…1) vor, aus denen sich ergibt, dass auf sämtlichen Baustellen aus diesen Aufträgen in keinem einzigen Fall Personal oder Subauftragnehmer der E. eingesetzt waren. 4) Nach § 162 BAO sind Empfänger von Aufwendungen von demjenigen, der die Aufwendungen geltend macht, genau zu bezeichnen. Zuletzt hat Hr…
…M.P." unterschrieben. Ein Herr M.P. fungierte ab 6.9.2000 als Geschäftsführer der Bw.. Nach Ergehen einer Aufforderung, die Empfänger der in den einzelnen Rechnungen ausgewiesenen Beträge gemäß § 162 BAO namhaft zu machen, nannte die Bw. Herrn M.P.. Eine Adresse dieses Herrn…
…1.364.098,71 zzgl USt EUR 272.850,52 an den Bf gestellt (Bericht2 Tz 8.1.). Die im Rahmen der Vorprüfung geübte Aufforderung der Empfängernennung nach § 162 BAO wurde nicht mehr aufrecht erhalten. Abweichend von den Feststellungen der Vorprüfung wurde nunmehr davon ausgegangen…
…auf den "wahren wirtschaftlichen Empfänger" laut VwGH 01.06.2006, 2004/15/0066, 0067). Einer Aufforderung nach § 162 Abs. 1 BAO ist dann nicht entsprochen, wenn ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften die Feststellung getroffen wird, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge…
…mwN). Soweit der Abgabenpflichtige die vom Finanzamt verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen. Einer Aufforderung nach § 162 Abs 1 BAO ist dann nicht entsprochen, wenn ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften die Feststellung getroffen wird, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der…
… 162 BAO Gebrauch zu machen, keinen Bedenken seitens des Unabhängigen Finanzsenates. Der Bw. ist der Aufforderung des Finanzamtes, den oder die Empfänger der abgesetzten Beträge genau zu bezeichnen, im Ergebnis nicht nachgekommen. Mit der bloßen Namhaftmachung des Empfängers ist der Abzug von Ausgaben noch nicht…
…übrigen hätte die Betriebsprüfung von einer Entscheidung über das Erlassen einer Aufforderung nach § 162 BAO die von ihr gewünschten weiteren Informationen über die zypriotische Gesellschaft durch ein an Zypern gerichtetes Rechtshilfeersuchen ergänzen müssen (vgl. hierzu unten). Dies folgt unmittelbar aus den Bestimmungen des § 115 BAO…
…Aufklärungsdefizit nicht der Abgabenbehörde als Verfahrensmangel angelastet werden (VwGH vom 1.6.2006, 2004/15/0066). Zusammenfassend ist auszuführen, dass die Aufforderung nach § 162 BAO rechtmäßig erfolgte, dass keine Ermessensüberschreitung vorliegt, dass der wahre Empfänger nicht genannt wurde und folglich die beantragten Betriebsausgaben zu Recht…
…Unbestritten ist nach der Aktenlage im gegenständlichen Fall, dass die strittigen Bauleistungen erbracht und durch Übergabe von Barschecks an OP, die dieser bei der Bank der Bw. eingelöst hat, auch bezahlt worden sind. Die Versagung der Anerkennung von Betriebsausgaben nach § 162 Abs. 2 BAO setzt…
… 162 BAO nicht anerkannt, weil die Bw. den Empfänger der abgesetzten Beträge "nicht genau bezeichnete", andererseits die Höhe der geltend gemachten Betriebsausgaben mit 90% geschätzt, da "Ausgangsrechnungen vorliegen". Dazu ist zunächst auszuführen, dass im Fall einer rechtmäßigen Aufforderung nach § 162 BAO für eine Schätzung kein…
…Verbindung mit § 244 BAO, VwGH 16.3.1988, 87/13/0252, 87/13/0253, 87/13/0254, 87/13/0255). 5.3.5.4 Zwingende Versagung der Anerkennung Rz 1115: Kommt der Abgabepflichtige einer gesetzmäßigen Aufforderung nach § 162 Abs. 1 BAO nicht nach, so dürfen…
…Arbeits-/Materialaufwand akzeptierten Betrages in Höhe von € 54.000 mit den angefochtenen Bescheiden betreffend Körperschaftsteuer 2015 und 2016 vom 8.3.2019 versagt, da die Bf. der Aufforderung zur Empfängerbenennung nach § 162 BAO nicht nachgekommen sei. Es erfolgte zudem die Berücksichtigung eines Zuschlages gem. …
…erbracht, so kann sie auch nicht als Empfänger im Sinne des § 162 BAO angesehen werden (vgl. VwGH 24.01.2018, Ra 2015/13/0032, mwN). Einer Aufforderung nach § 162 Abs. 1 BAO ist dann nicht entsprochen, wenn ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften die Feststellung getroffen wird…
…nicht. Einer Aufforderung nach § 162 Abs. 1 BAO ist dann nicht entsprochen, wenn ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften die Feststellung getroffen wird, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind. Die Antwort der Beschwerdeführerin auf ein Verlangen nach exakter Empfängerbenennung unterliegt der…
…daher nicht sorgfältig, sodass sie letztlich an der Unerfüllbarkeit der Aufforderung zur Empfängerbenennung ein Verschulden traf. Daraus resultiert ebenso, dass die Bf. mit der Bekanntgabe der Namen von ***26*** und ***25***, ohne ihre Anschrift zu nennen, jedenfalls der Aufforderung nach § 162 BAO nicht entsprochen hat.
…zuzurechnen waren, sodass mit ihrer Benennung durch die Bf., der Aufforderung nach § 162 Abs. 1 BAO entsprochen wurde. Anders verhält es sich mit dem Geldbetrag in Höhe von 9.000 € und den Barzahlungen in Höhe von 105.000 €, deren wahre Empfänger, wie oben…
…Soweit der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde solcherart verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Aufwendungen nach § 162 Abs. 2 BAO nicht anzuerkennen. Die Erlassung einer auf § 162 Abs. 2 BAO gestützten Aufforderung zur Empfänger- bzw. Gläubigerbenennung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (VwGH 4.6.2009…
…zumal auch die Aufforderung erst nach detaillierten Ermittlungsschritten gestellt wurde. Bei Verweigerung der verlangten Angaben sind die betreffenden Aufwendungen (Schulden) zwingend nicht anzuerkennen und sind auch nicht im Schätzungswege zu berücksichtigen, sofern sich das Verlangen als rechtmäßig erweist (Ritz/Koran, BAO7 § 162 Rz 3 mit…
…VwGH 22.3.1995, 83/13/0076; 26.9.2000, 98/13/0216). Es ist daher der Aufforderung nach § 162 BAO nicht entsprochen, wenn die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der behaupteten Zahlungen sind (VwGH 30.9.1998, 96/13/0017; 15.9.1999…
…nach Meinung der Abgabenbehörde in der Identität nicht festgehalten worden seien und daher gemäß § 162 BAO nicht anerkannt werden könnten. Eine diesbezügliche Aufforderung nach § 162 BAO, welche als verfahrensleitende Verfügung anzusehen sei, sei tatsächlich nicht erlassen worden. Des weiteren sei ein Verlangen der Behörde nach…