…sei, weil er neben seinem Hauptberuf als Versicherungsangestellter noch die Funktion eines Bürgermeisters sowie weiterer unentgeltlicher Funktionen ausübe. Durch seine Reisen sei kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet worden, weil er weder eine Fahrtätigkeit in einem lokal eingegrenzten Bereich ähnlich einer Patroullientätigkeit ausgeführt habe, noch…
…Ausgangspunkt der Reise) des Vertreters befinde und die an diesen Bezirk angrenzenden Bezirke zu verstehen (Statutarstädte würden dabei nicht als eigener Bezirk gelten). Der Verpflegungsaufwand für Fahrten zu Orten in diesen Bezirken sei daher nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen gewesen. Gegen diesen Bescheid erhob der…
…Reiseziel sehr oft Orte, die vom Ausgangspunkt der Reise, Selzthal, nur wenige Kilometer entfernt sind (z. B. Klaus: 45 Kilometer, Fahrzeit in einer Richtung rd. 50 Minuten; Kirchdorf a. d. Krems: 55 Kilometer, Fahrzeit rd. eine Stunde). In den Zusammenstellungen ist bei den genannten Reisezielen…
…für die (Retour-)Fahrt von der Arbeitsstätte zur Wohnung abgilt, entstehen einem Arbeitnehmer für den Fall, dass er eine Dienstreise von der Arbeitsstelle aus antritt, welche ihn sodann abends zu seiner Wohnung führt ohne die Arbeitsstätte, welche den Ausgangspunkt der Reise gebildet hat wiederum anzufahren…
…Aufstellung zu den Reisekosten für die Monate September bis Dezember 2009. In den ursprünglichen Aufzeichnungen von Herrn K wurde die Beladestelle "N" als Reiseziel angeführt, was nicht korrekt ist Die Aufzeichnungen wurden von uns entsprechend richtig gestellt. Dazu unsere folgende Anmerkung: Ausgangspunkt der Dienstreise: PLZ1TKBeladestelle…
…Aufwendungen für die Rückfahrt von der Arbeitsstätte zur Wohnung abgelten, entstehen einem Arbeitnehmer für den Fall, dass er eine Dienstreise von der Arbeitsstelle aus antritt, welche ihn sodann abends zu seiner Wohnung führt ohne die Arbeitsstätte, welche den Ausgangspunkt der Reise gebildet hat wiederum anzufahren…
…dass sie auch nachträglich bei der Überprüfung durch das Finanzamt die Kontrolle sowohl des dienstlichen Zweckes der einzelnen Fahrt als auch der tatsächlich zurückgelegten konkreten Fahrtstrecke erlaubten. Die der Auszahlung des Kilometergeldes zu Grunde liegenden Aufzeichnungen enthielten keine Angaben über den Ausgangspunkt der jeweiligen Reisebewegung…
…Routen angefahrenen Orte nicht aufbewahrt wurden und daher nicht vorgelegt werden konnten. Die Angaben der Reiserouten für Jänner 2007 wurden vom Bw. aus dem Gedächtnis heraus gemacht. Aus dem Akt geht hervor, dass der Bw. jedenfalls seit 2004 Differenzwerbungskosten wie im berufungsgegenständlichen Jahr beantragt hatte…
…dann nicht als "Reisekosten" im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 steuermindernd zu berücksichtigen, wenn ein abzugeltender Mehraufwand offenkundig nicht vorliegt (vgl. VwGH 24.2.1993, 91/13/0252; 5.10.1994, 92/15/0225). Die Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit gehört zu…
…vor. Nach den vorliegenden Reisekostenabrechnungen der vom Beschwerdeführer im Jahr 2007 vorgenommenen 26 Dienstreisen waren 24 Dienstreisen eintägig. Bei allen Dienstreisen war entweder Hu oder X Ausgangspunkt der Dienstreise, wohin der Beschwerdeführer von seinen Dienstreisen wieder zurückkehrte. Im November 1998 mieteten der Beschwerdeführer und A…
…der Reisekosten als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nicht zulässig ist. Weiters ist in dem Erkenntnis ausgeführt, dass die untergeordnete Bedeutung sich dabei keineswegs bloß aus dem zeitlichen Ausmaß von Reiseabschnitten, sondern ebenso aus einem unzweifelhaft im Vordergrund stehenden "auslösenden Moment" für die Entscheidung zum Antritt der…
…Deshalb erscheint es als nicht glaubwürdig, dass sich der Pflichtige daran erinnert wie viele Kilometer er zu einzelnen Tankungen, die ja Ausgangspunkt der Erstellung des "Gedächtnisprotokolls" waren (Anfrage des Prüfers über Höhe des betrieblichen Anteils), gefahren ist. Weiters erscheinen die angesetzten betrieblichen Prozentsätze für 2000…
… Auffällig ist, dass der Ausgangspunkt der Reise in P. (vgl. Fahrtkosten vom/zum Flughafen) war und nicht der von Ihnen behauptete Mittelpunkt der Lebensinteressen (F.(BRD)). Wie erklären Sie diesen Umstand? | 5) | In der am 22. Dezember 1999 beim Finanzamt F. eingebrachten Einkommensteuererklärung…
…Beispiel der internen, monatlichen KORE am Monat 7/200]: Projekt C-Strasse, SBG 67HR Gruppenregie Bw.... 75 HR (l. Berichtsbogen) davon auf Projekte: z.B. O.. 40 HR (Firmencode 8) 2.4.3.3.3 Reisekostenabrechnungen Ausgehend von ihren Reisekostenabrechnungen, war der Ausgangspunkt der Dienstreisen…
…Reisen zweitägig. Sechs Reisen wurden von Salzburg aus angetreten. Von den neun Reisen dieses Zeitraumes war G. nur einmal Ausgangspunkt der Reise und zwar am 22. Februar. Endpunkt dieser Reise war wiederum Salzburg. In den Monaten Jänner bis Juni 2001 war von den neun Reisen…
…Wochen-tagen verläuft die Reise Wohnsitz - Arbeitsort - Kursort - Wohnsitz. In der Fahrtaufstellung wurde, da Pendlerpauschale beansprucht wird, nur die Fahrt Arbeitsplatz Kursort angeführt. Es liegt daher immer eine Reisetätigkeit mit einer Entfernung von mehr als 25 km vor, wenn als Ausgangspunkt der Wohnort betrachtet wird…
…den Ausgangspunkt der Fahrten könne dem Fahrtenbuch der Dienstgeber entnommen werden. Zuzüglich legte der Berufungswerber auch für die Jahre 2003, 2004, 2005 und 2006 Zusammenstellungen der beruflich veanlassten Reisen in Zusammenfassung der einzelnen Monate vor. Im Detail legte er die Liste der Nachweisung der beruflich…
…ob seine Brüder Zigaretten geschmuggelt hätten. Er bestreite bzw. wisse nicht, dass bzw. ob in den Reisebussen der Firma C Zigaretten so wie am 21. Mai 2001 geschmuggelt worden seien. Er bleibe dabei, dass die einzige ihm vorzuwerfende Tathandlung jene vom 21. Mai 2001 sei…
…und diese Steuer habe, wie der Prüfer richtig eingewendet habe, in diesem Fall keinerlei Zusammenhang mit irgendwelchen Betriebsausgaben. Die Betriebsausgaben des Veranstalters des Gewinnspieles würden nur dem Wert der Reise und des Taschengeldes entsprechen. Wolle man nun zu einem wirtschaftlich völlig gleichen Ergebnis kommen, nämlich…
…den Tagungsort zu reisen), wäre er niemals an den Ausgangspunkt der laut Fahrkarte dokumentierten Busreise gelangt (siehe Arbeitsbogen BP, Abschnitt 1998, Kartenteil). Damit der Beschuldigte vom Flughafen Tenerife Norte nach Puerto de la Cruz gelangen konnte, benötigte er offenbar eine Busfahrkarte der Linie 1102 vom…