…die Aufhebung des KVStG in Deutschland, wodurch Deutschland auf sein Besteuerungsrecht verzichtet, zu keiner anderen Lösung. Maßgeblich sei nur, dass die Kapitalgesellschaft vor der Verlegung der Geschäftsleitung oder des satzungsmäßigen Sitzes in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union als Kapitalgesellschaft angesehen wurde. Die von der Finanzbehörde…
…eröffneten Möglichkeiten durch einen Mitgliedstaat voraus, dass ein Fall von Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder Wettbewerbsverzerrung auf Unionsebene vorliegt." Wenn der EuGH daher in Rn. 46 schreibt, dass sich Anderes aus einem einschlägigen völkerrechtlichen Abkommen mit diesem Drittland ergeben könne, bezieht sich dieses "Anderes" auf die Aussage…
…von der Bf. eingewandte Rechtsansicht, eine Entgeltsminderung liege nur dann vor, "soweit das erhaltene Entgelt tatsächlich zurückgezahlt werde" und bezieht sich auf BFH 18.9.2008, V R 56/06, sowie EuGH 29.5.2001, Rs. C-86/99, Freemans. Nach Ansicht des EuGH gelte…
…Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im Beschwerdefall gibt es keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage, ob das Melbourne-Agreement Auswirkungen auf die Unionsrechtskonformität der Telekom…
…nur darauf kommt es an. Die Bestimmung des § 188 Abs. 1 Z. 1 InvFG "…als ausländische Kapitalanlagefonds gelten OGAW, deren Herkunftsmitgliedstaat nicht Österreich ist" , ist keineswegs so zu verstehen, dass darunter nur OGAW fallen, die in einem Mitgliedsstaat der EU niedergelassen oder zugelassen sind…
…dann wird der Vortrag des österreichischen Verlustes aus dem Jahr 2 durch den Umstand nicht beeinträchtigt, dass auch Deutschland einen Verlustvortrag bei seiner Besteuerung gewährt. Es ist einzuräumen, dass hier das eigenartige Ergebnis eintritt, dass das österreichische Unternehmen insgesamt einen Gewinn von S 1,800…
…aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart die Auslandsverlustverwertung in Österreich, besteht im Gewinnfolgejahr auf Grund des DBA-Deutschland ein Anrecht, dass der gesamte deutsche…
…von 600. In der Bilanz zum 31.12.05 nimmt die A-GmbH eine Teilwertabschreibung der Beteiligung an der B-GmbH im selben Ausmaß vor. Werden keine fundierten Argumente vorgebracht, auf welche anderen Faktoren die Teilwertberichtigung der Beteiligung an der B-GmbH zurückzuführen ist, ist…
…in einem DBA-Partnerstaat den anderen DBA-Partnerstaat auch dann nicht davon entbindet, seinerseits die Prinzipien des Fremdverhaltens zu beachten, wenn dieser Verstoß zugunsten des Steuerpflichtigen erfolgt. Allerdings wird in Fällen dieser Art, auf österreichischer Seite eingehendst zu hinterfragen sein, ob ein Gestaltungsablauf, der sich…
…dem Ergebnis, dass die deutsche KESt-Vorbelastung im Fall einer nachfolgenden Gewinnausschüttung der Ö-GmbH an A anrechenbar ist. Es ist aber zu beachten, dass Deutschland bei dem fiktiven Durchgriff auf A nur berechtigt ist, 15% des Bruttobetrages der Gewinnausschüttung einer Quellenbesteuerung zu unterziehen. Dieser…
…anzurechnen, die auf die Auslandseinkünfte entfällt (Anrechnungshöchstbetrag). In welcher Höhe Auslandseinkünfte bei der Besteuerung im Ausland angesetzt worden sind, ist hierbei ohne Belang (EAS 2527). Die Aussagen von Rz 39e des zitierten Kommentars sind damit insoweit überholt, als sie Einkünfte aus einer einzigen Quelle betreffen…
…oder lediglich der Besteuerung auf Remittance-Basis unterliegen sollte. Da es sich bei Großbritannien (derzeit) um einen EU-Mitgliedstaat handelt, kann der Steuerpflichtige einen Antrag auf Nichtfestsetzung der Steuerschuld in der das Wegzugsjahr (= Jahr des Ansässigkeitswechsels) betreffenden Steuererklärung stellen. Folglich bezieht sich der Nichtfestsetzungsantrag…
…Verhältnis zu anderen Staaten führen, gelten als Veräußerung der Beteiligung und lösen in diesem Rahmen eine "Wegzugsbesteuerung" aus. Die Einkünfte sind hierbei mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert zum Zeitpunkt des Wegfalles des Besteuerungsrechtes Österreichs und den Anschaffungskosten anzusetzen. Im Fall des Wegzuges wird…
…wie auch im "Deutschlandfall" keine inländische Steuer vorzuschreiben. Ob Italien im Jahr 2 bei der italienischen Besteuerung den Betriebstättenverlustvortrag zulässt, richtet sich nach italienischem Recht. Das Diskriminierungsverbot des DBA-Italien wird jedenfalls auf österreichischer Seite zurzeit so ausgelegt, dass Italien hiezu abkommensrechtlich nicht verpflichtet ist. …
…Einkommen der britischen Tochtergesellschaft infolge des 15% übersteigenden britischen Steuersatzes gemäß § 3 der Verordnung BGBl. II Nr. 295/2004 einer "vergleichbaren" Körperschaftsteuer unterliegt. Nimmt die genannte britische Tochtergesellschaft am britischen "Group Relief-System" teil, bei dem eine Saldierung ihres positiven Einkommens mit den Verlusten anderer…
…KG, kann angesichts der in EAS 3256 und EAS 3265 erläuterten abkommensrechtlichen Unwirksamkeit der deutschen "Geprägetheorie" aus Artikel 23 DBA-Deutschland kein Anspruch mehr auf Steuerfreistellung in Österreich abgeleitet werden. Ist die deutsche GmbH&Co KG des österreichischen Investors an einer deutschen operativen Personengesellschaft beteiligt…
…Österreich erhobene Steuern auf ihre Steuer anzurechnen. Eine automatische Information der betreffenden ausländischen Finanzverwaltungen erfolgt seitens der österreichischen Finanzämter nicht; die ausländischen Investoren sind daher von sich aus verpflichtet, ihre Einkünfte aus Österreich im Ausland offenzulegen (für Zwecke des Progressionsvorbehaltes oder im Rahmen des Anrechnungsverfahrens)…
…5 Auswirkungen von DBA Rz 1494: Die in DBA vorgesehenen Besteuerungsrechtezuteilungen können die inländische Steuerpflicht einschränken, eine Erweiterung des inländischen Besteuerungsanspruches erfolgt dadurch nicht. Zur Interpretation der DBA ist das innerstaatliche Recht heranzuziehen, sofern sich aus dem Wortlaut oder aus dem Abkommenszusammenhang nicht etwas anderes…
…ausländischen Verlusten nicht der Fall. Denn aus § 2 Abs. 8 EStG 1988 ergibt sich, dass nur im Ausland unberücksichtigt gebliebene Verluste, nicht jedoch im Ausland berücksichtigte Verluste in die Bemessungsgrundlage des Welteinkommens einzubeziehen sind. Ein in Deutschland im Verlustrücktragsweg berücksichtigter Veräußerungsverlust einer deutschen Betriebstätte darf…
…gegenüber EU- und EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen zu verstehen (EAS 2303, EAS 2309). Das aus den EU-rechtlichen Grundfreiheiten resultierende Gebot einer Verlustverwertung im Betriebstättenstaat steht damit unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass diese Verwertung wegen positiver Auslandseinkünfte des Abgabepflichtigen nicht zu einer…