…2018, ein, ohne ein weiteres Vorbringen zu erstatten. Mit Beschluss des Landesgerichts vom 10.7.2019 wurde der Konkurs der Bf mangels Kostendeckung aufgehoben. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1. Sachverhalt Das Abgabenkonto der Bf weist einen Rückstand von 192.453,06 Euro aus. Die…
…Zwangsausgleich die Bestätigung versagt. Mit dem Beschluss vom 11. Juni 2007 wurde in der Folge die Schlussrechnung des Masseverwalters gemäß § 122 KO genehmigt und der Konkurs mangels Kostendeckung gemäß § 166 KO aufgehoben. Die Aufhebung des Konkurses ist mit 26. Juni 2007 rechtskräftig geworden. Am 18…
…Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erlaubt allein die Abweisung eines Konkursantrages über das Vermögen der erstschuldnerischen Gesellschaft mangels kostendeckenden Vermögens und die Aufhebung des Konkurses aus diesem Grund eine Feststellung der Uneinbringlichkeit der einem Haftungsbescheid zu Grunde liegenden Abgaben beim Erstschuldner (VwGH 31.3…
…Pflichten durch den Vertreter, das Verschulden des Vertreters und die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Abgabenausfall voraus. Die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten bei der Primärschuldnerin ergibt sich unstrittig aus dem Beschluss über die Aufhebung des Konkurses mangels Kostendeckung. Der Beschwerdeführer machte im Wesentlichen geltend, dass die der…
…bei der Primärschuldnerin steht auf Grund der Aufhebung des Konkurses mangels Kostendeckung mit Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 13. Mai 2011 und Eintragung der amtswegigen Löschung der Firma im Firmenbuch am 25. Oktober 2011 fest. Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnis vom 19…
…durch den Vertreter, das Verschulden des Vertreters und die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Abgabenausfall voraus. Die Tätigkeit des Beschwerdeführers als Geschäftsführer der Primärschuldnerin ist unstrittig. Die Uneinbringlichkeit ergibt sich aus der Aufhebung des Konkurses mangels Kostendeckung. Von der Haftung waren jedoch die Lohnsteuer, der Dienstgeberbeitrag…
…der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides betreffend die Inanspruchnahme zur Haftung. Diese liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH 8.7.2009, 2009/15/0013). Nach Aufhebung des Konkurses mangels Kostendeckung und amtswegiger Löschung der Firma wegen Vermögenslosigkeit…
…welche zur Haftung gemäß § 9 BAO herangezogen werden können. Die unbestrittene Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin steht aufgrund der mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 9. März 2004 erfolgten Aufhebung des Konkurses mangels Kostendeckung und der daraufhin am 29. September 2005 erfolgten amtswegigen…
…Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft oblag. Die ebenfalls nicht bestrittene Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin steht nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 21.12.1999, 99/14/0041) auf Grund der Aufhebung des Konkurses mangels Kostendeckung mit Beschluss des Ge vom 1…
…ab 23. März 1994 selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der T-GmbH und als solcher für die Abgaben verantwortlich gewesen sei. Die haftungsgegenständlichen Abgabenrückstände der Gesellschaft seien bei dieser nach Aufhebung des Konkurses mangels Vermögens gemäß § 166 KO uneinbringlich. Infolge Nichtabgabe der Erklärungen 1999 und 2000 hätte…
…| 33.403,89 Zur Begründung wurde dazu seitens der Abgabenbehörde erster Instanz neben Zitieren der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen ausgeführt, die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten bei der Primärschuldnerin stehe aufgrund der Aufhebung des Konkurses über deren Vermögen mangels Kostendeckung am 13. Februar 2012 fest. Der Bw…
…Eröffnung des Ausgleichsverfahrens die Verwaltung der liquiden Mittel an den bestellten Ausgleichsverwalter übertragen worden sei, wurde vom Bw. jedoch nicht behauptet. Die ebenfalls nicht bestrittene Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin steht auf Grund der Aufhebung des Konkurses mangels Kostendeckung mit Beschluss des Gs…
…Finanzamt die maßgeblichen Gesetzesstellen sowie die diesbezügliche Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und stellte fest, dass der Bw. ab 23. Juli 2001 handelsrechtlicher Geschäftsführer der genannten GmbH gewesen sei. Die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten stehe durch die Aufhebung des Konkurses mangels Kostendeckung fest. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten…
…Im gegenständlichen Fall wurde der Konkurs mit Beschluss des Landesgerichtes Feldkirch vom 24. Februar 2003 gemäß § 166 KO aufgehoben. Mit Beschluss vom 17. März 2003 wurde die Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses festgestellt. Durch die rechtskräftige Aufhebung des Konkurses mangels Vermögens ist die Gesellschaft wieder frei über…
…A-GmbH mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien 12. Februar 2002 die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft oblag. Die ebenfalls nicht bestrittene Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin steht auf Grund der Aufhebung des Konkurses mangels Kostendeckung mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 17…
…die ***2*** wird erklärt, dass diese auf Grund der Anmeldung des Konkurses mangels Massevermögens gelöscht worden ist. Zur Sache gibt der Beschuldigte an: Zur Sache beruft sich der Beschuldige zunächst auf die Stellungnahme seiner Verteidigung vom 27. November 2023 und erhebt diese zu seiner Verantwortung…
…die diesbezüglichen Zeiträume betreffend die anderen GmbHs). 11. Der Konkurs wurde ca. drei Monate nach der letzten Eingangsrechnung eröffnet (vgl. die diesbezüglichen Zeiträume betreffend die anderen GmbHs), es kam zur Aufhebung des Konkurses mangels Kostendeckung und erfolgte die amtswegige Löschung wegen Vermögenslosigkeit. 12. Der inländische…
…haftungsgegenständlichen Abgaben steht aufgrund des Beschlusses des Handelsgerichtes Wien vom 4. Mai 2005 über die Aufhebung des Konkurses mangels Kostendeckung und der am 21. Oktober 2005 erfolgten amtswegigen Löschung der GmbH gemäß § 40 FBG wegen Vermögenslosigkeit fest. Im Haftungsverfahren ist es Aufgabe des Geschäftsführers darzutun…
…bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens mit Beschluss des Gs vom Datum die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft oblag. Die ebenfalls nicht bestrittene Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin steht auf Grund der Aufhebung des Konkurses mangels Kostendeckung mit Beschluss des Gs vom Datum1…
…Primärschuldnerin steht aufgrund der Aufhebung des Konkurses mangels Kostendeckung mit Beschluss des Landesgerichtes G. vom 27. April 2010 ebenfalls fest. Obwohl die haftungsgegenständlichen Kapitalertragsteuern 2006 und 2007 erst aufgrund der Feststellung einer abgabenbehördlichen Prüfung mit Bescheiden vom 6. Oktober 2009, somit nach Eröffnung des Konkursverfahrens…