…daran orientierenden vergleichbaren Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen, bilden sowohl "Stätten der Ausbeutung von Bodenschätzen" (wie z.B. Ölfördereinrichtungen) als auch zwölf Monate übersteigende Bauausführungen Betriebstätten. Werden von einer deutschen Gesellschaft in Österreich Bodenuntersuchungen im Wege seismischer Messungen in der Weise durchgeführt, dass eine ca 5 qkm…
…andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen. (3) Eine Bauausführung oder Montage ist nur dann eine Betriebstätte, wenn ihre Dauer zwölf Monate überschreitet. (4) Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht als Betriebstätten: a) Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder…
…eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen, g) eine Bauausführung oder Montage, deren Dauer sechs Monate überschreitet. (3) Als Betriebstätten gelten nicht: a) Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden; b) Bestände von Gütern oder Waren…
…andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen. (3) Eine Bauausführung oder Montage ist nur dann eine Betriebsstätte, wenn ihre Dauer zwölf Monate überschreitet. (4) Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht als Betriebsstätten: a) Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder…
…andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen. (3) Eine Bauausführung oder Montage ist nur dann eine Betriebsstätte, wenn ihre Dauer zwölf Monate überschreitet. (4) Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht als Betriebsstätten: a) Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder…
…f) ein Bergwerk, ein Öl- oder Gasvorkommen, einen Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen. Gemäß Abs. 3 begründen Bauausführungen, Montagen oder Einrichtungen, Bohrtürme oder -schiffe, die für die Erforschung oder Gewinnung von Bodenschätzen verwendet werden, nur dann eine Betriebstätte, wenn sie in…
…eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen, g) eine Bausausführung oder Montage, deren Dauer zwei Jahre überschreitet. Als Betriebstätte gelten nicht: a) Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden; b) Bestände von Gütern oder Waren des…
…andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen. Art. 5 Abs. 4 DBA-USA: „Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht als Betriebsstätten: a) Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden; b) Bestände von Gütern oder Waren…
…Bergwerk, einen Steinbruch oder eine andere Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen, g) eine Bauausführung oder Montage, deren Dauer zwölf Monate überschreitet. Als Betriebstätten gelten ua. nicht Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden (Artikel 5 Abs…
…sonstige Stätten zur Ausbeutung von Bodenschätzen), die bei Vorliegen der vorgenannten allgemeinen Anforderungen prima facie als Betriebstätte iSd. zwischenstaatlichen Steuerrechtes gelten. Art. 5 Abs. 3 OECD-MA bestimmt, dass auch eine Bauausführung oder Montage (das Zusammenfügen, der Ein- und Umbau, das Aufstellen von vorgefertigten Einzelteilen…
…eine Geschäftsstelle, eine Fabrikationsstätte, eine Werkstätte, ein Bergwerk, Öl- oder Gasvorkommen, einen Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen. Gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA-Deutschland dürfen - vorbehaltlich der Art. 16 bis 20 - Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat…
…ein Öl- oder Gasvorkommen, einen Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen. Gemäß Art 5 Abs 3 DBA-CSSR ist eine Bauausführung oder Montage nur dann eine Betriebstätte, wenn ihre Dauer zwölf Monate überschreitet. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen gelten gemäß Art 5 Abs…
…und andere Arbeitsmaschinen. Hierunter fallen insbesondere auch jene Fahrzeuge mit aufgebauten Maschinen und Arbeitseinrichtungen, die zur Herstellung oder Verpackung von Waren, zur Ausbeutung von Bodenschätzen, zur Errichtung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Gebäuden, zu Erdarbeiten oder ähnlichen Zwecken verwendet werden sollen. Beispiel: Art. 231 Buchstabe c…
…oder für eine andere Ausbeutung von Bodenschätzen gezahlt werden. […]" Die japanische Steuerverwaltung vertritt offenbar die Ansicht, die Zahlungen des Leistungsempfängers seien als Lizenzgebühren im Sinne des Art. XI Abs. 2 DBA J (E) anzusehen und unterwarf sie deshalb einer Steuer in Höhe von 10 %…
…ein Öl- oder Gasvorkommen, einen Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen. (3) Eine Bauausführung oder Montage ist nur dann eine Betriebstätte, wenn ihre Dauer 12 Monate überschreitet. (4) Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht als Betriebstätten: (..) Art 7 Unternehmensgewinne (1…
…andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen. (3) Eine Bauausführung oder Montage ist nur dann eine Betriebstätte, wenn ihre Dauer zwölf Monate überschreitet. (4) Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht als Betriebstätten: a) Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder…
…5 des OECD-Musterabkommens bedeute der Ausdruck „Betriebsstätte“ eine feste Geschäftseinrichtung durch die die Tätigkeit eines Unternehmers ausgeübt werde (typisch ein Bergwerk, ein Öl- oder Gasvorkommen, ein Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen). Das treffe auf den Bf. in keinster Weise zu…
…andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen. 3. Eine Bauausführung oder Montage ist nur dann eine Betriebstätte, wenn ihre Dauer zwölf Monate überschreitet. 4. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht als Betriebstätten: a) Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder…
…der Ausbeutung von Bodenschätzen, g) eine Bauausführung oder Montage, deren Dauer zwei Jahre überschreitet. Als Betriebstätten gelten nach Art. 5 Abs. 3 DBA-Ungarn nicht: a) Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden; b) Bestände von…
…eine Geschäftsstelle, 4. eine Fabrikationsstätte, 5. eine Werkstätte, 6. ein Bergwerk, einen Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen, 7. eine Bauausführung oder Montage, deren Dauer zwölf Monate überschreitet. (3) Als Betriebstätten gelten nicht: ... 5. eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck…