auch gibt der Berufungsführer mit seinen Ausführungen…
…der Lebenshaltungskosten habe bisher nicht aufgeklärt werden können. Auf dem Bankkonto R.F. Nr. seien mehrere Bareinlagen verbucht, deren Herkunft bisher nicht nachgewiesen worden sei. Die von seinem Vater am 20.6.2001 ausgestellte Bestätigung, dass er dem Bw. "im Laufe des Jahres" 220.000…
…Betriebseinnahmen eines Tages also nicht einzeln erfasst, sondern durch Rückrechnung aus End- und Anfangsbestand ermittelt, dann sind End- und Anfangsbestand, alle Barausgänge sowie nicht erfolgswirksame Bareingänge täglich zu erfassen (vgl. hiezu FLD Tirol, 9.4.1996, 70.253-7/96). Weiters wurden in der Jahresaufstellung …
…Betriebes und gelten auch für Spielautomatenkassen. Vor diesem rechtlichen Hintergrund wäre der Bf. verpflichtet gewesen, die Bareingänge (Spieleinnahmen) und Barausgänge (Auszahlungen an die Spieler) täglich in geeigneter Weise festzuhalten. Dass dies nicht der Fall war, ergibt sich aus den unbestrittenen Aufzeichnungen des Unternehmens, woraus hervorgeht…
…Soweit nach den §§ 124 oder 125 BAO eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder diesen zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden. Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs…
…täglichen Aufzeichnungen mittels Kassasturz gewählt worden. Eine Stockverrechnung habe nicht stattgefunden. Der Anfangs- und der Endbestand der Barmittel sowie alle Barausgänge sowie die nicht erfolgswirksamen Bareingänge seien täglich aufgezeichnet worden. Es seien nicht die Einnahmen mittels RAK hochgerechnet worden, sondern es sei lediglich die Verteilung…
…zumutbar erscheint. Bei Vorliegen von Einzelaufzeichnungspflicht bleibt jedem Steuerpflichtigen die Auswahl der Art der Erfassung (Grundlagensicherung) selbst vorbehalten[2]. Mindesterfordernis nach § 131 Abs. 2 Z 1 BAO ist den einzelnen Bareingang aufzuzeichnen, wenn allerdings zusätzliche Aufzeichnungen geführt werden, die für die Abgabenhebung von Bedeutung sind…
…2014) beanstandet, wurden betreffend Umsatzermittlung keine Bareinzelaufzeichnungen zu den diversen Geschäftsvorfällen geführt (lt. Barbewegungsverordnung besteht die Verpflichtung, alle Bareingänge und Barausgänge einzeln und in ihrer Entstehung und Abwicklung nachvollziehbar aufzuzeichnen). Im Prüfungszeitraum wurden "eindimensionale Stricherllisten" ohne Bezug zum einzelnen Geschäftsfall geführt. [...] Abgabepflichtige, die gemäß § 126…
…nach den §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden. Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs…
…haben, und zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Angesichts der mangelnden Aufklärung hinsichtlich Herkunft und Veranlassung der Bareingänge vom 13.4.2005 in Höhe von EUR 10.000,- … ist nicht auszuschließen, dass der Vermögenszuwachs aus (zum Teil) nicht einbekannten Einkünften stammt…
…1: Es sei kein Kassabuch geführt, keine Aufzeichnungen über bar eingenommene Beträge geführt worden, Rechnungen über Bareingangszahlungen seien nicht aufbewahrt worden, sodass eine vollständige Erfassung und Überprüfung der Bareinnahmen nicht möglich gewesen sei. Laut Niederschrift mit dem Bf. vom 8.8.2012 gäbe es außer…
…nach den §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen alle Bareingänge und Barausgänge in den Büchern oder in den Büchern zu Grunde liegenden Grundaufzeichnungen täglich einzeln festgehalten werden. Abgabepflichtige, die gemäß § 126 Abs…
…die die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen gewährleisten würden, nicht vorgelegt hätten werden können", dem Erfordernis, Bareingänge und Barausgänge täglich in geeigneter Form festzuhalten, nicht entsprochen worden sei, keine Aufzeichnungen über private Fahrten vorhanden gewesen seien, keine Zeiten ersichtlich seien, wann die Fahrten erfolgt seien, keine Arbeitszeitaufzeichnungen…