…erkennenden Senates macht es für steuerliche Belange keinen Unterschied, ob die an den nahen Angehörigen erbrachten Unterhaltsleistungen in direkter Form, etwa in Form einer Geldzuwendung, geleistet werden, oder aber, wie im vorliegenden Fall, in Form einer Bürgschaftsübernahme, mit deren Einlösung der Bürge jederzeit rechnen muss…
…dem Steuerpflichtigen die Belastung zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Nach der im Zusammenhang mit Bürgschaften zugunsten naher Angehöriger entwickelten Judikatur des VwGH (21.9.1993, 93/14/0105, 28.2.1995, 95/14/0016 u.a…
…dem Steuerpflichtigen die Belastung zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Nach der im Zusammenhang mit Bürgschaften zugunsten naher Angehöriger entwickelten Judikatur des VwGH (21.9.1993, 93/14/0105, 28.2.1995, 95/14/0016 u.a…
…Abs. 3 EStG 1988 erwächst dem Steuerpflichtigen die Belastung zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Nach der im Zusammenhang mit Bürgschaften zugunsten naher Angehöriger entwickelten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (21.9.1993, 93/14/0105, 28.2.1995…
…worden, dass Bürgschaftsübernahmen zwangsläufig erfolgen, wenn der Steuerpflichtige geglaubt habe, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können. Eine existenzbedrohende Notlage liege vor, wenn die wirtschaftliche Existenz des nahen Angehörigen verloren zu gehen drohe, dieser…
…zugunsten eines nahen Angehörigen eine besondere Bedeutung zu, da zu der Anerkennung zusätzliche Voraussetzungen vorliegen müssten, die nach Auffassung seitens des Bf. im vorliegenden Fall erfüllt seien: a) "Es ist erforderlich, dass der Steuerpflichtige glaube, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen…
…gesellschaftlicher Ebene treffen (Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 34, Anm. 34). Bürgschaftszahlungen zugunsten eines nahen Angehörigen stellen als solche keine Unterhaltsleistung dar und fallen daher nicht unter das Abzugsverbot des Abs 7 (VwGH 21. 9. 1993, 93/14/0105, Ablehnung von Quantschnigg/Schuch…
…ist erforderlich, dass der Steuerpflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können. Daher muss bereits das Eingehen der Bürgschaft das Merkmal der Zwangsläufigkeit aufweisen. Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor, wenn…
…ergeben sich keine Anhaltspunkte. Unter Beachtung des Berufungsvorbringens besteht allein Streit darüber und entscheidet den Berufungsfall, ob der Bw. zur Übernahme der Bürgschaft zugunsten eines nahen Angehörigen aus sittlichen Gründen verpflichtet war und damit das Tatbestandsmerkmal der Zwangsläufigkeit iSd § 34 Abs. 3 EStG 1988 vorlag…
…Jahr 1999 verpflichtet war und die sich daraus ergebenden Zahlungen (Vergleichszahlung in Höhe von € 10.000) im Streitjahr 2007 als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 zu berücksichtigen sind. Hinsichtlich dieser strittigen Frage - Bürgschaftsübernahme für nahe Angehörige - gibt es eine umfangreiche, im Wesentlichen restriktive…
…klare Trennung der Sphäre der Einkommenserzielung von jener der Einkommensverwendung zu erreichen. Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen sei darüber hinaus die tatsächliche Umsetzung (Durchführung/Vollziehung) der abgeschlossenen Verträge. Eine marktkonforme Vermietung begründe auch die Unternehmereigenschaft im Sinn der Mehrwertsteuersystemrichtlinie sowie…
…vielmehr die Sittenordnung dieses Handeln gebieten. Zusammenfassend wird nach herrschender Rechtsauffassung § 34 EStG 1988 im Zusammenhang mit der Frage der steuerlichen Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen zu Gunsten naher Angehöriger sehr restriktiv ausgelegt. Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastungen ist deshalb auch auf sehr seltene…
…vielmehr die Sittenordnung dieses Handeln gebieten. Zusammenfassend wird nach herrschender Rechtsauffassung § 34 EStG 1988 im Zusammenhang mit der Frage der steuerlichen Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen zu Gunsten naher Angehöriger sehr restriktiv ausgelegt. Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastungen ist deshalb auch auf sehr seltene…
…eingegangener Bürgschaften, so muss nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Zwangsläufigkeit schon für den Zeitpunkt des Eingehens der Bürgschaftsverpflichtung gegeben gewesen sein (VwGH 28.1.2005, 2001/15/0173). Hinsichtlich dieser strittigen Frage - Bürgschaftsübernahme für nahe Angehörige - gibt es eine umfangreiche, im Wesentlichen restriktive, Rechtsprechung…
…einer Bürgschaft zu beurteilen sei, um eine für den Gatten der Bw existenzbedrohende Konkursgefahr abzuwenden. Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen zu Gunsten naher Angehöriger sei vom VwGH bereits mehrfach anerkannt worden, wenn für das Eingehen dieser Verpflichtung Zwangsläufigkeit gegeben sei, um eine existenzbedrohende Notlage abzuwenden…
…ihm sonst bessere Ertragschancen zu vermitteln (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, § 34 Anmerkung 78, Stichwort "Bürgschaftszahlungen zu Gunsten eines nahen Angehörigen"). Ergänzend sei noch angeführt, dass eine existenzbedrohende Notlage des Gatten X insoferne nicht bestand, als er - gemäß Abfrage in der AIS-(Abgabeninformationssystem-)Datenbank…
…für die Übernahme der Haftung für den Kredit der GmbH seines Bruders kann daher nur in privaten Motiven des Bw. gelegen sein. Zahlungen aus Anlass einer für einen nahen Angehörigen eingegangenen Bürgschaft können (in seltenen Fällen) als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Gemäß § 34 Abs…
…ihm sonst bessere Ertragschancen zu vermitteln. 4. Es besteht keine sittliche Verpflichtung eines Steuerpflichtigen zur Übernahme von Bürgschaften für Schulden, die ein naher Angehöriger ohne besondere Notwendigkeit eingegangen ist. 5. Eine Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen setzt voraus, dass sich der Steuerpflichtige nach dem Urteil billig…
…dienen, den Betrieb des Schuldners zu erweitern oder ihm sonst bessere Ertragschancen zu vermitteln. d. Es besteht keine sittliche Verpflichtung eines Steuerpflichtigen zur Übernahme von Bürgschaften für Schulden, die ein naher Angehöriger ohne besondere Notwendigkeit eingegangen ist. e. Eine Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen setzt voraus…
12.8.11 Bürgschaft Bürgschaft zu Gunsten eines nahen Angehörigen Rz 893: Bürgschaftszahlungen sind als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen (VwGH 21.9.1993, 93/14/0105; VwGH 28.2.1995, 95/14/0016; VwGH 24.11.1999, 94/13/0255): Es…